Anmerkungen zur Finalisierung des Schriftsatzes
Liebe Leute,
wie bereits berichtet, liegt seit Ende August der Entwurf des Schriftsatzes vor. Dieser wurde seitdem selbstverständlich sorgfältig gegengelesen. Zunächst aus sachlichen und organisatorischen Gründen vom engsten Kern der Beschwerdeführer.* Darüber hinaus wurde aber auch sehr gezielt der Austausch mit Fachkollegen gesucht, um ganz spezifische, entscheidende Aspekte zu diskutieren. Wir sind jetzt in der Phase, die entsprechenden Rückmeldungen einzuarbeiten. Wie ebenso bereits ausgeführt, geht es dabei zentral darum, dass dem Gesetzgeber ganz grundsätzlich eine Einschätzungsprärogative zukommt. Dem daraus abgeleiteten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers Grenzen aufzuweisen, sind damit sehr hohe Hürden gesetzt. Vor diesem Hintergrund ist es juristisch betrachtet argumentativ durchaus ein – im Wortsinn – sehr außergewöhnlicher Ansatz, die Kritik am Unterlassen von Schutzmaßnahmen derart zu »verdichten« (juristisch gesprochen), dass sich daraus eine Forderung nach einer Pflicht ableiten lässt. In unserem Fall ginge es insbesondere um den verpflichtenden Einsatz von Luftreinigern.
Ganz grundsätzlich lässt sich die Argumentation, damit zusammenhängende Aspekte und Details aus zwei Punkten heraus entwickeln:
1.
Gefährdung der Gesundheit ist hinreichend belegt.
2.
Schutzmaßnahmen sind notwendig und möglich.
Selbstverständlich verfolgen wir die Entwicklungen hin zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sehr genau und beziehen dies mit ein.
Zum Abschluss dieser kurzen Zwischenmeldung noch ausgewählte Einblicke in den aktuellen Austausch mit Rechtsanwalt Günther:
Das Fachkollegium stimmt (zwar) darin ausdrücklich überein, »dass die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers für unsere Verfassungsbeschwerde ein Hindernis darstellt.«
Aber »ebenso (wie von RA Günther wird) die Entscheidung des Gerichts zum Klimaschutz als ein ganz vorsichtiger Schritt hin zu einem stärkeren Engagement des Gerichts (gesehen), aber eben einen ganz vorsichtiger.«
Dies zusammengenommen bestärkt den »entwickelten Gedanken, in einer Sondersituation wie der Pandemie die Anforderungen herunterzuschrauben«, bedeutet, die Forderung nach einem Gegengewicht zum aus unserer Sicht fahrlässigen und vorsätzlich verantwortungslosen Umgang mit der Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Gesetzgebung in die Waagschale zu legen.
Im Zusammenhang mit den dafür erforderlichen Argumentationsschritten, setzt sich Rechtsanwalt Günther im Austausch mit Kollegen gerade noch einmal verstärkt mit dem Prinzip des »Untermaßverbots« auseinander.
Soweit nur als kurze Zwischenmeldung. Am Schriftsatz wird mit Hochdruck gearbeitet.
Disclaimer: Aus privaten Gründen kann ich nur gerade nicht so viel Zeit für die Kommunikation nach außen aufwenden. Diesbezüglich die Bitte, sich keine Sorgen zu machen, aber auch die wiederholte Bitte um Geduld und Verständnis. Mein Dank für Eure Unterstützung!
Dazu noch kurz die Anmerkung, da es in direktem Zusammenhang mit meiner Rolle als Beschwerdeführer steht, dass wir unser jüngstes Kind gerade nicht, wie eigentlich geplant, in den Kindergarten geben können, da dort keinerlei (!) Schutzmaßnahmen mehr für die Kinder vorhanden sind. Angesichts der hinreichend belegten Gesundheitsgefährdung können wir das nicht verantworten! Da sowohl meine Frau als auch ich gerade wieder unsere jeweilige Lehrtätigkeit aufnehmen müssen, ist das Aufgeben müssen des Kindergartenplatzes mit erheblichen organisatorischen Problemen verbunden.
Selbstverständlich zermürbt mich weiterhin das Warten müssen auf die Einreichung der Verfassungsbeschwerde und die parallele Ausweitung der menschenverachtenden Durchseuchungsideologie extrem.
Aber die Einreichung ist in Sichtweite. Ich melde mich baldmöglichst mit weiteren Informationen zum Schriftsatz und zur Einreichung!
Beste Grüße und liebe saluti,
Anon Rōnin
*Noch einmal der Verweis darauf, dass wir so bald als möglich weiterreichende Einblicke geben können, aber erst, sobald der Schriftsatz formal soweit ist und ein Weitergeben überhaupt Sinn machen würde. Das juristische Grundgerüst und die Argumentation stehen aber selbstverständlich schon sehr gut, Kernaspekte wurden auch hinreichend kommuniziert, um gezielt und konstruktiv Anmerkungen dazu zu übermitteln, was ich jeweils sehr ernsthaft entgegengenommen habe.
Danke an dieser Stelle von Herzen für jeden substanziellen, konstruktiven Austausch.
Ein ganz besonderer Dank an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich an unsere Kooperationspartner der »Lolli-Test« Petition (jetzt auch sehr aktiv unter #ControlCovid4Kids agierend, bitte deren Posts auf Twitter verfolgen). Deren Engagement und deren Recherchearbeit, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes der Testungen und der Luftreiniger, sind von größter Bedeutung für die Verfassungsbeschwerde.
Insbesondere zur Diskussion des Entwurfes des Schriftsatzes konnte ich mich kürzlich über einen persönlichen Besuch sehr freuen von meinem engsten Vertrauten der Petitionsgruppierung, es war wohltuend, ihn in unserem neuen Zuhause begrüßen zu können. (Erwähne das nur insbesondere, um darauf hinzuweisen, dass uns unser Umzug zuletzt auch sehr gefordert hatte. Für den Besuch wurden fast 8 Stunden Fahrt aufgebracht, aber die persönliche Begegnung war uns für die wichtige Besprechung zum Schriftsatz sehr wichtig.)
Inmitten der menschenverachtenden Durchseuchungsideologie geben Begegnungen voller Menschlichkeit und Vernunft zusätzliche Kraft, unser Vorhaben weiter voranzutreiben: #ControlCovid