Wer kann Mitglied werden?
Wer kann Mitglied werden?
Wir haben etliche Fragen erhalten, unter welchen Bedingungen man eigentlich Mitglied werden kann.
Vorab - es kann jede(r) Mitglied werden.
Grundsätzlich gibt es so genannte "nutzende" und "fördernde" Mitglieder. Es ist relativ einfach: Wer die C3S nach ihrer Zulassung als Urheber oder Musikschaffender nutzen kann, der kann auch nutzendes Mitglied werden und erhält volles Stimmrecht. Jede(r) andere kann die C3S als förderndes Mitglied unterstützen. Fördernde Mitglieder erhalten kein Stimmrecht, können aber in beratenden Funktionen mitwirken.
Wer die Satzung studiert hat, wird es bereits gesehen haben: Nur "natürliche Personen" können "nutzendes Mitglied" werden. D.h., Ihr könnt nur persönlich Mitglied werden, als Band-Mitglied oder Songschreiber, nicht aber als Gruppe (Band), Insitution oder Unternehmen.
Nun gibt es aber auch Vereine, Organisationen, Verbände, Unternehmen etc, die die C3S gerne unterstützen möchten. Dies sind "juristische Personen". Kein Problem: Sie alle können "förderndes Mitglied" der C3S werden. Ein Verein kann z.B. helfen, durch seine Beratung die Grundlage für Tarife der C3S praxisnah zu gestalten. Die Entscheidung über die Tarife liegt jedoch bei den nutzenden Mitgliedern.
Der Vorgang, wie man Mitglied wird, ist für alle Mitglieder gleich: Ihr zeichnet einen oder mehrere Anteile mittels der Beitrittserklärung auf http://startnext,de/c3s - siehe Spalte rechts, rechter Reiter "Investition". Anteil kaufen, Erklärung im Original an Startnext schicken, (fast) fertig.
Wir gründen die C3S am 25. September. Dann beantragen wir die Registrierung als Genossenschaft und Ihr erhaltet eine Nachricht von uns. Mit einer Unterschrift bestätigt Ihr, ob Ihr nutzendes oder förderndes Mitglied sein werdet. Solltet Ihr nicht genau wissen, was die richtige Wahl ist, können wir Euch dann (im Oktober) gerne Hilfestellung leisten.
Weitere Fragen beantworten wir gerne jederzeit auf der Pinnwand oder über [email protected].