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Verfassungsbeschwerde gegen IfSG vor BVerfG. #BVerfGvsIfSG. #ControlCovid. You Act. We Win.

»Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Art 2 GG. Wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, muss zum Schutz der Gesundheit entsprechend das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt werden. Ein Infektionsschutzgesetz, welches eine Gefährdung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit bedingt, ist verfassungswidrig. Achtung! Bei Beleidigung oder Bedrohung der aktiven Akteure dieser Verfassungsbeschwerde wird unverzüglich Anzeige erstattet.
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Finanzierungszeitraum
02.04.22 - 31.05.22
Realisierungszeitraum
Juristisch angemessen fundiert
Stadt
München
Kategorie
Bildung
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13.04.2022

Transkript zur Anon Rōnin Radio Rede im Bayerischen Rundfunk, 3.04.22

Sensei Anon Rōnin
Sensei Anon Rōnin5 min Lesezeit

Anon Rōnin: »Zunächst möchte ich mich ganz kurz als promovierter Philosoph (Eberhard Karls Universität Tübingen) zum Freiheitsbegriff der FDP äußern, der hochproblematisch ist. Und zwar in dem Sinn, dass hier (…) der Versuch einer Rechtfertigung einer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit mit in diesem Freiheitsbegriff drinsteckt (impliziert ist). Also im Sinne von: »Mir ist es egal, ob ich jemanden anstecke, mir ist es egal, ob durch die Schulen die Krankheit nach Hause getragen wird und die Oma stirbt«! Also das ist glaube ich nachvollziehbar. Es geht jetzt einen Schritt weiter: Wenn ich einen derartigen Freiheitsbegriff als Grundlage zur Formulierung eines Gesetzes heranziehe, was ja geschehen ist, dann bewege ich mich tatsächlich schon im Bereich der Verfassungswidrigkeit, weil im Grundgesetz neben dem Recht auf persönliche Freiheit gleichwertig das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht. Das wird hier eindeutig verletzt. Konkreter Hinweis: Ganz viele Menschen haben vorerkrankte Kinder, diese sind vulnerabel und haben hier das Gefühl der absoluten Machtlosigkeit. Man fühlt sich hier eigentlich einer politischen Ideologie ausgeliefert, die völlig irrational ist, das ist reine Demagogie. Und ich möchte noch darauf verweisen, dass ab Montag eine Gruppierung eine Verfassungsbeschwerde einreichen wird (das Mandat an den Anwalt übergeben wird), gegen das Infektionsschutzgesetz, weil das Recht auf körperliche Unversehrtheit erstens eingeschränkt wird, zweitens die Hotspotregelung – ich bin kein Jurist, aber mein Anwalt hat es mir erklärt, der ist Verfassungsrechtler – sie verletzt eindeutig den sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz, was zu einem strukturellen Vollzugsdefizit führt, das kann auch sein, wenn aus politischen Gründen der Vollzug unterbleibt, und alleine was diese Hotspotregelung, diese Schwammigkeit betrifft, bewegen wir uns schon auf der Ebene der Verfassungswidrigkeit. Ich möchte jetzt konkret, wenn ich das darf… Viele Menschen fühlen sich machtlos. Es gibt auf der Crowdfunding Plattform Startnext die Möglichkeit, an dieser Verfassungsbeschwerde mitzuwirken, aktiv zu werden! Also ich habe es so ein bisschen vermittelt: »You Act – We Win«. Sie können ab 5.- Euro bei dieser Verfassungsbeschwerde mitwirken. Wir haben seit gestern Mittag bereits 6.500.- Euro gesammelt, es wirken mit: »WirWerdenLaut« (in Form von Retweets auf Twitter), ich bin da in direktem Kontakt mit diesen ganz tollen jungen Menschen (konkret ausdrücklich im Gespräch nur mit: Anjo Genow und Max Tratter), ich möchte mich da sehr bedanken bei den beiden. (Anmerkung: Über die Petition »WirWerdenLaut« konnten knapp 150.000 Unterzeichnende gewonnen werden. Dennoch fand das Anliegen der jungen Menschen bislang kein signifikantes Gehör seitens der Politik. Ich persönliche empfinde das nicht nur als abscheuliche Respektlosigkeit gegenüber diesen jungen Menschen und deren Anliegen, sondern auch als demokratiegefährdend, wenn belegte Anliegen von öffentlichem Interesse, noch dazu, wenn es um die Gefährdung der Gesundheit von Kindern geht, demonstrativ ignoriert werden. – An dieser Stelle herzlichen Dank an die Initiative für PCR-Pool-Tests in Bayerischen KITAs, die freundliche Unterstützung und den gemeinsame Kampf für die Kinder konnten wir zu einer offiziellen Kooperation ausgestalten). Wir haben selber zwei Kinder, (die sind beide direkt betroffen und gefährdet, insbesondere das ältere Kind vorerkrankt, das jüngere lange ohne Impfschutz wegen irreführender, hochproblematischer Aussagen der STIKO, deren Chef Mertens selbst öffentlich geäußert hat, dass er aus rein ideologischen Gründen – »bin halt Achtundsechziger« (sic!) auch gegen die Masernimpfpflicht ist). Man muss förmlich im Untergrund arbeiten, dass die jüngeren Kinder eine Impfung bekommen. Es ist aus wissenschaftlicher Sicht ein Verbrechen, denn dieses Virus ist neurotrop, es schädigt das zentrale Nervensystem, Sie haben die Möglichkeit von Gehirnschädigungen. Es schädigt das vaskuläre System: es gibt Mikrothrombosen. Das ist alles belegt. Und gerade bei den Kindern – weil es immer heisst: »das ist mild« – das stimmt so nicht. (Auch ein auf hochproblematische Weise irreführend und euphemistisch, also verharmlosend als »mild« bezeichneter Verlauf kann zu anhaltenden Post Covid Folgeschäden führen! »genesen« ist oft gleich »vorerkrankt«). Bei den Kindern ist es wissenschaftlich belegt, dass die Kinder schon einmal ein signifikant erhöhtes Risiko für Diabetes haben. Diese (insbesondere) umgeimpften Kinder zu durchseuchen ist ein Verbrechen von historischem Ausmaß. Man müsste die Schulen sicher machen! Es gibt die S3-Leitlinie vom RKI, das wird nicht gemacht. Es ist an Heuchelei nicht zu überbieten der Kultusministerinnen… (wenn man einerseits betont, die Kinder bräuchten die Schule, was ja grundsätzlich stimmt, aber dann im Widerspruch zu dieser Aussage die Schulen nicht sicher macht!).«

