Crowdfunding und Steuern
Bevor du dein Startnext Projekt in die Finanzierungsphase schickst, gibt es hier ein paar wichtige Tipps zum Thema Steuern.
Ja, klingt erst einmal langweilig, dennoch empfehle ich dir, dich damit zu beschäftigen, damit du diesen Kostenfaktor einplanen kannst.
Hinweis: Dieser Artikel berücksichtigt vor allem die Situation in Deutschland. In anderen Ländern, zum Beispiel in der Schweiz oder in Österreich, gelten andere Steuersätze und z.T. auch andere Gesetze.
Tipp 1: Frag eine:n Steuerberater:in um Rat, da die Höhe der Steuern von verschiedenen Faktoren abhängt. Zum Beispiel von deiner Rechtsform, deinem Standort, deinem Steuerstatus oder den angebotenen Gegenleistungen (Dankeschöns). Eine Beratung im Vorfeld kann mehr bringen, als sie Kosten verursacht und hilft dir, den Überblick zu behalten.
Gibt es Steuergesetze für Crowdfunding?
Für Crowdfunding mit Gegenleistungen gibt es bislang keine spezifischen Gesetze. Crowdfunding-Projekte werden in der Regel als Online-Shop mit langen Lieferzeiten eingestuft, bei dem zwischen dir und deinen Unterstützer:innen – je nach Art der Gegenleistung – Kaufverträge entstehen. Eine freie Unterstützung, ohne Auswahl eines Dankeschöns (Gegenleistung), kann als Schenkung, Zuschuss oder, bei gemeinnützigen Organisationen, als Spende bewertet werden.
Auf Startnext kann die Community dein Projekt entweder mit einem von dir festgelegten Dankeschön (Gegenleistung) unterstützen oder einen Betrag in Form einer freien Unterstützung oder eine Spende (wenn du einen Nachweis der Gemeinnützigkeit hast) geben. Abhängig davon unterscheidet sich auch die Versteuerung.
Tipp 2: Finde heraus, ob du im Hinblick auf deine Dankeschöns, die freien Unterstützungen oder Spenden steuerpflichtig bist und welche Steuern für dich, bzw. dein Unternehmen, in deinem Land gelten.
Als Crowdfunding-Plattform dürfen wir dazu nicht beraten aber wir haben die Erfahrungswerte, zur steuerlichen Betrachtung, für die drei Varianten der Unterstützungsart, aus Deutschland zusammengefasst.
1. Steuern auf Dankeschöns (Gegenleistung)
Tipp 3: Finde heraus welche Umsatzsteuer für deine Dankeschöns gilt.
Wenn du im Laden ein T-Shirt für 15 Euro kaufst, hast du 19% Umsatzsteuer gezahlt. Diese ist in dem ausgezeichneten Kaufpreis meistens schon enthalten. Das bedeutet, dass von diesen 15 Euro dann 2,40 Euro Umsatzsteuer an den Staat abgeführt werden und 12,60 Euro als Erlös bei dem Laden bleiben.
Es gilt nicht für jedes Produkt derselbe Umsatzsteuersatz. Es gibt Produkte und Leistungen, für die eine reduzierte Umsatzsteuer von nur 7% gilt. Beispiele dafür sind Nahrungsmittel, Druckerzeugnisse, kulturelle Dienstleistungen und Kunst.
Nicht immer ist direkt ersichtlich, wann welcher Steuersatz gilt. Wenn eine Band zum Beispiel ihre CD verkauft, muss sie diese in Deutschland mit 19% besteuern. Bei den Konzerttickets für ihre Tour zum neuen Album werden hingegen nur 7% fällig.
Tipp 4: Prüfe woher deine Unterstützer:innen kommen.
Wenn sie Unternehmer:innen aus dem EU-Ausland sind, kann es sein, dass du die Umsatzsteuer mit 0% berechnen kannst.
Tipp 5: Mach es dir so einfach wie möglich.
