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Veränderungen bei Behörden, Justiz und Politik - welche wir Alle wollen und welche uns Allen nützen - beenden Defizite, welche uns Alle belasten!

Das Maler- und Galeristen-Ehepaar Evelyn und José Ocón (Kontraste, Erwitte) und die Nürnberger Textildesign-| Streetart-Künstlerin Jutta M. Leykauff - als zudem überzeugt engagierte Aktivisten - starten diese Kampagne für die Arbeit des freien investigativen Journalisten Erich Neumann, koordiniert über jurawatch e. V.! Sie wollen wirken in dieser Zeit, in der die Menschen so ratlos und hilfsbedürftig sind, wie Käthe Kollwitz einst sagte: Ich bin einverstanden damit, dass meine Kunst Zwecke hat!
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4/17/22 - 5/18/22
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läuft im bereits 2. Jahrzehnt
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Nürnberg
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16.03.2022

Bizzares-Novum: Rechtsanwalt wegen zu großem Engagement belangt!

Jutta M. Leykauff
Jutta M. Leykauff15 min Lesezeit

Erich Neumann für Jurawatch e. V. | Medien wirksam eG im Gespräch mit Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch, Kenzingen, über dessen Anklage wegen zu engagierter Vertretung seines Mandanten und die Hintergründe dazu:
Natur- und Umweltverstöße im FFH-Gebiet Castellberg,
einen strafrechtlich relevanten Alt-Bürgermeister, sowie
das Vertuschen über den The Länd:
Behörden-, Justiz- und Polit- Sumpf ohne Gleichen.

Die an Tiefpunkten überreiche deutsche Justiz hat sich einen weiteren extremen Höhepunkt dazu verschafft, denn einzig in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte dürfte es sein, dass ein Rechtsanwalt selbst vor den Schranken des Gerichtes steht, da er seinen Mandanten zu engagiert verteidigt hat.
Doch im längst über eine Provinz-Posse hinausgehenden, im zweiten Jahrzehnt andauernden Verfahrenswust um die absolute Missachtung von Natur- und Umweltschutzbelangen des FFH Gebiet Castellberg im Markgräflerland ist selbst dies nicht mehr wirklich verwunderlich. Da können auch die Millionen für ein fragwürdiges neues Image Nichts wirklich aufpolieren: ist Ursachenbeseitigung nicht bloß Kosmetik gefragt!
Im Ländle hieß es einst: Mir kennet Älles außer Hochdeutsch!
Absolute Perfektion jedenfalls besteht im restlosem Vernichtungsfeldzug gegen einen gegen diesen Frevel eintretenden Bürger und perfiden Abdecken der strafrechtlich relevanten Handlungen des Ex-Bürgermeisters im Amt durch Rechtsbeugungen in allen Instanzen, sowie einem entgegen seinen Worten tatenlosen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann.
Dies, obwohl gerade von ihm als Grünen, damit Kernkompetenzen über Bord geworfen werden!
Sachliche, pragmatische und fundierte Justiz-Kritik ist nicht gern gesehen, so zumindest die Erfahrungen seit Jahren und wie ein einzelner fauler Apfel ein ganzes Fass zum Kippen bringen kann, so ist es auch mit der Justiz.
In sicherer Überzeugung, dass deren überwiegendster Teil ebenso gut ist, wie unsere Gesetze gut sind und diese “nur“ wieder richtig angewendet werden müssen, agiert Erich Neumann als freier investigativer, auf Wirtschaftskriminalität, unterdrückte Pressefreiheit, Politverflechtungen, Justizdefizite und Mängel im Gutachterwesen ausgerichteter Journalist.
Getragen vom Selbstverständnis der 4. Gewalt, ist ihm eine Veränderung zum Positiven wichtiger, als lediglich die Publikation.
In reinen non profit Initiativen wird dies zusammen mit Betroffenen, Geschädigten und Opfern, sowie den dort für diese Eintretenden angestrebt.
Dies zu fördern und somit auch die positiven Aspekte wie Handelnden zu stärken, sowie die negativen Auswüchse der absoluten Minderheit an sich instrumentalisierender, bzw. sich instrumentalisieren lassender Justiz zu beenden, ist erklärtes Ziel der daraus entstandenen Kombination jurawatch e.V. https://jurawatch.de und Medien wirksam eG www.facebook.com/Medien-wirksam-1123966431037130. Diese agiert ganz dem Vermächtnis von Fritz Gerlich, Giovanni Falcone, Paolo Borsellino und Fritz Bauer, sowie den 12 Artikeln Memmingen 1525 verpflichtet.

