Textprobe Unternehmensbezogene Verträge
Innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft gibt es auch zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten für Nonprofitunternehmen. Gerade stärker künstlerische Projekte werden oft als Verein organisiert. Vereine sind eigenständige juristische Personen, die einen gewissen, wenn auch nicht absoluten Haftungsschutz bieten können. Sie benötigen eine Satzung, die auf einer Gründungsversammlung von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschrieben werden muss. Dann kann der Verein von einem Notar beim Vereinsregister angemeldet werden. Wenn der Verein einen gemeinnützigen Zweck verfolgt, kann beim Finanzamt Gemeinnützigkeit beantragt werden. Vereine können selbst gewinnorientierte GmbHs gründen oder einen buchhalterisch abgetrennten kommerziellen Bereich einrichten, der dann der Gewinnbesteuerung unterliegt. Das Innenleben eines Vereins unterliegt streng der demokratischen Willensbildung „von unten nach oben“. Letztlich entscheiden die Mitglieder. Eine Mischform zwischen Verein und GmbH ist die gemeinnützige GmbH, die sogenannte gGmbH. Hier entscheiden die Anteilseigner nach Anteilshöhe, daher gibt es hier keine so offensichtliche Gefahr eines Putsches. Auch hier dürfen keine dauerhaften Gewinne erzielt werden.
Die weiteren Ausführungen orientieren sich an gewinnorientierten Unternehmungen. Hierzu kennt unsere Rechtsordnung eine Vielzahl unterschiedlicher Gesellschaftsformen. (…) Die Finanzierung von Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft über Investments ist in den letzten Jahrzehnten ausgehend von den angelsächsischen Ländern immer stärker auch in Kontinentaleuropa zum Tragen gekommen. Wichtig ist, im Auge zu behalten, dass hier – anders als bei projektbasierten Verträgen wie sie oben behandelt werden – die Investition auf das Unternehmen abzielt, das die Unternehmung trägt. Hier werden also im Gegenzug zur Investition regelmäßig Anteile an dem Unternehmen selbst veräußert. Häufig sind die Verträge auch auf Englisch, da die Investoren aus dem internationalen Umfeld kommen. Hier geht es also stets um Anteile an dem Unternehmen, nicht an dem Projekt.
Den ersten Vertrag, den wir uns genauer ansehen wollen, ist der so genannte Term Sheet. Ein Term Sheet beschreibt den Vertrag zwischen einem Venture-Capitalist (VC) und einem Gründer. Grundsätzlich wird in einem Term Sheet das Angebot des Investors prägnant zusammengefasst. Dieser Vertrag ist also häufig nicht mehr als eine sehr kurze übersichtliche Darstellung von Zahlen und wichtigen Klauseln zwischen einem Investor und einem Start-up. Das Ziel des Investors ist in der Regel, die Anteile später mit Gewinn an einen anderen Finanzierer weiter zu veräußern.