Verzichte auf Kombinationen von Dankeschöns mit unterschiedlichen Steuersätzen. Wenn du trotzdem unterschiedliche Gegenleistungen als ein Dankeschön anbieten möchtest, hat der Staat nichts dagegen, wenn du sicherheitshalber von dem höheren Umsatzsteuersatz ausgehst.
Tipp 6: Symbolische Dankeschöns sind in der Regel nicht umsatzsteuerpflichtig.
Für ideelle Gegenleistungen, die keinem greifbaren Gegenwert zugeordnet werden können (z.B. "gutes Karma" oder auch symbolische Gegenleistungen wie eine Dankes-Postkarte oder die Nennung im Abspann eines Films), fällt in der Regel keine Umsatzsteuer an. Hier wird von einem nicht umsatzsteuerpflichtigen Zuschuss gesprochen. Die Grenze, ab wann eine symbolische Gegenleistung als wirtschaftliche Leistung zu werten ist, ist nicht immer ganz eindeutig. Ein Beispiel: Wenn viele Unterstützer:innen im Filmabspann nacheinander genannt werden, fällt in der Regel keine Umsatzsteuer an. Wenn ein Unternehmen aber prominent mit Logo im Filmabspann genannt wird, muss mit Umsatzsteuer gerechnet werden, da dies eine Form von Werbung ist und damit einen Leistungsaustausch darstellt.
Tipp 7: Achte auf deine Rechtsform.
Auf Startnext können Projekte von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen, Stiftungen und anderen Rechtsformen gestartet werden. Die Versteuerung ist, je nach Art der Rechtsform, immer unterschiedlich. Hier sind die häufigen Fälle für dich zusammengestellt:
Einzelunternehmer
Der Staat sieht die Crowdfunding-Einnahmen als Einkommen an. Deshalb musst du sie im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung, ggf. sogar im Rahmen der Gewerbesteuer, versteuern. Für Dankeschöns, die du an die Unterstützer:innen verkaufst, musst du zudem Umsatzsteuer in Rechnung stellen, die du im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung oder der Umsatzsteuer-Jahreserklärung an das Finanzamt abführst.Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Auch hier gilt: Für Gegenleistungen, die du an die Unterstützer:innen verkaufst, musst du die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung oder der Umsatzsteuer-Jahreserklärung an das Finanzamt weiterleiten. Die Gesellschafter:innen müssen die anteiligen Gewinne im Rahmen ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung versteuern.UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH
Für Gegenleistungen, die du an die Unterstützer:innen verkaufst, musst du eine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, die im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abgeführt wird. Für die Gesellschaft fallen zudem auf ihren Jahresgewinn Gewerbe- und Körperschaftssteuer an.Gemeinnützige Organisationen (Verein, gUG / gGmbH)
Gemeinnützige Organisationen haben grundsätzlich 4 Tätigkeitsbereiche:
1. Ideeller Bereich: Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse
2. Zweckbetrieb: Geschäftsbetrieb, der für die Erfüllung des Satzungszwecks notwendig ist (z.B. Schulungsmaßnahmen)
3. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: wird nicht durch den Satzungszweck abgedeckt
4. Vermögensverwaltung: z.B. Vermietung von Grundbesitz
Im ideellen Bereich fällt keine Umsatzsteuer an. Die anderen 3 Bereiche unterliegen als unternehmerische Bereiche grundsätzlich der Umsatzsteuer: Umsätze im Bereich Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung werden mit 7% und Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb mit 19% besteuert. (Es sei denn, es liegt eine Steuerbefreiung vor.)Kleinunternehmer
Handelst du als Unternehmer:in und bleibt dein Jahresumsatz unter derzeit 17.500 Euro, wirst du beim Finanzamt als Kleinunternehmer eingestuft und deine Umsätze sind von der Umsatzsteuer befreit. Dann musst du von den Crowdfunding-Einnahmen keine Umsatzsteuer abführen und diese auch nicht auf Rechnungen ausweisen.