Im Oktober 2020 sollten Rechtsanwälte € 18.000 Strafe zahlen, Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız sich selbst vor Gericht verantworten.
Die Aufgabe eines Strafverteidigers ist es, seinen Mandanten so gut und engagiert wie möglich zu verteidigen: egal, ob es sich um mutmaßlichen Mörder, Kinderschänder, oder sonstwie extrem verwerflich straffällig Gewordenen handelt. Je engagierter ein Strafverteidiger: desto besser für den Mandanten. Augenscheinlich jedoch birgt solches Engagement auch Gefahren. Das Amtsgericht München jedenfalls hatte einen Strafbefehl über € 18.000 gegen die Frankfurter Strafverteidiger Ali Aydin und Seda Başay-Yıldız erlassen, nachdem sie in einem Mordverfahren gegen ihre Mandantin auf offensichtliche Widersprüche in den Zeugenaussagen hingewiesen haben. Der eigentliche Tatvorwurf, war jedoch nicht die ausgeprägte, über das Normalmaß an Verteidigerarbeit Hinausgehende. sondern ihr Zitieren aus einem nichtöffentlichen Prozess.
Keine Frage also, dass Erich Neumann als geschäftsführender Vorstandsvorsitzender jurawatch e. V. für Medien wirksam eG das Gespräch mit Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch, Kenzingen, zu dessen damit wirklichem Novum suchte:

Medien wirksam: Herr Grötsch: Es dürfte in der deutschen Rechtsgeschichte ja wohl mehr oder weniger einmalig sein, dass ein Rechtsanwalt für die engagierte Verteidigung seines Mandanten selbst vor die Schranken des Gerichtes gerät?

Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch: Ja, das kann ich mir weder wirklich erklären, noch war es mir selbst in den schlimmsten Befürchtungen zu meiner Berufswahl je vorstellbar! Doch dabei bleibt es noch nicht einmal, denn ich kann noch weitere, selbst erlebte Husarenstücke der Justizgeschichte beisteuern.

Mw: Nachdem es sich um die momentane Spitze eines, seit Jahren schwelenden Rechtsstreites vor dem Hintergrund von Umwelt- und Naturschutzskandalen im FFH-Gebiet des Castellberg, sowie groben Amtspflichtverletzungen, wie strafrechtlich relevanten Übergriffen des ehemaligen Bürgermeisters der Gemeinde Ballrechten-Dottingen, Bernd Gassenschmidt, handelt: sind für Sie auch andere Faktoren, als nur ein juristisches Manko denkbar?

WG: Angesichts der eigentlich unvorstellbaren Abläufe lässt es sich gar nicht vermeiden, dass solche Gedanken entstehen. Wenn Staatsanwälte Strafanzeigen gegen einen Bürgermeister nicht verfolgen und bei einer Anzeige wegen Diebstahl mit der wahnwitzigen Begründung: es wird sich wohl um Leihe gehandelt haben, ihre Untätigkeit zu rechtfertigen suchen, bleibt einem Juristen die Spucke weg. Ein Erstsemestler lernt bereits, dass es sich bei einer Leihe um ein Vertragsverhältnis handelt. Wenn aber die Zivilgerichte ausführen, dass ich einen Bürgermeister, der wenigstens 38 Straftatbestände im Amt erfüllt hat, nicht einen Straftäter nennen darf, da er nicht verurteilt wurde, komme ich ins Grübeln. Niemand wird ernsthaft bestreiten, dass ein Mann der eine Frau vergewaltigt, auch wenn diese aus Scham aber keine Anzeige erstattet, ein Straftäter ist. Desgleichen kann doch Niemand bestreiten, dass Jemand, der unerkannt mein Fahrrad stiehlt und daher nicht verfolgt werden kann, ein Dieb ist. Ich finde keine Erklärung und konstatiere, dass diese Ereignisse mein Vertrauen in unser Rechtssystem empfindlich erschüttern.

Mw: Nun, wir haben eine dunkle Zeit in deutscher Vergangenheit, in der zwar nach den damals gültigen Gesetzen Recht gesprochen wurde, die Urteile jedoch nicht rechtens waren. Vor dem Hintergrund vielschichtigster Erfahrungswerte gibt es aus unserer Sicht sehr wohl eine instrumentalisierende, bzw. sich instrumentalisieren lassende Justiz. Sicher in absoluter Minderheit, doch die negativen Auswüchse daraus überlagern die Wahrnehmung der überwiegend positiven Abläufe, die als Selbstverständlichkeit gesehen werden: es ja auch sein sollten/müssen!

