Textprobe öffentliche Förderung
Grundsätzlich ist festzustellen, dass die Entscheidungsfindung auf den verschiedenen Ebenen immer abstrakter wird, das heißt je höher die Ebene liegt, desto weniger spielen persönliche Beziehungen eine Rolle. Im Management der öffentlichen Förderung wird es immer wichtiger, tatsächlich gut formulierte, strukturierte Gedanken in Antragsform abzuliefern. Das hat vor allem auch damit zu tun, dass die größeren Einheiten eine andere Qualitätsvorstellungen mit sich bringen (Behrmann 2008, S. 285). Je höher, desto abstrakter und objektiver wird die Vorstellung von Qualität. Qualität bzw. ihre Synonyme sind letztendlich Dreh- und Angelpunkt in allen Fördermodellen Dreh- und Angelpunkt. Umgekehrt kann man sich immer schon dann, wenn nur auf Qualität rekurriert wird, klar vorstellen, dass hier große Spielräume für die Entscheidungsstrukturen existieren. (…)
Nähert man sich thematisch der öffentlichen Förderung thematisch, lässt sich zunächst feststellenstellt, dass sich Themen der Creative Industries, nach denen öffentliche Förderprogramme ausgerichtet werden, immer im Dreieck Kultur, Technologie und bewegen.
Soweit Förderprogramme kulturell motiviert sind, komplementieren sie die Aktivitäten, die der Staat ohnehin in Eigenregie betreibt, über kulturelle Einrichtungen in eigener Regie, wie Museen, Gärten, Theater und Opern. Hier handelt es sich um kulturelle Daseinsvorsorge, die der Staat unterhält und gegen eine nicht kostendeckende Gebühr jedermann anbietet. Diese Herangehensweise der öffentlichen Güter entzieht diese naturgemäß einer antragsbezogenen Förderlogik. Hierzu kommen auch noch kommunale Einrichtungen wie zum Beispiel das Starnberger Heimatmuseum.
Darüber hinaus fördert er der Staat auf vielfältige Weise kulturelle und kreative Aktivitäten, die von Privaten initiiert werden. Sie werden als meritorische Güter unterstützt, deren Bedeutung der Staat anerkannt hat (Kiefer 2005, S). Dies kann beispielsweise so aussehen, dass die darstellende Kunst oder die Ausbildung für darstellende Künstler unterstützt wird. Auch ein lokaler Zusammenhang kann eine besondere Bedeutung haben, wenn beispielsweise etwa ein Mundarttheater oder ein kommunales Kino in privater Trägerschaft gefördert wird und damit natürlich ein unmittelbarer kultureller Nutzen für den Raum entsteht. Denkbar ist auch ein Museum in privater Trägerschaft, das mit öffentlichen kommunalen Zuschüssen kommunaler Art oder mit Landeszuschüssen betrieben wird.
Auf höheren Ebenen wird die Zielsetzung häufig abstrakter. So setzt das Engagement des Bundes bei den Wagner-Festspielen von in Bayreuth die Einsicht voraus, dass es sich bei dieser Veranstaltung um ein Ereignis von nationaler Bedeutung handelte, die das durch ein reines Engagement des Landes Bayern nicht abgebildet werden kann. Ähnlich kann man das Engagement des Bundes bei der Stiftung preußischer Kulturbesitz begründen. Hier handelt es sich um Gebäude und Institutionen, die Deutschland als Ganzes in seinem Geschichtskontext betreffen und die deren Finanzierung die Länder Berlin und Brandenburg insoweit überfordern würden.
Daneben besteht stets die Möglichkeit, die Förderung über wirtschaftliche Motive die Förderung zu legitimieren. Auf kommunaler und auch auf Landesebene ist die direkte Förderung als wirtschaftliche Intensivierung im Netzwerk vor Ort häufig und auch denkbar. Regionale Ansiedlungsförderungen wie zum Beispiel von Berlin Partner geben häufig auch wertvolle nonmonetäre Unterstützung. Gerade Bereiche der Creative Industries, die auch wirtschaftlich vielversprechend erscheinen, zählen dazu. So beispielsweise auch Start-up-Förderungen auf Länderebene unterhalb der De-minimis-Schwelle. Häufig wird hier das sogenannte „Wasserfallprinzip“ angewandt, bei dem die Förderung eine private Investition pari passu um dieselbe Summe aufstockt. Ich persönlich halte diese Herangehensweise für kritisch, weil sie die Entscheidungen auf die Frühinvestoren verlagert und ihnen überproportional viel Macht verleiht. Letztlich stiehlt sich der Staat so aus der Verantwortung. Andererseits sind Programme wie zum Beispiel die KFW-Gründungskredite oder das Start-up-Bonusprogramm der IBB dadurch aus administrativer Sicht leichter zu handeln. Unterschätzt wird von Gründern der Kultur- und Kreativwirtschaft häufig, dass sie sich auch für Kredit- und Förderprogramme qualifizieren, die der Wirtschaft insgesamt offenstehent, wie zum Beispiel die GWR-Beihilfe in den neuen Bundesländern oder die Kredite der KFE oder entsprechender Länderbanken wie zum Beispiel der IBB für spezifische Investitionen.(…)
Ein weiterer Aspekt ist der Aspekt der technologischen Innovation, der bedauerlicherweise häufig sehr verengt verstanden wird (Behrmann 2017a, S. 20). Dabei werden unterschiedliche Innovationsbegriffe verwendet. So wird zum Beispiel vor allem im Kontext der europäischen Förderungen die Ansicht vertreten, dass sich Innovation auf der Zeitschiene zwischen Forschung und Markt ansiedelt, was sicherlich so nicht richtig ist (Behrmann 2017a, S. 23).
Innovation ist offen zu verstehen und umfasst neben Technologie immer auch weitere Aspekte wie zum Beispiel die Entwicklung von Geschäftsmodellen oder von Designelementen. Gerade im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft haben diese Fragen besondere Bedeutung und werden häufig unterschätzt. Fraglos ist aber auch die technologische Innovation selbst ein wichtiger Treiber von Wohlstand und Zukunftsfähigkeit eines Landes. Allerdings verliert die technische Innovation im Zeitalter der Digitalisierung zunehmend ihre Alleinstellung zugunsten eines komplexen Gemischs bei dem Fragen des Designs und des Geschäftsmodells hinzutreten.