für Page-Betreiber:innen
Nutzungsbedingungen Pages
Stand: Oktober 2021
1. Allgemeines
(1) Wir, die Startnext GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Denis Bartelt, Grundstraße 1, 01326 Dresden - im Folgenden „wir“ oder „Startnext" genannt ‐ bieten Nutzer:innen (nachfolgend im Falle der Buchung einer Page „Page-Inhaber:in“ genannt) die Möglichkeit, auf der Plattform startnext.com eigene Unterseiten nach dem Adress-Schema https://www.startnext.com/pages/PAGENAME (nachfolgend „Page“) zu unterhalten, auf welcher der:die Page-Inhaber:in Projekte Dritter vorstellen (nachfolgend als „Kuratieren“ bezeichnet) und kofinanzieren (nachfolgend als „cofunding“ bezeichnet) kann.
(2) Die Einrichtung und Nutzung der Pages bestimmt sich ausschließlich nach den vorliegenden Besonderen Nutzungsbedingungen für Pages, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes geregelt ist. Ergänzend gelten zudem unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen. Bei Widersprüchen zwischen den Allgemeinen Nutzungsbedingungen und den Besonderen Nutzungsbedingungen für Pages gelten vorrangig die Besonderen Nutzungsbedingungen für Pages. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Page-Inhaber:in wird ausdrücklich widersprochen.
(3) Die Nutzung von Pages ist Unternehmer:innen (§ 14 BGB), sonstigen juristischen Personen (z.B. des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige Vereine) oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vorbehalten. Verbraucher:innen (§ 13 BGB) können eine solche nicht unterhalten. Die vorliegenden Besonderen Nutzungsbedingungen für Pages gelten damit auch für alle künftigen Page-Buchungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Die Rechtsverhältnisse zwischen Page-Inhaber:innen, Starter:innen oder sonstigen Dritten richten sich ggf. nach den zwischen den Parteien dann gesondert zu schließenden Verträgen.
2. Zweck und Funktionsweise einer Page
Pages auf startnext.com dienen dazu, Projekte, auf einer gesonderten Seite zu vereinen (nachfolgend „Aggregation“ von Projekten), exponiert darzustellen und mittels der Förderung in Geld („cofunding“) durch die Page-Inhaber:in zu unterstützen.
3. Vertragsgegenstand
(1) Startnext stellt dem:der Page-Inhaber:in während der Laufzeit dieses Vertrages über das Internet eine Unterseite unter der Domain startnext.com zur Nutzung zur Verfügung. Die Page wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Etwaige kostenpflichtige Zusatzleistungen, wie z.B. die Einbindung von Cofunding-Kampagnen können auf Grundlage gesonderter vertraglicher Vereinbarung zwischen Startnext und dem:der Page-Inhaber:in hinzugebucht werden.
(2) Startnext darf die Leistungen auch durch Dritte erbringen (lassen).
(3) Startnext ist in Ermangelung einer gesonderten Vereinbarung nicht zur Erbringung von Nebenleistungen und weiteren Leistungen, wie z.B. Erstellung von Design, Inhalten für die Page, Datenmigration, Pflege und/oder Betreuung der Page, Individualisierung und Schulung verpflichtet, soweit nichts anderes in einer gesonderten Vereinbarung bzw. einer entsprechenden Festlegung im Angebot vereinbart wurde.
4. Verfügbarkeit der Page zur Nutzung
(1) Startnext stellt dem Page-Inhaber die Page mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt zur Nutzung bereit. Davon nicht umfasst sind solche Zeiten, während denen die Nutzung der Page aus zwingenden technischen Gründen oder wegen erforderlicher Wartungsarbeiten unterbrochen oder beeinträchtigt ist, ohne dass diese Wartungsarbeiten auf einer von Startnext zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
(2) Die Pflichten von Startnext umfassen nicht den Zugang der:des Page-Inhaber:ins in das Internet oder den Betrieb von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des öffentlichen Internets.
5. Nutzung der Page als Page-Inhaber:in
(1) Der:die Page-Inhaber:in ist berechtigt die Page zur öffentlichen Zugänglichmachung eigener Inhalte (z.B. Bilder, Texte, Videos) sowie zur eigenständigen Präsentation bestehender Inhalte von startnext.com zu nutzen. Hinsichtlich der Bereitstellung eigener Inhalte gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von startnext.com, welche jederzeit für den:die Page-Inhaber:innen hier abrufbar sind. Die Page ist technisch in das Gesamtsystem der Hauptplattform eingebunden.