WG: Je mehr ich dazu nachdenke, komme ich um die Befürchtung nicht herum, dass tatsächlich auch hier die Justiz die Kohlen aus dem Feuer holen soll, welches behördliche Untätigkeit und politische Versäumnisse entfacht haben!

Mw: Ausgehend von der unmissverständlichen Position seitens Ministerpräsident Winfried Kretschmann vor laufender Kamera des ZDF Formates 3 Grad bei der Bürgersprechstunde in Heitersheim ist es nur schwer zu ertragen, dass Nichts davon umgesetzt wurde. Es war schließlich ein unmissverständlicher Auftrag an Dorothea Störr-Ritter, Landrätin Breisgau-Hochschwarzwald, die ebenfalls nach wie vor im Amt ist.

WG: Hier dürfte wohl der Schlüssel zu Allem liegen, denn wenn es Kräfte gibt, welche sich als stärker erweisen, wie die Vorgaben des Ministerpräsidenten, dürfte es im weiteren Verlauf Nichts geben, was es nicht gibt! Herr Kretschmann nahm die Landrätin als Veranstalterin in die Pflicht. Wie soll aber eine Landrätin, die ihre Mitarbeiter im Landratsamt, die in schöner Regelmäßigkeit über Jahre hinweg untätig blieben, durch Missachtung der Fachaufsicht geschützt hat, diese plötzlich tadeln ohne sich selbst Zu beschädigen?

Mw: Wir bemerken in unseren Recherchen eine Verweigerungshaltung vom grünen Ministerpräsidenten Kretschmann, als vor Allem auch originär dafür zuständigen Institutionen/ Organisationen, wie bsw. NABU, der sich sogar in die Androhung strafrechtlicher Schritte versteigt, sollten wir ihn weiter befragen.

WG: Ja! Es ist schon erstaunlich, dass alle Naturschutzbehörden im Landkreis Breisgau- Hochschwarzwald, in Stuttgart und sogar in Berlin, zunächst empört sind, wenn man die rechtswidrige Anlage einer Mülldeponie in einem Naturschutzgebiet meldet, nach einer halben Stunde aber mitteilen, nicht tätig werden zu können, wenn es sich um meinen Mandanten handelt. Es stellt sich schon die Frage: nicht “können“ oder nicht “dürfen“? Nachdem Ministerpräsident Winfried Kretschmann Bündnis 90/ Die Grünen angehört, hat dies scho a Gschmäckle, wie man hier zu sagen pflegt!

Mw: Uns stellt sich das gesamte Geschehen unweigerlich wie ein Komplott dar, wenn wir das Handeln, bzw. dessen Ausbleiben von Behörden und eine Reihe von – vorsichtig gesprochen – durchwegs fragwürdigster, sich immer weiter durch alle Instanzen fortschreibender – es lässt sich für uns kein anderes Fazit ziehen – Justizwillkür Revue passieren lassen.

WG: Das Ganze hat eine bedrückende Eigendynamik angenommen, wie wir sie sonst nur von medialen Vernichtungen her kennen und es fragt sich wirklich, wie es noch einzufangen, zu stoppen und einem, den tatsächlichen Geschehnissen Rechnung tragenden Verlauf zugeführt werden kann.

Mw: Greifen wir einmal den Amtsermittlungsgrundsatz heraus, der hier nach unserer Einschätzung nie zum Tragen kam, da immer nur auf Teilbereiche abgestellt, nie jedoch das große Ganze im Auge habend gehandelt und geurteilt wurde: kann hier ein weiterer Schlüssel liegen?

WG: Hier muss zudem das auch so tolle Argument der richterlichen Unabhängigkeit erwähnt werden. Es ist ungeheuerlich, wenn man bedenkt, dass ein Richter einen Amtseid geleistet hat und daher natürlich tätig werden müsste!

Mw: Sie sind vom Landgericht Freiburg dazu verurteilt, Beiträge einer fremden home page zu löschen, also zu einem Vorgehen, welches sie gar nicht erfüllen können. Das erinnert daran, dass es Ihrem Mandanten untersagt ist, öffentliche Artikel der Medien zum Aushang zu bringen. Eigentlich kennen wir solche Vorgänge nur aus Ländern, auf welche Deutschland, wie auch die EU nur zu gerne mit Fingern zeigen und sich als Oberlehrer geben. Haben wir die Hausaufgaben dafür nicht gemacht?

