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Verfassungsbeschwerde gegen IfSG vor BVerfG. #BVerfGvsIfSG. #ControlCovid. You Act. We Win.

»Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Art 2 GG. Wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, muss zum Schutz der Gesundheit entsprechend das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt werden. Ein Infektionsschutzgesetz, welches eine Gefährdung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit bedingt, ist verfassungswidrig. Achtung! Bei Beleidigung oder Bedrohung der aktiven Akteure dieser Verfassungsbeschwerde wird unverzüglich Anzeige erstattet.
Datenschutzhinweis
Finanzierungszeitraum
02.04.22 - 31.05.22
Realisierungszeitraum
Juristisch angemessen fundiert
Stadt
München
Kategorie
Bildung
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29.04.2022

Bericht, Einblick, Ausblick zur Arbeit am Schriftsatz zur Einreichung

Sensei Anon Rōnin
Sensei Anon Rōnin9 min Lesezeit

Liebe Leute, nachfolgend ein Bericht, Einblick und Ausblick zur Arbeit am Schriftsatz zur Einreichung als möglichst knapp gehaltener Überblick.

1. Vorgeschichte
Bereits Anfang 2022 trat der Beschwerdeführer im Zuge der Recherchen aus philosophischer Perspektive zu einer Völkerrechtsklage wegen »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« mit einem Strafanwalt in Kontakt, der vor Gericht insbesondere Kinderärztinnen und Kinderärzte vertritt bei Beleidigung oder Bedrohung. Damals schon vermittelte dieser Anwalt dem Beschwerdeführer den Kontakt zu Rechtsanwalt Günther, der u.a. auf Verfassungsrecht spezialisiert ist.

2. Auslösender Anlass IfSG
Exemplarisch der Wegfall der Maskenpflicht in stark frequentierten Räumlichkeiten, bei nicht vorhandenen notwendigen Schutzvorrichtungen, insbesondere Luftreinigern, gab den letzten, entscheidenden Anstoß, eine Verfassungsbeschwerde anzustreben.

3a) Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten, b) Reichweitensicherung, c) Kooperation d) Kontakte

3a) Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten:
Nach langen Recherchen zu Möglichkeiten der Einrichtung eines Treuhand Spendenkontos, fiel die Entscheidung auf das Crowdfunding Prinzip und hier konkret auf Startnext. Deren bewährte Seriosität und Absicherung der Crowdfunding Gelder wurde, obwohl nicht notwendig, noch verstärkt durch Einrichtung eines Treuhand Zielkontos.

3b) Reichweitengewinnung und Sicherung
Für die Planung des Crowdfunding musste im Vorfeld gesichert werden, dass die erforderliche Reichweite gewährleistet ist. Als Basis waren dazu private Kontaktaufnahmen notwendig, was gezielte mediale Arbeit beanspruchte, in den Hochzeiten bis zu 7 Stunden täglich, für intensive Recherche und für gezieltes Posten auf Twitter, inkl. dem Erstellen von Grafiken zur wirkungsvollen Kommunikation. Auf diesem Weg konnte über die Kunstfigur die Reichweite von 0 auf aktuell über 1200 gesteigert werden ohne Übernahme von privaten Kontakten aus anderen Profilen. Seit längerem ist das Profil zum Schutz der Verfassungsbeschwerde nicht mehr öffentlich. Im Vorfeld des Crowdfunding gab es dann auch insbesondere den direkten Austausch mit Anjo Genow, dessen Aktivitäten ich schon länger verfolgt hatte, der dann maßgeblich die »WirWerdenLaut« Petition organisiert hatte. . Die Petition konnte innerhalb kurzer Zeit 100.000 Unterzeichnende gewinnen, aktuell steht die Petition bei 142.960 (04.04.2022). Im Anschluss an den Austausch mit Anjo Genow gab es Gespräche mit Max Tratter. Zumindest über Retweets auf Twitter gab es dann auch die zugesagte Unterstützung. Gegebenenfalls wird es noch weiteren Austausch nach überstandener Abiturprüfung mit Anjo geben. An dieser Stelle wünsche ich gutes Gelingen!

