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Veränderungen bei Behörden, Justiz und Politik - welche wir Alle wollen und welche uns Allen nützen - beenden Defizite, welche uns Alle belasten!

Das Maler- und Galeristen-Ehepaar Evelyn und José Ocón (Kontraste, Erwitte) und die Nürnberger Textildesign-| Streetart-Künstlerin Jutta M. Leykauff - als zudem überzeugt engagierte Aktivisten - starten diese Kampagne für die Arbeit des freien investigativen Journalisten Erich Neumann, koordiniert über jurawatch e. V.! Sie wollen wirken in dieser Zeit, in der die Menschen so ratlos und hilfsbedürftig sind, wie Käthe Kollwitz einst sagte: Ich bin einverstanden damit, dass meine Kunst Zwecke hat!
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17.03.2022

Justiz zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Jutta M. Leykauff
Jutta M. Leykauff21 min Lesezeit

Behörden- Justiz- und Polit-Defizite haben Parallelen in Struktur und System

Zwei aktuelle Beispiele aus Baden-Württemberg bzgl. Natur- und Umweltschutz, sowie Sachsen bzgl. Fehlurteil mit Widerstreit von Grundrechten belegen dies: zudem von weiteren Beispielen erhärtet!

Baden-Württemberg

EU rügt fehlende Rechtsstaatlichkeit – allerdings nicht in Deutschland: weshalb?

Die Verantwortung ist angesichts der NS-Vergangenheit von Deutschland ganz besonders groß, denn selbst Roland Freisler sprach nach den gültigen Gesetzen Recht: es
war jedoch nicht rechtens!
Echter "Künstler" der Umkehrung und Vermischung war zudem Hans Filbinger, Baden-Württembergs Ministerpräsident von 1966 – 1978, der seine Todesurteile angesichts des nahen Kriegsendes damit begründete, dass was damals Rechtens war, heute nicht Unrecht sein kann!

Vor diesen Hintergründen besonders erschreckend: der Behörden-, Justiz- und Polit-Skandal um die Natur- und Umweltschutzverstöße am Castellberg, dessen aktuellster
Aspekt sich nun gegen Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch, Kenzingen, richtet und weit mehr, als nur die Rechtsstaatlichkeit in Frage stellt!
War der Sachsensumpf in aller Munde, so gilt es den Blick auf sein Pendant im Ländle zu lenken und die Melange aus Amtspflichtverletzungen, Lügen, Rechtsbeugung und
feigem Wegsehen zu hinterfragen!

Ausgehend dabei die Kernfrage: mit welchem Selbstverständnis erledigt – so überhaupt! – die Staatsanwaltschaft Freiburg ihre Arbeit?
Das Avis einer anwaltschaftlichen Prüfungs-Anfrage an einen Behördenleiter verfolgte sie gegen Grötsch mit dem Vorwurf des Straftatbestands der Nötigung, obwohl die Mittel-Zweck-
Relation eben gerade nicht verwerflich ist.
Zu Grunde lag die Frage in welcher Willkür dessen Beamter Werner Moser seinem Mandanten eine Genehmigung verweigere, welche dieser bei anderen Antragstellern geradezu nachwerfe.
Im krassen Widerspruch dazu die Untätigkeit gegenüber Straftätern, welche diesem Mandanten über sechs Wochen von jeweils 0:00 bis 6:00 Uhr den nächtlichen Schlaf rauben, da angeblich keine Körperverletzung zu erkennen sei.
Bei Gefangenen wird in solchen Fall von Folter gesprochen und Länder, welche dies praktizieren zu Schurken-Staaten erklärt.

Wie immer die gleich Unsäglichkeit: wir treten überall mit dem moralischen Zeigefinger des Besserwissers auf, ohne jedoch als unerlässliche Grundvoraussetzung dafür die Hausaufgaben gemacht zu haben!
Und wenn es ganz unerträglich wie unglaubwürdig wird, überdeckt man kurzerhand mit der Regenbogen-Symbolik.
Selbst Frontex ist sich trotz aller eigenen Unsäglichkeiten dafür nicht zu schade.

Menschenrechte sind zu reinen Worthülse verkommen, dass sie auch wirklich gelebt werden, längst nicht mehr der Anspruch.
Dabei sind die Menschen mehrheitlich bereits so abgestumpft und von Informationen, wie Reizen derart überflutet, dass sie mit sich machen lassen, wozu sie benutzt werden.