WG: Wir sind – davon bin ich überzeugt – ein Rechtsstaat mit guten Gesetzen, vielleicht sogar den besten der Welt. In deren Umsetzung allerdings schwächeln wir und davon müssen wir wieder wegkommen.

Mw: Wenn das Landgericht Freiburg öffentliche Einlassungen von Ex-Bürgermeister Bernd Gassenschmidt im Amtsblatt der Gemeinde Ballrechten-Dottingen, in welchen er seine strafrechtlich relevanten, wenngleich (noch) nicht abgeurteilten Handlungen zumindest teilweise einräumt, wie dies auch in Interviews mit der BZ Badische Zeitung erfolgte und einen im Prozess anwesenden Zeugen nicht hört, sind wir dann im Bereich der Rechtsbeugung angekommen?

WG: Es bleibt eigentlich Jedem selbst überlassen, welchen Reim er sich darauf macht! Aber es handelt sich unwiderlegbar um vorgelegte Beweise, die berücksichtigt werden müssten. Wenn der Richter mit einem Vergleichsvorschlag scheitert und den Termin zur Verkündung einer Entscheidung in zwei Wochen verkündet, darf ein objektiver Prozessbeteiligter davon ausgehen, dass eine Beweisaufnahme angeordnet würde. Wenn er dann aber den Verkündungstermin um sechs Wochen verschiebt, wird doch klar, dass er ein abweisendes Urteil fällen wird. Wenn dieses dann aber damit begründet wird, dass für die Straftaten kein Beweis vorgelegt wurde und den vor dem Saal wartenden Zeugen nicht einmal anhört, gibt das schon sehr zu bedenken.

Mw: Damit kommt die öffentliche Wahrnehmung in den Blick. Diese hinkt nach unserer Erkenntnis dem starken Tobak hinterher, um welchen es hier geht und von dem Jeder schneller betroffen sein kann, als es ihm lieb und vorstellbar ist! So hat Ex-Bürgermeister Gassenschmidt immerhin über sein Schreiben an das Gesundheitsamt eine Freiheitsberaubung Ihres Mandanten versucht und dabei auch unbeteiligte Bürger vor seinen Karren zu spannen gesucht. Trotzdem er schriftlich agierte, bestritt er dies wider besseren Wissen und – bzgl. Vorhandensein damit fraglichen – Gewissen. Uns gehen Parallelen von Gustl Mollath zu Ihrem Mandanten nicht aus dem Sinn, denn Beiden wurde zum Verhängnis, dass sie auf Missstände hinwiesen und letztlich von Jenen verfolgt wurden, welche eigentlich für deren Beseitigung – also der Missstände! – die Verantwortung tragen.

WG: Der Richter hat ausgeführt, dass ein Bürgermeister, der um das gesundheitliche Wohl eines Bürgers besorgt ist, doch berechtigt sei, das Staatliche Gesundheitsamt einzuschalten. Das ist im Prinzip korrekt. Wenn ein Bürgermeister aber wider besseren Wissens (die schärfste Form des Vorsatzes) die Tatbestandsmerkmale des Unterbringungsgesetzes aufzählt und Untergebene zu falschen Angaben anstiftet, ist das ein Hohn! Der Bürgermeister, der seit Jahrzehnten den Mandanten an seiner Gesundheit schädigt, soll plötzlich den Besorgten spielen dürfen?

Mw: Da das Verfahren 2 O 287/14 vor dem Landgericht Freiburg mit einem Vergleich endete, obwohl sich Ex-Bürgermeister Gassenschmidt des zumindest versuchten Prozessbetruges schuldig machte, ist unergründlich. Seine Unterlassungsaufforderung gegenüber Ihrem Mandanten, dass dieser nicht mehr behaupten dürfe: “Der Bürgermeister hat versucht, mich in die Psychiatrie zu bringen.“, ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten, da seine schriftlich erfolgten Handlungen diametral das Gegenteil beweisen, dies vom Gericht jedoch nie gewürdigt wurde. Wie tief muss der Sumpf sein, wenn er glaubte davon ausgehen zu können, das Staatliche Gesundheitsamt würde seinem Ansinnen entsprechen und ihn nicht als Anstifter zu benennen. Dass Frösche nicht die Richtigen sind, um Sümpfe trocken zu legen, ist hinreichend bekannt. Nicht jedoch, dass Rechtsanwälte mit deutscher Zulassung sich bereitfinden, diesen Weg mitzugehen und die Justiz wegsieht!