Moderatorin: »Ich muss Sie jetzt leider trotzdem stoppen. Sie wollten sich eigentlich kurz fassen. Jetzt ist es natürlich ein großes Thema, der Freiheitsbegriff. Ich fand das jetzt interessant mit der Verfassungsbeschwerde. Und ich hätte jetzt gerne auch noch länger über die Schulen geredet. Aber Sie waren jetzt tatsächlich unser letzter Hörer heute in der Sendung. Danke Ihnen, einen schönen Tag noch.«

Anon Rōnin: »Ich bedanke mich ganz herzlich.«

Radio Rede von Anon Rōnin im Bayerischen Rundfunk. Sendung »Sonntags um 11«, Thema: Ende der Maskenpflicht in Bayern: Freuen Sie sich über die neue Freiheit?

Podcast zur Sendung vom 6.04.2022 (Beitrag ab Minute 47:00): https://www.br.de/mediathek/podcast/sonntags-um-11/ende-der-maskenpflicht-in-bayern-freuen-sie-sich-ueber-die-neue-freiheit/1853627

Disclaimer: In Klammern gesetzte Passagen dienen der sprachlichen Klarheit, liefern Kontext und bieten Zusatzinformationen.

Quellen / links zu benannten Aspekten folgen. Hier oder gesondert.

Basis Literatur zum Freiheitsbegriff: Mittelstraß, Jürgen (Hg.) (1995): »Freiheit«. In: Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie. Stuttgart, J.B. Metzler, S. 675-681, S. 681-682: »Freiheit (handlungstheoretisch)«

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30.05.22 - Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel...

Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel 15.000.- erreicht ♥️

Von Herzen, noch einmal, immer wieder gerne, mein Dank für Eure Mitwirkung!

Das Ziel für die zuletzt geschätzten Anwaltskosten ist somit sozusagen als Punktlandung erreicht!

Ich werde diese Woche baldmöglichst ein weiteres Update, bzw. einen Blogeintrag nach Rücksprache mit Herrn Günther verfassen zur anstehenden Einreichung des Schriftsatzes, an dem ja schon länger ganz konkret gearbeitet wird.

Es gilt immer noch, die sehr hohen Begründungsanforderungen für eine Verfassungsbeschwerde sehr genau einzuhalten und die Argumentation so zwingend wie nur möglich zu formulieren, um die zunächst erst einmal alles weitere entscheidende Hürde einer Annahme der Verfassungsbeschwerde zu nehmen.

Die Abwägung und Abstimmung zwischen größtmöglicher Sorgfalt und schnellstmöglicher Einreichung muss dabei immer genauestens Beachtung finden!

Melde mich baldmöglichst mit möglichst konkreten Einblicken und Ausblick.

Liebe saluti,

Anon Rōnin

29.05.22 - Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist...

Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist 15.000.- ACHTUNG ⚠️

Startnext zeigt dennoch ungewollt weiter nächste Level an, das kann ich leider wohl nicht (mehr) ändern auf der Seite.

