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Ob die Stimmung so düster ist wie vielerorts suggeriert, recherchiere ich '19 als RadelnderReporter® für ein Buch - auf der Fahrt durch alle 16 Länder

Die Welt ist aus den Fugen, Menschen in Deutschland sind verunsichert, pessimistisch. Wie weit stimmt das, wie wird mit der Verunsicherung umgegangen? Was wirkt wichtig, was bedrohlich? In welchen wirtschaftlichen oder privaten Projekten kanalisieren Menschen ihre Zweifel und Ängste? Entlang meiner 2.200 km langen Radroute durch die 16 Länder (siehe Fotogalerie unten) spreche ich im Juni mit Alt und Jung. Meine Hypothese lautet: "Deutschland, da geht noch 'was!".
Datenschutzhinweis
Finanzierungszeitraum
24.12.18 - 17.03.19
Realisierungszeitraum
6/19 sowie 9/19 - 3/20 (Buch)
Website & Social Media
Mindestbetrag (Startlevel): 2.900 €

Ich benötige circa 30 Mal unterwegs Logis&Kost, ca. 70€/Tag. 4/2019 bilde ich mich zu MobileReporting fort. Fürs Rennrad brauch ich einen spezial "SaddlePack".

Stadt
Berlin
Kategorie
Journalismus
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26.09.2019

Kommt schon! - Riff-News des RadelndenReporters

Martin C Roos
Martin C Roos1 min Lesezeit

"Komm schon!", sagt Bernat häufig, um mich für etwas zu gewinnen. KOMMT SCHON!, sage ich zu Euch, der Ihr ev. noch nicht meinen Newsletter bestellt habt und mein kulturfördendes Abo. Ich bin freiberuflicher Kulturschaffender und muss unbedingt dem digitalen Prekariat entfliehen [Jammern auf niedrigem Niveau = erlaubt ;-)]. Bitte unterstützt mich weiter!
Frisch auf RiffReporter.de/Deutschland: Mein Radreport bei Kilometer 1.1916 von 2.451: "Östliches Sachsen-Anhalt - mehr als Bauhaus und Luther".

Am 3. Oktober online (noch ein Grund für den Newsletter): "Mut kann entzweien – und soll es ruhig!" - eine kleine Widerrede mit großer Fotostrecke vom RadelndenReporter (Link erst am 3.10.2019 aktiv).

Erbauliche Lektüre!

Impressum
RoosReporter
Martin Roos
Moltkestr. 35
23564 Lübeck Deutschland

Steuernummer 22/171/61053, Finanzamt Lübeck.
Geschäftsbedingungen (AGB-Kurzfassung; Langfassung: www.torial.com/martin.roos/portfolio/329777):
Es wird stets ein einfaches, nicht-exklusives Nutzungsrecht eingeräumt; Exklusivrechte sind zeitlich begrenzt und gelten nur mit gesonderter Vereinbarung. Für inhaltliche Fehler in veröffentlichten Beiträgen haftet der Auftraggeber, außer der Auftragnehmer handelte vorsätzlich oder fahrlässig.
Soweit Dritte wegen der Verwendung von Text- oder Bildmaterial durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse-, datenschutz- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber den Journalisten von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, den Journalisten trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber.
Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.

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