WG: Meines Erachtens geht es dem Anwalt des Klägers nur darum, Geld zu verdienen. Das sieht man auch daran, dass in zwei getrennten Klagen der Mandant und der Anwalt auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. Wenn man Geld verdienen will, muss man halt auch einmal einen Bürgermeister vertreten, der etliche Strafvorschriften verwirklicht hat, wenn dieser einen Bürger auf Unterlassung in Anspruch nehmen möchte. Der Streitwert ist ja auch nicht gerade uninteressant.

Mw: Geradezu eine Provinz-Posse ist es ja, was Ex-Bürgermeister Gassenschmidt bzgl. Wochen vor dem Maifeiertag durch Ihren Mandanten auf seinem eigenen Grundstück ausgebrachtem Schafsdung veranstaltete. Im Gemeindeblatt hetzte er die Bevölkerung wahrheitswidrig auf, dass dies genau einen Tag vor dem Festumzug zur Gerichtseichen-Einweihung erfolgt sei, um die Allgemeinheit zu ärgern. Ferner behauptete er nie erfolgtes Einverständnis zum Abtransport des Düngers durch die Feuerwehr. Hätte sich Ihr Mandant im Unrecht befunden, oder Solches zumindest angenommen, hätte er untergepflügt und nicht Verwüstung des Ackers durch schweres Gerät der Feuerwehr in Kauf genommen. Seinen eigenen Sachvortrag in Abrede stellend erstattete der Ex-Bürgermeister Anzeige beim Landwirtschaftsamt wegen angeblicher Überlagerung des Düngers. Das hieraus resultierende Bußgeld wurde nach Richtigstellung zurückgenommen und der sachbearbeitende Beamte äußerte sich: “Wir sind dem Bürgermeister aufgesessen und bedauern, das nicht zuerst selbst geprüft zu haben. Damit hat er veranlasst, dass ein Unschuldiger verfolgt wird!“. Die Beschreibung eines honorigen Ehrenbürgers, oder eher eines windigen Narzissten?

WG: Dazu macht sich am Besten Jeder sein eigenes Bild und trifft auch die Entscheidung, wie er sich – zumindest künftig – gegenüber meinem Mandaten und dessen Widersacher stellt!

Mw: Die Allgemeinheit ist neben den unübersehbaren Defiziten bei Behörden, Justiz und Politik ohnehin gefordert, denn die Natur- und Umweltschutzdefizite im FFH Gebiet Castellberg sind eine massive Schädigung ihrer Interessen. So die Abtragung der, von Ihrem Mandanten zum Schutz von Flaumeichen angelegten Stahlbarrieren und damit Vernichtung einer besonders geschützten Pflanzenart auf dem Weg zur Burgruine, wobei ein angedrohtes Bußgeld von € 10.000 des Fortsamtes nicht verhängt wurde, der initiierende Ex-Bürgermeister für seine mutwillig falsche Anschuldigung jedoch € 750 Kontenpfändung veranlasste. Über diesen Kontendiebstahl hinaus wurde für die Verbreiterung eines von seinem Amtsvorgänger bereits rechtswidrig über die Grundstücke Ihres Mandanten angelegten Rundweges ließ Gassenschmidt in Fortsetzung der Illegalität einen Waldstreifen des Landwirtes abholzen, behielt den Einschlag ein, wie auch der entsprechende Teil des Grundstückes – quasi über “kalte Enteignung“ unentgeltlich der Gemeinde zufiel. Diese Anarchie par excellence nicht in Absurdistan sondern im Ländle, bzw. jetzt ja The Länd wird schlussendlich getoppt durch eine illegale Mülldeponie im Naturschutz-Gebiet nebst einhergehender Gewässerverunreinigung und
Lärm durch die illegale Betriebsform der Grillstelle. Da auch die mehrfachen Rechtsbeugungen durch Bernd Gassenschmidt sich im Urteilstenor nicht wiederfinden, bleibt nur ein Rückschluss: die Justiz selbst betreibt Rechtsbeugung, wofür nur ein einziger Auslöser denkbar ist: die Straftaten des Ex-Bürgermeisters nicht einräumen zu müssen da eine Klageabweisung sonst nicht mehr möglich gewesen wäre.