Ideal ist, die 15.000.- möglichst genau zu erreichen. In jedem Fall werden überschüssige Gelder anteilig zurückerstattet ⚠️

Falls also "zuviel" eingeht, müsste und wird die Rückerstattung entsprechend eben organisiert werden seitens der Bank, die das Treuhand Zielkonto betreut. Alles so auch beschrieben von Beginn an. Am Ende alles kein Problem, wollte den Punkt nur klarstellen, weil Startnext jetzt weiterhin nächste Level automatisch, leider von mir nicht beeinflussbar, generiert. Das letzte so generierte Level war 14.400.- und hatte gut gepasst.

In jedem Fall: Ihr seid großartig ♡

You Act ♡ We Win ♡

28.05.22 - Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!...

Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!

Kann Euch nicht oft genug danken für Eure grossartige Unterstützung!

Bitte über das finale Wochenende noch einmal weiter bewerben, jeder Beitrag ist wichtig und wertvoll. Wer mir angeboten hatte, gegebenenfalls noch einmal etwas beizutragen, würde ich gerne darauf zurückkommen, bitte gerne. Bin sehr zuversichtlich, dass wir final noch weiter an die anvisierten 15.000.- Euro herankommen.

Wir werden den Schriftsatz in jedem Fall einreichen! Kommende Woche gebe ich dazu nach Rücksprache mit Herrn Günther baldmöglichst einen Bericht. Ein wenig Arbeit ist es noch, aber die Einreichung sollte in absehbarer Zeit erfolgen!

Danke Euch sehr, liebe saluti, You Act, We Win!

Anon Rōnin Lesestoff:

Die Verfassungsbeschwerde steht im Vordergrund. Daher rückte die Kunstfigur Anon Rōnin sehr bewusst zeitweise in den Hintergrund. Hinter den Kulissen hat der investigative Journalist Gunnar Hamann / Ostprog sehr sorgfältig ein eingehendes Porträt der Figur und dadurch zur Person hinter der Figur erarbeitet. Danke vielmals für diese Arbeit. Insbesondere für Euch als Einblick und Geste gedacht. An dieser Stelle der kurze Hinweis, Blogeintrag folgt noch: https://ostprog.de/ein-ronin-kaempft-gegen-das-infektionsschutzgesetz/

21.05.22 - Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10...

Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10 Tage!

Vorab noch einmal von ganzem Herzen mein tiefster Dank an Euch liebe Menschen! Jede Unterstützung ist wichtig und wertvoll.

Ihr habt grossartige 12.000.- Euro bisher beigetragen, das ist wunderbar, gerade zu Beginn war die Geschwindigkeit umwerfend.

Die 10 Tage Countdown im Endspurt müssen wir nutzen, um noch an die final angestrebten 15.000.- heranzukommen.*

*Wir hatten phasenweise den Druck etwas aus der Bewerbung rausgenommen, weil wir beobachten wollten & mussten, wie sich alles entwickelt. Da wir sehr gut vorangekommen sind & die sehr sorgfältige Erarbeitung des Schriftsatzes enormen Aufwand erfordert, konnte Herr Günther zuletzt seine unverbindlichen Schätzungen konkretisieren, die angepeilte Endsumme sollte schon die 15.000.- erreichen. Selbstverständlich werden am Ende alle Arbeitsschritte offen gelegt, um die Kosten vollumfänglich transparent zu machen.

Noch einmal möchte ich betonen, dass ich keinerlei Gelder aus dem Crowdfunding erhalte und auch ausdrücklich darüber hinaus keine Gelder annehme.

Ich zerbreche mir schon den Kopf, wie ich Euch noch einmal danken werde. Aber ist in Eurem Sinn denke ich, dass zunächst alle Zeit in die Verfassungsbeschwerde ging. Liebe saluti.

26.04.22 - Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd,...

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd, liebe Leute,

an erster Stelle von ganzem Herzen auf diesem Weg noch einmal mein Dank für die grossartige Unterstützung! Wie das Motto: »You Act. We Win!« besagt, ist für das Gelingen jeder einzelne Beitrag wichtig! Kurz zum Stand und weiteren Ablauf. Zunächst noch einmal mein Dank, dass zu Beginn bereits nach nur 1,5 Tagen die angepeilten 5.000.- Euro zusammengekommen waren zur Absicherung der »Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde«. Da hier mit am meisten Arbeit anfällt und die Prüfung weitgehend die (Vor-) Arbeit am Schriftsatz umfasst, waren hier die Kosten relativ hoch geschätzt. In diesem Sinn arbeitete Herr Günther von Beginn an am Schriftsatz. Da sich die schon vorab positive Einschätzung der Sinnhaftigkeit einer Einreichung bestätigt hat, ist die Prüfung abgeschlossen, die schon lange andauernde Arbeit am Schriftsatz somit auch offiziell. Zu weiteren Details folgen Blogeinträge. Für den Moment gebe ich noch bekannt, dass das Crowdfunding um die maximal möglichen 30 Tage verlängert wird, um dem Ganzen noch für weiter geplante Reichweite Potential zu geben. Das ändert aber nichts daran, dass der Schriftsatz baldmöglichst eingereicht werden soll. Beste Grüße, liebe saluti.

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