Crowdfunding für Dritte: die Fundingsumme weitergeben
Crowdfunding-Kampagnen für Dritte brauchen besondere Vorbereitungen, um die volle Fundingsumme ohne Steuerabzüge weitergeben zu können. In diesem Blogartikel zeigen wir dir, was du dabei beachten musst.
Hinweis: Dieser Artikel stellt lediglich eine Zusammenfassung ungeprüfter Informationen Dritter zur ersten Orientierung dar. Er kann nicht als steuerliche Beratung gewertet werden oder diese ersetzen.
Vorab-Tipp: Die Fundingsumme aus deinem Startnext Projekt muss generell versteuert werden. Mehr Informationen dazu haben wir dir hier zusammengestellt. Wir empfehlen dir außerdem immer, eine*n Steuerberater*in um Rat zu fragen, da die Höhe der Steuern von verschiedenen Faktoren abhängt – von deiner Organisationsform zum Beispiel, oder deinem Land, deinem Steuerstatus, den angebotenen Gegenleistungen und vielem mehr. Eine Beratung im Vorfeld der Kampagne hilft dir, den Überblick zu behalten, und nutzt deinem Projekt oft mehr als sie kostet.
Crowdfunding für Dritte – die Steuerperspektive
Bei Crowdfundings für Dritte handelt es sich steuerlich gesehen um einen Spezialfall. Ohne die richtige Handhabung muss die*der Starter*in damit rechnen, die Fundingsumme voll versteuern zu müssen.
Gelder, die in einem Startnext Projekt für Dritte gesammelt werden, sollten daher in der Buchhaltung als „durchlaufender Posten“ angegeben werden. Bei korrekter und vollständiger Buchung heben sich so die vereinnahmten und weitergegebenen Beträge gegenseitig auf. Die Gelder können somit erfolgsneutral und steuerneutral verbucht werden. Auf diese Gelder fallen weder eine Umsatzsteuer/Vorsteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftssteuer an.
Dokumentationspflicht
Der Vorgang sollte gegenüber einer*m Außenprüfer*in als solches erkennbar und nachvollziehbar sein.
Bereits in der Beschreibung deines Crowdfunding-Projekts muss deutlich werden, dass du die Gelder (anteilig) nicht für dich sammelst, sondern für einen zu benennenden Dritten. Werden die Gelder für mehrere Empfänger*innen verwendet, muss hier zusätzlich bereits die Aufteilungslogik beschrieben werden. Zwar bleibt das Crowdfunding-Projekt selbst zur Dokumentation bestehen, zur Sicherheit solltest du dir allerdings einen Screenshot deines Projektes abspeichern.
Für die Weiterüberweisung muss bereits im Verwendungszweck der Hinweis „Betrag für Sie/dich vereinnahmt“ mit konkreten Namen und (Wohn-)Sitz angegeben werden.
Erforderlich ist auf jeden Fall der lückenlose und korrekte Nachweis der Namen und Adressen der Dritten, für die du gesammelt hast.
Dazu zählen:
- Name und vollständige Anschrift des*der Dritten
- Höhe des weitergegebenen Betrags
- Datum des Geldein- sowie des Geldausgangs
- Zweck des durchlaufenden Postens
Vorschlag für Formulierung eines Belegs zur Weitergabe an Dritte
Für deine Buchhaltung und die Buchhaltung des Dritten empfiehlt sich die Erstellung eines Beleges, der wie folgt aussehen könnte:
[Name und Anschrift Starter*in]
[Name und Anschrift des Dritten]
Im Rahmen der Crowdfunding Kampagne unter [Link] haben wir für Sie/dich Gelder in Höhe von EUR [Betrag] gesammelt (siehe auch Screenshot in der Anlage).
Der Zweck dieser Gelder ist entsprechend der Projektbeschreibung (Screenshot, s.o.):
[Zweck 1]
[Zweck 2]
…
Der Betrag wurde uns am [Datum] überwiesen und Ihnen/dir am [Datum] mit dem Verwendungszweck [VWZ] auf das Konto mit der IBAN ****[letzte 4 Ziffern] weiterüberwiesen.
Je nachdem, ob du das Crowdfunding als Privatperson oder Unternehmen durchgeführt hast, musst du weitere Dinge beachten.
Du bist Teil der Sammelaktion?
Wenn du für Dritte und dich selbst sammelst, musst du den für dich verbleibenden Anteil entsprechend versteuern. Beachte dazu unsere Hinweise zum Thema Steuern bei Crowdfunding und sprich mit deiner*m Steuerberater*in.
Du hast für Dritte als Privatperson gesammelt?
Sofern du die Gelder nicht im Rahmen Deines eigenen Beschäftigungsverhältnisses als Teil deines eigenen Lohns gesammelt hast, entfallen auf diese Gelder keine Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kirchensteuer oder Sozialversicherungs-Beiträge. Vor allem, wenn du Sozialleistungen empfängst, empfiehlt sich die lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation des Vorgangs, dass du für den konkreten Dritten nachweisbar geworben und die Gelder vereinnahmt und an diesen Dritten weitergegeben hast.
Für Unternehmen etc.: Gewinnermittlung
Aufgrund der Beschreibung deines Crowdfunding-Projekts und der Verbuchung als „durchlaufender Posten“ wirken sich die Crowdfunding-Gelder im Ergebnis nicht als Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben aus.
Wenn du bilanzierungspflichtig bist:
Die Gewinnneutralität wird durch die Aktivierung und Passivierung gleich hoher Zugänge bzw. -abgänge erreicht. Die Gelder heben sich somit gegenseitig in voller Höhe auf.
Wenn du eine Einnahmen- Überschussrechnung (EÜR) machst:
In einer EÜR bleiben die durchlaufenden Posten unberücksichtigt, da diese stets im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden.
Mit diesen Informationen solltest du einen groben Überblick bekommen haben, was es bei Crowdfundings für Dritte zu beachten gibt. Wir wünschen viel Erfolg bei deinem Einsatz für dein Herzensprojekt!