3c) Kooperation mit Initiative PCR-Pool-Tests in Bayerischen Kitas
Im Vorfeld des Crowdfunding entwickelte sich aus dem intensiven Austausch insbesondere zur Gefährdungslage der Kinder eine sehr vertrauensvolle, bereichernde und freundschaftliche Kooperation mit dem Kernteam der Initiative PCR-Pool-Tests in Bayerischen Kitas, deren sehr engagierte Petition knapp 16.000 Unterzeichnende gewinnen konnte. Gerade auch die negativen Erfahrungen der Petitionsgruppierung, dass beispielsweise vorgebrachte extra angefragte und erstellte medizinische Gutachten seitens der Politik richtiggehend ignoriert wurden, sogar teils das vorgetragene Anliegen durch verfälschte Darstellung missbraucht und ins Gegenteil verkehrt wurde, brachte die Gruppierung zur schmerzlichen Einsicht, dass mit dem basisdemokratischen Mittel der Petition leider am Ende zu wenig erreicht werden kann und der Anschluss an die Verfassungsbeschwerde erfolgte folgerichtig. Von ähnlichen Erfahrungen bezüglich des Ignorierens der Politik nach öffentlichkeitswirksamen, heuchlerischen Medienauftritten, ohne konkrete Folgen, berichteten auch »WirWerdenLaut« Insider. An dieser Stelle besten und lieben Dank für die Unterstützung der PCR-Lolli-Test Gruppierung! Die Reichweite der Petition wurde konkret genutzt, um für das Crowdfunding zu werben und die Beiträge über diesen Weg bilden einen signifikanten Anteil des Crowdfunding. Darüber hinaus spielen die konkreten Erfahrungen der Gruppierung insbesondere in der ab Mai begonnenen Phase der Arbeit am Schriftsatz hinsichtlich der Zusammenführung von Kernargumentation und Expertisen eine wichtige Rolle. Die Expertise liegt in diesem Fall auf dem Gebiet der konkreten, besonders auch negativen, Erfahrungen bei der Durchführung der Petition und positiv formuliert, durch Bereitstellung der für die Petition geleisteten sehr wertvollen Recherchearbeit.

3d) Kontakt zu
Über Team Halo: »Wir sind eine Gruppe von Wissenschaftlern und Fachleuten aus dem Gesundheitswesen aus der ganzen Welt, die sich für die Beendigung dieser Pandemie einsetzen, indem sie freiwillig ihre Zeit zur Verfügung stellen, um Bedenken und Fehlinformationen über Covid-19-Impfstoffe auszuräumen. Unsere #TeamHalo-Videos liefern Ihnen genaue, aktuelle Fakten über die Sicherheit und Wirksamkeit der Covid-19-Impfstoffe. Team Halo wurde im Rahmen der United Nations Verified-Initiative in Partnerschaft mit Purpose und dem Vaccine Confidence Project an der School of Hygiene and Tropical Medicine der University of London gegründet.«

Über ein Mitglied von Team Halo wurde im Verlauf des Crowdfunding Kontakt zum Beschwerdeführer aufgenommen. Unser Kontakt wird in der Phase ab Mai, bei der die Kernargumentation mit wissenschaftlichen Expertisen zusammengeführt wird, insbesondere im Austausch mit Team Halo diese wichtige, gezielte Sichtung der Studienlage und Sammlung von Expertisen organisieren. Es wurde keine offizielle Kooperation mit Team Halo angestrebt, da dies bei einem international vernetzten Team für eine zunächst auf Deutschland bezogene Verfassungsbeschwerde nicht zielführend wäre und darüber hinaus müsste auch von allen Personen einzeln die Zusammenarbeit freigegeben werden. Aber auch ohne die offizielle Kooperation ist der direkte Austausch über unseren Kontakt, der von Beginn an Mitglied bei Team Halo war, dabei essentiell. Dazu gegebenenfalls später weitere Informationen und Einsichten. Zum Schutz insbesondere unserer Kontaktperson möchte diese aktuell auch anonym bleiben. Dennoch unser herzlichster Dank schon einmal an dieser Stelle! Die Zusammenarbeit wird in jedem Fall auch öffentlich wertgeschätzt und gewürdigt werden, zu gegebener Zeit.

4. Meilenstein: Start Crowdfunding, 02.04.2022
Nach langwieriger Organisation des Treuhandkontos und einer sogenannten »Feedback-Phase« auf Startnext, startete die Finanzierungsphase am Samstag Mittag, den 02.04.2022.

5. Meilenstein: Hürde für »Prüfung«
Bereits nach eineinhalb Tagen, am Sonntag den 03.04.2022, waren 6.500.- Euro eingegangen. Somit war die angepeilte Finanzierungshürde von 5.000.- Euro zur aufwändigen »Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde« genommen. (Kosten immer unverbindliche Maximalschätzungen). Das Mandat konnte somit offiziell am Montag, 04.04.2022 an Herrn Günther übergeben werden.