Oder wie stark war die öffentliche Wahrnehmung, dass nach der Regenbogen-Hype zum EM-Spiel in München völlig ausgeblendet wurde, dass der FC Bayern München einen
Sponsor aus Katar hat und dort die Fußball WM stattfindet, obwohl Homosexualität mit der Todesstrafe bedroht ist.
Wer hat zudem wahrgenommen, dass diese EU keine Werte lebt, bzw. an der Umsetzung ihrer behaupteten kläglichst scheitert und tags darauf entsprechend Matic-Bericht eine
Kultur des Todes verabschiedete.
Das Versagen im Flüchtlingsbereich setzt sich ebenso fort, als die Zerstörung der ehrlichen Landwirtschaft seine Ursachen in der EU hat.
Es kann und darf einfach nicht länger angehen, dass national nicht mehr tragfähiger Resterampen-Ausschuss in Brüssel und Straßburg sein Unwesen treibt!

Viele Europaabgeordnete werfen der Brüsseler Behörde von Ursula von der Leyen Untätigkeit beim Schutz der Rechtsstaatlichkeit vor: gerade so, als ob sie ein Garnt dafür sein könne, werden dabei ihre diversen eigenen Verfehlungen ganz offensichtlich ausgeblendet.

Natürlich ist nicht abzusehen, was mit von der Leyen künftig als Präsidentin der Europäischen Kommission noch auf uns zukommt, doch sollte Sie auf jeden Fall wissen, was seitens Betroffener, Geschädigter und Opfer auf sie zukommt, was die Beendigung und Aufarbeitung von Gesundheits- und Umweltgefahren nach Verkauf militärischer Liegenschaften
anbelangt, welche auf Grund deren unzureichender Sanierung trotz geflossener und versickerter EU-Konversionsmittel in Milliardenhöhe bei zudem erheblichen Defiziten bzgl. der
NATO Freigaben, sowie Gefährdungen der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bestehen!
Hier hat sie als frühere Bundesministerin der Verteidigung Alles versäumt, was man nur versäumen kann und die reine non-profit Initiative zur Selbsthilfe mit den, für diese Intentionen dort Eintretenden: www.facebook.com/pages/Gesundheits-und-Umweltgefahren-beim-Verkauf-militärischer-Anlagen/1690614027824832?fref=ts werden mit ungebrochenem Engagement weiter dranbleiben, dass zuletzt doch noch Jene lachen, welchen es bisher ausnahmslos vergangen ist!

Es geht um neue Instrumente, um Verstöße gegen Grundnormen der EU mit dem Entzug von Geld aus Brüssel zu bestrafen. Grüne und FDP kritisieren EU-Kommissionspräsidentin, haben sich jedoch bisher nur in Wegsehen geübt: ganz wie am Castellberg auch, obwohl es sich um eine grüne Kernkompetenz handelt und gerade Grüne oder bsw. Rainer Stoll als Vorsitzender des NABU Nördliches Markgräflerland ganz vorne dabei sind beim kollektiven Wegsehen!

Der Vorwurf der Abgeordneten gegen die Kommission: diese sei untätig und gehe nicht zügig genug gegen Staaten wie Ungarn und Polen vor, weil dort gegen die rechtsstaatlichen Normen verstoßen werde. Bei gleichem Recht für Alle, weshalb dann nicht auch gegen Deutschland: was also sind die tatsächlichen Beweggründe und Zielsetzungen?

Grünen-Europaabgeordnete Daniel Freund sagte dem RDN RedaktionsNetzwerk Deutschland, dass: die EU-Kommission den Schutz des Rechtsstaats in Europa bislang nicht ernst genommen. Dabei werden in Polen und Ungarn jeden Tag Fakten geschaffen. Nun dann, Herr Freund haben Sie ein breites Betätigungsfeld im Heimatland, können die Kompetenzdefizite ausgleichen, welche Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock bsw. beim Strom speichern in den Leitungsnetzen in aller Naivität offenlegt!

Kehren wir zurück nach Freiburg im Breisgau, wo Rechtsanwalt Wolfgang Grötsch am 09. Juli 2021, 09.00, selbst als Beschuldigter vor den Schranken des dortigen Landgerichts stand.

