Widerspruch gegen Allgemeinverfügung eingelegt
Noch am 12.12.2022 haben die Initiatoren (Timo Braun) fristgerecht Widerspruch beim Regierungspräsidium Karlsruhe gegen die Allgemeinverfügung eingelegt.
Eine Begründung wird von uns, respektive vom zu beauftragenden Rechtsanwalt nachgereicht.
Da sowohl die Felsenbrücke, wie auch die Kletter-Infrastuktur (Haken) zeitnah entfernt werden sollen, müssen wir darüber nachdenken, Eilrechtsschutz beim VG Karlsruhe zu beantragen.
Damit soll der sofortige Vollzug verhindert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wieder hergestellt werden.
Der Eilrechtsschutz sehr gut begründet werden, da hier seitens des Gerichts nur summarisch geprüft wird und die Hürden insgesamt sehr hoch sind.