6. Anon Rōnin Radio Rede im BR
Am Sonntag, den 03.04.2022 konnte der Beschwerdeführer im Radio einen Beitrag zur Verfassungsbeschwerde platzieren. Anbei Mitschnitt, link zum Original Podcast und erweitertes Transkript im Blogeintrag:

7. Meilenstein: Prüfung wird Arbeit am Schriftsatz
Schon durch Gespräche im Vorfeld wurden die Erfolgsaussichten von Herrn Günther positiv bewertet, sonst hätte er schon vorab von der Prüfung abgeraten.

Am 06.04.2022 gab ich einen ersten Überblick über den Umfang der Arbeiten: »Die Recherchearbeiten und deren Auswertung umfassen unter anderem: a) Analyse und Vergleich aller Versionen des IfSG b) Analyse aller bisherigen Beschlüsse zu Corona c) Sammlung, Sichtung, Analyse und Aufarbeitung medizinischer Studien d) Analyse und Vergleich mit relevanten Beschlüssen zu verwandten Problemen und Entscheidungen des BVerfG.« Das Bundesverfassungsgericht stellt sehr hohe Begründungsanforderungen, die es unbedingt einzuhalten gilt.

Da diese (Vor-) Arbeiten sehr umfangreich sind und letztlich auch die entscheidende Grundlage für den Schriftsatz, war die Arbeit an der Prüfung zwar von Beginn an gewissermaßen bereits Arbeit am Schriftsatz, aber die Prüfung musste dennoch offiziell angegangen werden. Am 22. April konnte ich offiziell bekanntgeben, dass die Prüfung zur Arbeit am Schriftsatz übergegangen war.

8. Argument und Alternative »Control Covid«
Das Kernargument der Verfassungsbeschwerde zielt darauf ab, dass entgegen wissenschaftlichem Konsens und Empfehlungen seitens der Politik die Gesundheit von Menschen gefährdet wird. Siehe dazu auch als grundlegende Reflexion den Blogeintrag vom 28.04.2022: Der Blogeintrag ist vom Beschwerdeführer verfasst, also noch nicht juristisch ausformuliert, enthält aber autorisierte Kerngedanken.

Wichtig ist uns, dass neben der negativ konnotierten Kritik am Handeln und Unterlassung der Politik auch konstruktiv ein positiv formulierter alternativer Ansatz formuliert wird und ein grundlegender Strategiewechsel gefordert wird, unter dem Begriff gefasst: »Control Covid«. 3 Kernelemente sind die konsequente Umsetzung von Impfung, Masken, Luftreinigung.

Grundsätzlich orientiert sich die Verfassungsbeschwerde an der wegweisenden Entscheidung zum Klimaschutz. Es geht um Substanz, nicht um einen Schnellschuss. Ende April ist somit die Prüfung offiziell abgeschlossen, die juristischen Grundlagen sind geschaffen und die Kernargumentation nimmt immer konkretere Konturen an neben dem alternativen Ansatz »Control Covid«.

9. Neue Phase ab Mai: Argument & Expertisen
Wissenschaftliche Studien wurden von Beginn an gesichtet und in die Überlegungen mit einbezogen. Ab Mai werden die konkreten Kontakte zu international vernetzten Organisationen und Personen intensiviert. In der neuen Phase geht es somit insbesondere darum, die Kernargumentation und den »Control Covid« Ansatz mit Expertisen zu verbinden, zu untermauern und zu sichern.

10. Ausblick: Selbstgesetzte Frist Ende Mai
Ende Mai ist eine Frist gesetzt, bei der der Schriftsatz (Argumentation & Expertisen) möglichst weit konkret ausgearbeitet sein sollte zur Einreichung. Ob es klappt, hängt auch stark vom Eingang der Expertisen ab. Aber bis dahin ist ein weiterer substanzieller Fortschritt realistisch und angestrebt. Bis zum 31.05.2022 wurde auch das Crowdfunding um maximal 30 Tage verlängert, um insbesondere medial noch das Potential für weiter geplante Reichweitengewinnung nutzen zu können.

