44 EUR steuerfrei - nie gehört???
Liebe Interessierte,
uns haben inzwischen mehrere Fragen zu diesen ominösen 44 EUR erreicht und wir wollen kurz den rechtlichen Hintergrund darstellen. Im Einkommenssteuergesetzt besagt §8 Abs. 2, wie Einnahmen, die nicht "Geld" sind, versteuern werden. In Satz 11 zu diesem Absatz heißt es dann aber weiter: "Sachbezüge, die nach Satz 1 zu bewerten sind, bleiben außer Ansatz, wenn die sich nach Anrechnung der vom Steuerpflichtigen gezahlten Entgelte ergebenden Vorteile insgesamt 44 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen." (siehe Link für Gesetzestext)
Diese Basis nutzen Unternehmen schon seit langem, um Mitarbeitern in dieser Höhe steuerfreie (also brutto = netto) Sachbezüge zu gewähren, oft in Form von Tankgutscheinen oder ähnlichem. Neuerdings haben wir aber auch schon Anbieter gefunden, die sogar 44 EUR Amazon-Gutscheine anbieten.
Genau dagegen wollen wir antreten. Wir wollen diese gesetzliche 44 EUR-Möglichkeit zusammen mit unserem Stadtguthaben-Modell nutzen, um die Kaufkraft in Bremen binden!!! Sie soll EBEN NICHT online abfließen, sondern etwas zur Standortattraktivität beitragen!
War das verständlich? Hoffentlich :-) Sonst fragt gerne!