(2) Soweit dies zur Nutzung der Page notwendig ist (insbesondere zur Bewerbung einer Kampagne), wird dem:der Page-Inhaber:in bezüglich der von Startnext bereitgestellten Inhalte, Daten und Programme ein einfaches und auf die Vertragslaufzeit begrenztes Nutzungsrecht an der Page eingeräumt. Die Nutzung erfolgt durch Abruf der Inhalte (Daten und Software) vom Server von Startnext in den Arbeitsspeicher des Rechners des:der Page-Inhabers:in und das Ablaufen lassen der Software. Dies berechtigt zum unentgeltlichen Aufruf der Page durch Besucher:innen der Page (z.B. Starter:innen und Unterstützer:innen). Jede weitergehende Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung von Startnext.
(3) Bestätigt ein:e Starter:in die Kuration mit einer Page-Inhaber:in so wird dieser zur Bewerbung des Projekts die Inhalte in dem Umfang, in welchem ein:e Starter:in die entsprechenden Rechte gemäß der Allgemeinen Nutzungsbedingungen gegenüber Startnext eingeräumt hat oder ggf. – so der:die Page-Inhaber:in hierzu mit dem:der Starter:in eine gesonderte Vereinbarung getroffen hat – entsprechend der gesonderten Vereinbarung verwerten.
6. Vergütung von Zusatzleistungen
(1) Ein:e Page-Inhaber:in zahlt an Startnext für etwaige Zusatzleistungen hinsichtlich der Page, die bei Vertragsschluss vereinbarte Vergütung. Die Vergütung versteht sich zzgl. der gesetzlichen USt., soweit eine solche anfällt.
(2) Rechnungen von Startnext sind mit einer Frist von 14 Kalendertagen zur Zahlung fällig. Ist ein:e Page-Inhaber:in mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so kann Startnext dem:der Page-Inhaber:in eine angemessene Nachfrist zur Zahlung setzen und im Falle des fruchtlosen Fristablaufs etwaige kostenpflichtige Zusatzleistungen unterlassen. Weitergehende Ansprüche und Rechte von Startnext bleiben davon unberührt.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
(1) Der:die Page-Inhaber:in ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung gegenüber Startnext nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Der:die Page-Inhaber:in ist jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1
a) zur Aufrechnung auch dann berechtigt, wenn er:sie mit einem Anspruch gegen eine Forderung von Startnext aufrechnen will, welche zu dem Anspruch des:der Page-Inhabers:in in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht (z.B. Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder Verzuges gegen den Anspruch auf Zahlung der geschuldeten Vergütung),
b) zur Zurückbehaltung auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
(2) Außer im Bereich des § 354a HGB kann ein:e Page-Inhaber:in Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Startnext an Dritte abtreten.
8. Nebenpflichten eines:r Page-Inhabers:in
(1) Der:die Page-Inhaber:in ist verpflichtet, Startnext Mängel oder Störungen der Page zu melden. Der:die Page-Inhaber:in wird hierbei alle ihm:ihr zugänglichen, für die Beseitigung der Mängel oder Störung erforderlichen Informationen an Startnext weiterleiten.
(2) Der:die Page-Inhaber:in ist verpflichtet, die Page durch geeignete Vorkehrungen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Er:Sie wird dazu seine:ihre Zugangsdaten an einem gesicherten Ort verwahren. Er:Sie wird außerdem seine:ihre Vertragspartner, die die Page entsprechend den Bestimmungen dieses Vertrages nutzen, nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen hinweisen.
(3) Der:die Page-Inhaber:in verpflichtet sich, Startnext unverzüglich mitzuteilen, sofern eine Änderung in der Person, eine Änderung der Anschrift, des Namens, der Rechtsform oder der Firma eintritt.
9. Sachmängel
(1) Die Page hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung und hat die bei Pages unter startnext.com übliche Qualität.