Mehr Infos >>Privatperson
Wenn du keine nennenswerten oder dauerhaften Umsatzabsichten mit deinem Projekt verfolgst und dein Geld ansonsten mit ganz anderen Dingen verdienst, kannst du gegebenenfalls als Privatperson agieren. Die Einnahmen aus deinem Crowdfunding-Projekt werden für die Berechnung deiner Einkommensteuer mit gezählt, so denn du mit deinen gesamten Einnahmen über den Freibetrag von 8.820 Euro (Stand Juli 2017) kommst. Wenn ein Kollektiv von Journalisten ein neues Magazin gründen möchte, handeln diese im Sinne eines Unternehmens (§14 BGB). Wenn ein:e Student:in einmalig eine Weltreise dokumentieren möchte, handelt er oder sie voraussichtlich als Privatperson. Genau geregelt ist das im Einkommenssteuergesetz (EStG) § 15, Absatz 2.
Wichtig: Deine Einnahmen wirken sich nicht nur auf deine Steuerpflicht aus. Behalte auch deine Freibetragsgrenzen für z.B. Kindergeld, BAföG oder deine Familienkrankenkasse im Auge!
Tipp 8: Kalkuliere die Steuern in deinem Startnext Projekt ein.
Wenn deine Einnahmen umsatzsteuerpflichtig sind, ist es wichtig, dass du vor Beginn der Finanzierungsphase die Steuer für die einzelnen Dankeschöns mit einkalkulierst. Das wirkt sich auf die Preise der Dankeschöns und das Startlevel (der Mindestbetrag, damit dein Projekt realisiert werden kann) aus. Der Monat, in dem du das Geld ausgezahlt bekommst, ist für die Berechnung der verschiedenen Steuerarten relevant.
2. Steuern auf Unterstützungen mit einem freien Betrag
Tipp 9: Für freie Unterstützungen von Privatpersonen an Organisationen fällt meist keine Umsatzsteuer an.
Hier wird von einem nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss gesprochen. Diese Gelder werden dennoch als Betriebseinnahme gewertet und können zur Abführung von Gewerbe- und Körperschaftssteuer führen. Je Privatperson kannst du hier 20.000 € in einem Zeitraum von 10 Jahren schenkungssteuerfrei entgegennehmen. Wenn die freie Unterstützung von einer anderen Organisation gemacht wird, gehen die Finanzämter in der Regel von einem Leistungsaustausch aus und du solltest für die Einnahme daher lieber eine Umsatzsteuer ausweisen.
Tipp 10: Bei Privatpersonen (ErbStG §7) liegt der Freibetrag einer Schenkung hierfür bei 20.000 Euro (ErbStG §16) pro Unterstützer:in innerhalb von 10 Jahren, danach fällt eine Schenkungssteuer an.
Für den freien Betrag wird in der Regel keine Rechnung ausgestellt. Wenn der oder die Unterstützer:in eine Rechnung anfordert, so stellst du sie entsprechend deiner Umsatzsteuer-Situation aus..
3. Steuern auf Spenden
Tipp 11: Wenn ein:e Unterstützer:in dein Projekt mit einem freien Betrag unterstützt und deine Organisation gemeinnützig ist, ist das eine Spende.
Damit deine Organisation eine Spende entgegennehmen kann, muss sie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein und einen Freistellungsbescheid besitzen. In diesem Fall fällt für erhaltene Spenden keine Umsatzsteuer an. Die Körperschaftssteuer fällt nur an, wenn die Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eine Grenze von derzeit 35.000 Euro (Deutschland) im Jahr übersteigen.
Hinweis: Dieser Artikel stellt lediglich eine Zusammenfassung ungeprüfter Informationen Dritter zur ersten Orientierung dar, kann aber nicht als steuerliche Beratung gewertet werden bzw. auch eine solche nicht ersetzen.