11. Einblick zur Abrundung
Zum Abschluss noch ein ganz konkreter, sehr spezifischer Einblick in die Recherchearbeit im Hintergrund. Wie bereits mehrfach betont, orientiert sich die Verfassungsbeschwerde an der wegweisenden Entscheidung zum Klimaschutz. Im Zusammenhang damit wurde bei den Recherchearbeiten auch die Entscheidung zum Ausstieg aus der Atomenergie thematisch. Im Kern geht es immer darum, dass der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum hat, der aber dann eingeschränkt werden muss, wenn die wissenschaftliche Studienlage nicht ausreichend beachtet wird. Gerade vor dem Hintergrund des Jahrestages des Reaktorunglücks von Tschernobyl, nach dem die Öffentlichkeit auch massiv über die Gefahren getäuscht wurde, gerät auch Fukushima wieder ins Bewusstsein. Nachfolgend dazu nun ein sehr spezifischer Einblick einer Nachricht von Rechtsanwalt Günther an den Beschwerdeführer im Original:

»Sehr geehrter Herr Dr. (...),

die Verfassung ist, ihrer Aufgabe entsprechend, den rechtlichen Rahmen des Gemeinwesens zu bilden, sehr abstrakt formuliert. Um so differenzierter und ausgreifender ist die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung und die wissenschaftliche Bearbeitung des Verfassungstextes und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Gerade beschäftigt mich sehr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. –, das sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Atomausstiegs im Gefolge der Fukushima-Katastrophe befasst. Wenn Sie bei Google »1 BvR 2821/11« (mit Anführungszeichen) eingeben, bekommen Sie als ersten Treffer die Entscheidung auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts. Und wenn Sie dann runterscrollen bis zu den Randnummern 271 bis 280 (vor allem 274 und 275), dann finden Sie dort sehr interessante Ausführungen zu den Konturen einer Pflicht des Gesetzgebers zur Sachverhaltsaufklärung, die – jedenfalls im Einzelfall – auch eine Grenze seiner Einschätzungsprärogative darstellen kann. Ich glaube, hier liegt ein für uns wertvolles Argument, weil es ja darum geht, dass der Gesetzgeber quasi mitten im Pandemiegeschehen und gegen den überwiegenden wissenschaftlichen Konsens tätig geworden ist. Work in progress...«

Soweit als kurze Übersicht. Mit besten Grüßen und lieben saluti, Anon Rōnin

Impressum

30.05.22 - Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel...

Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel 15.000.- erreicht ♥️

Von Herzen, noch einmal, immer wieder gerne, mein Dank für Eure Mitwirkung!

Das Ziel für die zuletzt geschätzten Anwaltskosten ist somit sozusagen als Punktlandung erreicht!

Ich werde diese Woche baldmöglichst ein weiteres Update, bzw. einen Blogeintrag nach Rücksprache mit Herrn Günther verfassen zur anstehenden Einreichung des Schriftsatzes, an dem ja schon länger ganz konkret gearbeitet wird.

Es gilt immer noch, die sehr hohen Begründungsanforderungen für eine Verfassungsbeschwerde sehr genau einzuhalten und die Argumentation so zwingend wie nur möglich zu formulieren, um die zunächst erst einmal alles weitere entscheidende Hürde einer Annahme der Verfassungsbeschwerde zu nehmen.

Die Abwägung und Abstimmung zwischen größtmöglicher Sorgfalt und schnellstmöglicher Einreichung muss dabei immer genauestens Beachtung finden!

Melde mich baldmöglichst mit möglichst konkreten Einblicken und Ausblick.

Liebe saluti,

Anon Rōnin

29.05.22 - Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist...

Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist 15.000.- ACHTUNG ⚠️

Startnext zeigt dennoch ungewollt weiter nächste Level an, das kann ich leider wohl nicht (mehr) ändern auf der Seite.

Ideal ist, die 15.000.- möglichst genau zu erreichen. In jedem Fall werden überschüssige Gelder anteilig zurückerstattet ⚠️

Falls also "zuviel" eingeht, müsste und wird die Rückerstattung entsprechend eben organisiert werden seitens der Bank, die das Treuhand Zielkonto betreut. Alles so auch beschrieben von Beginn an. Am Ende alles kein Problem, wollte den Punkt nur klarstellen, weil Startnext jetzt weiterhin nächste Level automatisch, leider von mir nicht beeinflussbar, generiert. Das letzte so generierte Level war 14.400.- und hatte gut gepasst.

In jedem Fall: Ihr seid großartig ♡

You Act ♡ We Win ♡

28.05.22 - Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!...

Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!

