Wir möchten die Akademie Tierschutzrecht als gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) eintragen lassen. Sobald die Akademie Tierschutzrecht den Gemeinnützigkeitsstatus hat, kann sie Fördergelder beantragen (zum Beispiel bei der EU) und Spendern steuerlich absetzbare Quittungen ausstellen. Das Erlangen der Gemeinnützigkeit ist ein wichtiger Schritt für zukünftiges Wachstum der Akademie Tierschutzrecht.