WG: Interessant ist dabei vor Allem, dass über die zahlreichen aufgeführten Umweltdelikte im Urteil mit keiner Silbe eingegangen wird. Die sind ja nun allesamt belegt.
Wenn das Volk – in dessen Namen zwar ein Urteil gefällt, doch damit nicht zwangsläufig einhergehend auch Recht gesprochen und Unschuldige verurteilt werden – wüsste, was für Stümper da zum Teil am Werk sind, würde es die Gerichtssäle stürmen und diese Schwarzkittel zum Teufel jagen. Das sage ich, obwohl ich als Rechtsanwalt tätig bin.
Da betrachte ich meine zu Unrecht erfolgte Verurteilung wegen Nötigung geradezu als Lappalie. Was war geschehen. Ich habe dem Vorgesetzten eines Beamten mitgeteilt, dass sein Mitarbeiter durch die Lande zieht und nach Gutdünken und willkürlich Genehmigungen erteilt oder verweigert. Zum Verhängnis wurde mir, dass ich geschrieben hatte, "wenn mein Mandant nunmehr die ihm zweifelsfrei zustehende Genehmigung, die der Beamte Anderen willkürlich nachwirft, nicht erhält, gebe ich die Akte an die Staatsanwaltschaft. Ein Oberstaatsanwalt, der sonst nur Mord, Totschlag und Vergewaltigungsdelikte bearbeitet, wurde aufgeboten und ein kaum 30jähriger Richter hat mich verurteilt. Der Gebrauch der Worte "wenn...dann" stelle eine Nötigung dar. Jeder Jurastudent im 1. Semester lernt, dass das Mittel zur Erreichung des verfolgten Ziels verwerflich sein muss. Die in meinen Worten enthaltene Bitte, das Verhalten des Untergebenen zu überprüfen, kann doch einen Vorgesetzten niemals nötigen! Nur wenn dieser wusste, dass sein Untergebener willkürlich auftritt und er dem Untergebenen nicht Einhalt gebietet und diesen abmahnt oder in den Keller versetzt, kann er sich durch die Vorlage an die Staatsanwaltschaft genötigt fühlen. Wenn er pflichtgemäß das Vorgehen seines Untergebenen prüft und nichts Beanstandenswürdiges erkennen kann, bedeutet der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft einen Blick über die Akte wirft, doch kein Übel. Ich habe übrigens bewusst nichts bezahlt, um eine Einstellung zu erzielen. Ich wollte unbedingt ein Urteil. Dieses betrachte ich als von der Justiz verliehenen Orden für mein Engagement für einen Mandanten.

Mw: Dass Ihr Mandant durch die fortgesetzten Schurkenstücke des Bernd Gassenschmidt neben allen sonstigen Beeinträchtigungen regelrechtem Rufmord und den daraus resultierenden Anfeindungen ausgesetzt war, berührt bei Behörden, Justiz und Politik Niemanden. Es wirft die Frage auf, was ein Menschenleben wirklich noch zählt! Zu welchen Methoden das Landgericht Freiburg greift, um Beweisführung zu unterdrücken ist angesichts klarer Richtlinien und Empfehlungen des Deutschen Presserates für publizistische Arbeit ungeheuerlich. Interviewinhalte in der BZ Badische Zeitung sind nach diesen ebenso Beweismittel als die Publikationen im Gemeindeblatt für dessen Inhalt als seinerzeit amtierender Bürgermeister Bernd Gassenschmidt die Verantwortung trug. Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberstes Gebot der Presse. Bleibt uns nur die Hoffnung, dass die Bevölkerung aufwacht, diesen ihren Anspruch einfordert, Behörden, Justiz und Politik sich dadurch endlich zu dementsprechend korrektem Verhalten veranlasst sehen! Ihnen Herr Grötsch herzlichsten Dank für das Gespräch, einen erfolgreichen Verlauf des Berufungsverfahrens für Sie und in Konsequenz daraus für die Allgemeinheit, sowie endlich eine umfassende Beendigung und Aufarbeitung der Missstände am und um den Castellberg, mit Wiederherstellung der Reputation Ihres Mandanten und entsprechender Wiedergutmachungen für ihn.

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jurawatch e. V.
Erich Neumann
Postfach 1111
67501 Worms Deutschland
USt-IdNr.: DE329239412
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