Kann Euch nicht oft genug danken für Eure grossartige Unterstützung!

Bitte über das finale Wochenende noch einmal weiter bewerben, jeder Beitrag ist wichtig und wertvoll. Wer mir angeboten hatte, gegebenenfalls noch einmal etwas beizutragen, würde ich gerne darauf zurückkommen, bitte gerne. Bin sehr zuversichtlich, dass wir final noch weiter an die anvisierten 15.000.- Euro herankommen.

Wir werden den Schriftsatz in jedem Fall einreichen! Kommende Woche gebe ich dazu nach Rücksprache mit Herrn Günther baldmöglichst einen Bericht. Ein wenig Arbeit ist es noch, aber die Einreichung sollte in absehbarer Zeit erfolgen!

Danke Euch sehr, liebe saluti, You Act, We Win!

Anon Rōnin Lesestoff:

Die Verfassungsbeschwerde steht im Vordergrund. Daher rückte die Kunstfigur Anon Rōnin sehr bewusst zeitweise in den Hintergrund. Hinter den Kulissen hat der investigative Journalist Gunnar Hamann / Ostprog sehr sorgfältig ein eingehendes Porträt der Figur und dadurch zur Person hinter der Figur erarbeitet. Danke vielmals für diese Arbeit. Insbesondere für Euch als Einblick und Geste gedacht. An dieser Stelle der kurze Hinweis, Blogeintrag folgt noch: https://ostprog.de/ein-ronin-kaempft-gegen-das-infektionsschutzgesetz/

21.05.22 - Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10...

Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10 Tage!

Vorab noch einmal von ganzem Herzen mein tiefster Dank an Euch liebe Menschen! Jede Unterstützung ist wichtig und wertvoll.

Ihr habt grossartige 12.000.- Euro bisher beigetragen, das ist wunderbar, gerade zu Beginn war die Geschwindigkeit umwerfend.

Die 10 Tage Countdown im Endspurt müssen wir nutzen, um noch an die final angestrebten 15.000.- heranzukommen.*

*Wir hatten phasenweise den Druck etwas aus der Bewerbung rausgenommen, weil wir beobachten wollten & mussten, wie sich alles entwickelt. Da wir sehr gut vorangekommen sind & die sehr sorgfältige Erarbeitung des Schriftsatzes enormen Aufwand erfordert, konnte Herr Günther zuletzt seine unverbindlichen Schätzungen konkretisieren, die angepeilte Endsumme sollte schon die 15.000.- erreichen. Selbstverständlich werden am Ende alle Arbeitsschritte offen gelegt, um die Kosten vollumfänglich transparent zu machen.

Noch einmal möchte ich betonen, dass ich keinerlei Gelder aus dem Crowdfunding erhalte und auch ausdrücklich darüber hinaus keine Gelder annehme.

Ich zerbreche mir schon den Kopf, wie ich Euch noch einmal danken werde. Aber ist in Eurem Sinn denke ich, dass zunächst alle Zeit in die Verfassungsbeschwerde ging. Liebe saluti.

26.04.22 - Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd,...

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd, liebe Leute,

an erster Stelle von ganzem Herzen auf diesem Weg noch einmal mein Dank für die grossartige Unterstützung! Wie das Motto: »You Act. We Win!« besagt, ist für das Gelingen jeder einzelne Beitrag wichtig! Kurz zum Stand und weiteren Ablauf. Zunächst noch einmal mein Dank, dass zu Beginn bereits nach nur 1,5 Tagen die angepeilten 5.000.- Euro zusammengekommen waren zur Absicherung der »Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde«. Da hier mit am meisten Arbeit anfällt und die Prüfung weitgehend die (Vor-) Arbeit am Schriftsatz umfasst, waren hier die Kosten relativ hoch geschätzt. In diesem Sinn arbeitete Herr Günther von Beginn an am Schriftsatz. Da sich die schon vorab positive Einschätzung der Sinnhaftigkeit einer Einreichung bestätigt hat, ist die Prüfung abgeschlossen, die schon lange andauernde Arbeit am Schriftsatz somit auch offiziell. Zu weiteren Details folgen Blogeinträge. Für den Moment gebe ich noch bekannt, dass das Crowdfunding um die maximal möglichen 30 Tage verlängert wird, um dem Ganzen noch für weiter geplante Reichweite Potential zu geben. Das ändert aber nichts daran, dass der Schriftsatz baldmöglichst eingereicht werden soll. Beste Grüße, liebe saluti.

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