Rechtsstaat muss Gerechtigkeitsstaat werden und Kindeswohl achten!
Bei der Kundgebung des world peace day – Berlin zum Tag der Vereinten Nationen (UN) für die Rechte der Frauen und den Weltfrieden vor dem Brandenburger Tor am 08. März 2022 angesprochen:
Sehen wir uns die Selbstdarstellung unserer Polit-Versager an, sind Parallelen zur Propaganda dunkelster deutscher Vergangenheit unübersehbar, jetzt im Regierungs- Akt der Zeitenwende erst recht!
Kritisiert man diese Vergangenheit und ihr Herüberschwappen in die Gegenwart, scheuen sich Getroffene nicht einmal in einem Familienverfahren, eine dahingehend aktive Künstlerin mit vereinten Kräften zu vernichten.
Dies ausgerechnet in Nürnberg mit seiner sensiblen Rolle zu dieser Zeitspanne.
Das besonders Perfide: es sind Frauen, die es als Richterin und Rechtsanwältin betreiben, als Politikerin jegliche Hilfe verweigern: selbst Claudia Roth, die sonst in Betroffenheit immer gerne ganz vorne dabei ist!
Gemeinsam wird wegsehen, wie ein Namensvetter des viel gescholtenen türkischen Präsidenten genau dessen Duktus als Jugendamts-Mitarbeiter anwendet. Klein-Istanbul an der Noris: den Skandal will Niemand, dass man ihn nicht beseitigt wird zum noch größeren, als seine reine Existenz!
Die plakativ herausgestellten, vermeintlich vielfältigen Hilfsangebote für bedrohte Frauen, führen überwiegend ins Nirvana. Tatsächlich die Hauptursache für eine beständig zunehmende Quote der Gewalt an Frauen?
Allerdings traten von der Künstlerin definierte Personen am 30. Januar, dem Datum da 1933 Adolf Hitler Reichskanzler wurde, anlässlich eines von Rechtsextremen initiierten Aufmarsches in Erscheinung. Dieser wurde nicht nur zugelassen, sondern gar auf das Reichsparteitagsgelände verlegt!
In den Demos “Schüler stehen auf“, welche unzweifelhaft dem Querdenker-Milieu und dessen Steigerungen zuzurechnen ist, erhält der erst 17jährige Initiator öffentliche Unterstützung des einflussreichen rechtsextremen Aktivisten Ignaz Bearth, der es nach den Hinweisen genau der war, auf dessen Facebook-Seite der rechtsextreme Ingo Uhlig “Alle vergasen“ mit Heil-Hitler Bild gepostet hatte und Oberstaatsanwältin Martina Heimann darin keine Straftat erkannte/erkennen wollte?
Nun taucht dieser Schweizer Rechtsextremist direkt in Nürnberg auf!
Hat die Justiz also diese rechtsextremistische Verknüpfung bereits eigenaktiv aufgegriffen, um die Netzwerke der rechten Szene bei Hinweisen und Verdachtsfällen dingfest machen zu können, oder wurde es – vorsichtig gesprochen – verschlafen: was bitte sind dann die Konsequenzen daraus? Dies vor Allem, nachdem in jüngerer Vergangenheit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Ziel eines Gewehrvisier folgte!
Dass es sich um keine Ausnahme handelt, dass Kindeswohl mit Füssen getreten wird, belegt u. A. ein Fall aus 2014.
Dabei basiert eine Verurteilung wegen sexuellem Missbrauch auf Aussagen einer seinerzeit 7-jährigen, welche ohne Verfahrensbeistand erfolgten.
Die damals 14-jährige bestreitet ebenso wie der beschuldigte Opa nachdrücklichst jeden Übergriff, sondern gibt – wie auch schon seit kurz nach den erhobenen Vorwürfen – an, von ihrer Mutter in Rahmen eines "Rosenkrieges" dazu veranlasst worden zu sein.
Dennoch zeigt die Bayerische Justiz nicht den geringsten Ansatz dies und einige weitere – vorsichtig gesprochen – Merkwürdigkeiten aufzuklären.
Konkret war wichtiger zu vertuschen, dass kein Verfahrensbeistand bestellt worden war, eine Videovernehmung des Mädchens im Beisein der Mutter erfolgte und deren aufnehmender Beamte ihr damaliger Lebensgefährte war.
Vielmehr wurde die Minderjährige – neben einem Haftungsanspruch für die Gerichtskosten – der zusätzlichen nervlichen Belastung überlassen, erst ab Volljährigkeit selbst neue Schritte einleiten zu können, da ihr allein sorgeberechtigter Vater alle rechtlichen Optionen erfolglos ausgeschöpft hat.
Dabei zehrte insbesonders und jeden Tag des Heranwachsens mehr, nicht zu wissen, ob so ihr geliebter und von den Abläufen natürlich auch gezeichneter Opa seine Rehabilitierung noch erlebt.
Rechtsstaat, so lernt der Jurist bereits im 1. Semester, heißt nicht Gerechtigkeit, sondern nur, dass Gesetze verlässliche Folgen zeitigen müssen, egal ob sie gerecht oder ungerecht sind und dass sich Jede(r), also auch die/der Kleinste, gegen Jede(n), also auch die/den Größte(n), vor Gericht durchsetzen kann.
Im Interesse der Verlässlichkeit und Rechtssicherheit von Urteilen nimmt der Rechtsstaat auch Ungerechtigkeit in Kauf. Das ist ein Minimalkonsens, mit dem man sich nicht zufriedengeben kann/darf.
Und am Zweiten, dass sich nämlich die/der Kleinste gegen die/den Größte(n) durchsetzen kann, sind sehr wohl Zweifel angebracht.
Es erscheint daher notwendig, dass endlich aus dem Rechtsstaat ein Gerechtigkeitsstaat wird, der wirklich verlässlich ist, dem aber nicht nur die Zuverlässigkeit sondern auch die Gerechtigkeit der Rechtsprechung am Herzen liegt.
© Bild: www.sueddeutsche.de – Prof. Winfried Bausback