Die Hilflosigkeit eines, gegen alle Realitäten Inhaftierten
In seiner Buchreihe Im Dschungel der Justiz beschäftigt sich Fachbuch-Autor Christian Lukas-Altenburg auch mit den Defiziten im Strafvollzug.
Einen sowohl in Ermittlung, Verurteilung und Strafvollzug skandalösen Fall in Rheinland-Pfalz hatte er dabei noch gar nicht im Focus.
Er gäbe inkl. der höchst fragwürdigen Verweigerung von Beendigung und Aufarbeitung durch alle Instanzen und Institutionen Stoff für ein eigenes Buch.
Sylvesternacht 2017 gegen 19.00 kommt es in der Frankenthaler Innenstadt zu einer Messerattacke gegen zwei polnische Staatsangehörige.
Das ist und bleibt die einzige Tatsache: alles Weitere ist und bleibt eine Anhäufung von Widersprüchlichkeiten und noch schlimmer: Unmöglichkeiten.
Davon die wesentlichsten:
a) ein augenfällige Missverhältnisse der körperlichen Konstitutionen von Opfern und angeblichem Täter, welche alleine schon eine Täterschaft ausschließen, jedoch entgegen aller Denklogik nie entscheidungsrelevant wurden. b) die Gehbehinderung des angeblichen Täters widerspricht den Tathergangs-Schilderungen elementar, wurden jedoch für die Spruchkammer nie zum relevanten Indiz.
c) mittels Funkzellennachweis hat sich der angebliche Täter zur Tatzeit nicht am Tatort aufgehalten, jedoch telefoniert. Mutmaßungen, dass wegen Funknetzüberlastung eine Einwahl in andere Funkzelle erfolgen kann, sind technisch zutreffend, im konkreten Fall jedoch nicht erwiesen. Weitergehende Ermittlungen dazu erfolgten – weshalb auch immer – nicht, was dem angeblichen Täter nicht zur Last gelegt werden kann, denn das Urteil muss – zumindest, wenn es gültiger bundesdeutscher Rechtsnorm entsprechen soll! – auf Fakten und nicht Mutmaßungen basieren, sonst käme ja auch Würfeln oder Kaffeesatz lesen in Betracht! Zudem hat in dubio pro reo uneingeschränkte Gültigkeit!
d) allgemeingültige Praxis und Lebenserfahrung ist, dass vor bundesdeutschen Gerichten die Aussage von Polizeibeamten besonders hohe Glaubwürdigkeit genießt. Ausgerechnet hier kam es zur krassen Umkehr ins Gegenteil: wurden drei, als Zeugen geladene geradezu bedrängt von ihrer Sachverhaltsschilderung abzuweichen.
Zudem wurde die Spruchkammer noch nicht einmal wach, als einer dieser Beamten explizit sagt, dass es doch der Jackpot gewesen wäre, wenn das Opfer jemals vom Erkennen seines ehemaligen Vermieters als Täter gesprochen hätte.
Sie gibt also ihren unübersehbaren Irrweg nicht einmal angesichts dieses eklatanten Aspektes auf.
Welchem Rechtsgrundsatz soll es zudem entsprechen, dass alkoholisierten Personen mehr Glaubwürdigkeit zugestanden wird, als in ihren Aussagen übereinstimmenden Polizeibeamten, welche – im Gegensatz zu den Opfern – keinerlei Nutzenorientierung haben?
e) so bleibt der – auch auf wiederholte Anfrage nicht beantwortete, gar ausgeräumte – Verdacht im Raum, dass die Justiz – also Staatsanwaltschaft, wie Gericht – noch eine – in persönlichen Belangen begründete – Rechnung offen hatten, welche über diesen ungeheuerlich skandalösen Verfahrensverlauf beglichen wurde.
Doch diese, sowohl seitens des Landgericht Frankenthal, als Staatsministerium der Justiz Land Rheinland-Pfalz und Bundesministerium der Justiz – zumindest bislang (noch) – unbeachtet gebliebenen Fakten werden im zweifelsohne Justiz-Skandal besonderer Prägung noch weiter getoppt, indem der seinerzeit vorsitzende Richter während laufendem Prozess beim Rechtsanwalt des angeblichen Täters angerufen und geäußert hat, dass er es mit seinem Gewissen nicht vereinbaren könne, einen Unschuldigen zu verurteilen, dies dann aber dennoch mit 6 Jahren und 9 Monaten wegen angeblichem Mordversuch ungerührt vornahm!
Es gibt wissenschaftliche Erkenntnisse des renommierten Kriminologen Prof. Christian Pfeiffer, wonach ein konstantes Leugnen nach 3 Jahren Haft als starkes Indiz für die tatsächliche Unschuld zu werten ist, da Täter über diesen Zeitverlauf hinaus Lüge nicht länger aufrechterhalten können, sie in sich zusammenfällt.
Immerhin war Prof. Pfeiffer Justizminister in Niedersachsen und lange Jahre Direktor des KFN Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen.
Als Anfang des Jahres Haftunterbrechung wegen Tod des Vaters beantragt wurde, lehnt die JVA Diez ab und ein Gnadengesuch wurde seitens Ministerpräsidentin Manu Dreyer sowohl verschleppt, als eben an die JVA zur Entscheidung enddelegiert: die Frösche also nach Trockenlegen des Sumpfes gefragt!
Christian Lukas-Altenburg schreibt in Band 12 seiner, eingangs angesprochenen Serie: Jeder Gefangene kann Dein zukünftiger Nachbar sein!
Gleichlautend appellierte gestern Giuseppe Iacovellis zu bedenken, dass Alle schneller selbst in eine missliche Lage geraten können, als es für uns ebenso wenig vorstellbar ist, als wie auf sich alleine gestellt man dann ist!
Dem entspricht unsere Bitte um Ihre Unterstützung, damit wir weiter wirkungsvoll gegen derartige Auswüchse angehen können. Herzlichsten Dank!