(2) Der:die Page-Inhaber:in wird Startnext im Falle von Sachmängeln bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er:sie auftretende Probleme konkret beschreibt, Startnext umfassend informiert und die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
10. Vertragsdauer, ordentliche und außerordentliche Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung der Page in Form eines technischen Zugangs und ist unbefristet geschlossen. Eine etwaige feste (Mindest-)Vertragslaufzeit richtet sich nach der Vereinbarung im Einzelfall und der Vertrag geht – so keine Kündigung erfolgt – mit deren Ablauf in ein unbefristetes Vertragsverhältnis über.
(2) Jede Partei kann – so im Einzelfall nichts anders vereinbart wird – den Vertrag über eine Page jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, im Falle einer vereinbarten (Mindest-)Vertragslaufzeit jedoch frühestens aber zum Ablauf derselben kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere ist Startnext zur außerordentlichen fristlosen Kündigung einer Vereinbarung hinsichtlich kostenpflichtiger Zusatzleistungen dann berechtigt, wenn der:die Page-Inhaber:in trotz Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung mit der Entrichtung der Vergütung oder eines Teils der Vergütung in Verzug bleibt.
(4) Jede Kündigung bedarf der Textform.
11. Datenschutz
(1) Es gelten unsere Datenschutzbestimmungen sowie die Regelungen der DS-GVO sowie des BDSG. Startnext wird mithin keine personenbezogenen Daten an den:die Page-Inhaber:in herausgeben, soweit dies nicht gesetzlich zulässig oder nachfolgend vereinbart ist.
(2) Dem:der Page-Inhaber:in ist es nicht erlaubt, Daten seiner:ihrer Page durch Crawling oder ähnliche Methoden auf andere Websites zu überführen. Die Nutzung der über die Page dargestellten Inhalte ist ausschließlich über die von Startnext zur Verfügung gestellten Widgets und Schnittstellen erlaubt.
(3) Der:die Page-Inhaber:in erhält Zugriff auf anonymisierte Nutzungsstatistiken der Page inkl. zeitlichen Verlauf (z.B. Besucher:innen-Zahl, Impressions, Referrer, Anzahl der Unterstützungen, Anzahl der Unterstützer:innen).
(4) Bewerben sich Starter:innen für eine Kampagne bei einer Page oder bestätigen eine Kurationsanfrage von einer Page, so stellen wir die von dem:der Starter:in in diesem Zusammenhang angegebenen Kontakt-Daten zur Verfügung.
(5) Erhalten Starter:innen im Rahmen der Kampagne ein Cofunding von der:dem Page-Inhaber:in in Geld, so geben wir die bei uns hinterlegten Daten des Auszahlungskontos des:der Starter:in weiter, damit die:der Page-Inhaber:in den Cofunding-Betrag auszahlen kann.
12. Mitteilungen
Für die Wirksamkeit von Erklärungen und Mitteilungen hinsichtlich der kostenfreien Page sowie solche, welche die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt, ist die Textform gemäß § 126b BGB (z.B. E‐Mail) ausreichend. Hingegen bedürfen Erklärungen, welche das Vertragsverhältnis über kostenpflichtige Zusatzleistungen von Startnext ändern, beenden oder sonst umgestalten (z.B. Kündigungen, Vertragsänderungen) oder für die der vorliegende Vertrag oder das Gesetz dies ausdrücklich vorschreibt, der Schriftform (§ 126 BGB).
13. Referenznennung durch Startnext
Der:die Page-Inhaber:in ist damit einverstanden, dass Startnext, solange die Page aktiv ist, den:die Page-Inhaber:in als Referenzkunden:in in der Unternehmenskommunikation einschließlich Publikationen, Online wie auch Print, sowie in Präsentationen benennt und in der Referenzbenennung das Unternehmenslogo des:der Page-Inhabers:in verwendet.
14. Referenznennung durch Page-Inhaber:innen
Die reine Nutzung der Page-Funktionen ist nicht gleichbedeutend mit einer Kooperation mit Startnext. Der:die Page-Inhaber:in darf Startnext nur dann als Kooperationspartner:in bezeichnen, wenn mindestens eine gesonderte Absprache in Textform dazu existiert.
15. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Dresden, Deutschland.
Stand: Oktober 2021
Eine Übersicht über die Änderungen unserer Nutzungsbedingungen findest du hier.