Dies als unmittelbare Folge daraus, dass der ehemalige Bürgermeister Bernd Gassenschmidt die Besucherzahlen des Weinortes Ballrechten-Dottingen mit allen Mitteln hochzuschrauben suchte und dabei in massivster Weise sowohl gegen Europa-, wie Nationales Recht und das
Strafgesetzbuch verstieß.

Der Hof des seinerseits Beklagten und von ihm manisch attackierten Herbert Löffler liegt mit dem Castellberg in einem FFH-Gebiet, also Fauna, Flora und Habitat und hat nach der Intention der Europäischen Union den Zweck bedrohte Pflanzen und vom Aussterben bedrohte Tiere, sowie deren Lebensräume und Brutstätten zu schützen.
Da die Bundesrepublik Deutschland zahlreiche Richtlinien erst nach einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof umgesetzt und teilweise noch immer nicht alle Richtlinien in nationales Recht umgesetzt hat, war und ist der Kläger wohl der Auffassung, es auch bei der Ausübung seiner Amtsgeschäfte nicht ganz so genau nehmen müsse.

So verstieß er gegen Europäisches Recht, indem er im Naturschutz- und FFH-Gebiet eine Wanderern zum Schutz errichtete Hütte als Party-Meile gangjährig vermietete und duldete, dass ein Anwohner eine illegale Mülldeponie mit Grundwasser gefährdenden Substanzen anlegte, sowie im Mai – also während der Brutzeit – zwei Schneisen durch den Gemeindewald schlagen ließ, damit vom Castellberg aus ein schöner Blick auf die Gemeindeteile Ballrechten und Dottingen entsteht.

In gleicher Verantwortungslosigkeit erfolgten Verstöße gegen Nationales Recht.
Während seiner Amtszeit initiierte er einen regelrechten Privatkrieg gegen Landwirt Löffler und schreckte zu dessen Obsiegen auch nicht vor massivsten, Behörden, Justiz und Politik nachgewiesenen Straftaten zurück.

Diese Unglaublichkeiten wurden ihm möglich, da weder die Staatsanwaltschaft sein rechtswidriges Treiben sanktionierte, ihrer Verpflichtung des Amtsermittlungsgrundsatzes nachkam, noch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald und das Regierungspräsidium ihren Aufsichtspflichten nachkamen, als das Verwaltungsgericht Freiburg dem verwerflichen
rechtswidrige Handeln entgegenwirkte: es stoppte!

Die zahlreichen Straftaten gliedern sich in Amtsdelikte, wie: mehrfache Verfolgung Unschuldiger, Anstiftung Untergebener zu Falschaussagen, mehrfache Körperverletzung im Amt, Urkundenfälschung im Amt, mehrfache Verleitung Untergebener zu Straftaten und mehrfache Rechtsbeugungen, sowie gewöhnliche Straftaten, wie: versuchte Freiheitsberaubung, mehrfache üble Nachreden und Verleumdungen, Prozessbetrug, falsche uneidliche Aussage, mehrfacher Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigungen, Nötigung, Hausfriedensbruch,
Veränderung einer Grenzbezeichnung, Beleidigung, Gewässerverunreinigung, unzulässige Verbreitung von Lärm und unerlaubter Umgang mit Abfällen.

Rufen wir einfach in Erinnerung, dass sich Landesvater Kretschmann – womit sich ein Kreis zu Bündnis 90/Die Grünen schließt – vor laufenden TV-Kameras im Sommer 2012 bereits anlässlich der Bürgersprechstunde in Heitersheim peinlich berührt zeigte von den Schilderungen des Landwirtes Herbert Löffler zu eben diesen Umwelt-Delikten.
Wenn das Alles stimmt, ist es ein Riesenskandal, war sein zutreffender Kommentar und gleichzeitiger Erledigungs-Auftrag an die anwesende Landrätin Breisgau-Hochschwarzwald, Dorothea Störr-Ritter.

Damit allerdings ließ es der Vorzeige-Grüne dann bewenden und die nachgeordneten Stellen, wie Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wiegelten ab, dass es sich lediglich um Bagatellen handle.

Eine Reihe von skandalösen Abläufen im Zusammenspiel von Lokal-Politik und Justiz konnten ungehemmt ihren weiteren Lauf nehmen: Altautos und Baumaschinen, Bauschutt und
Hausmüll mitten im Naturschutzgebiet bleiben weiterhin ungeahndete Normalität.

Bernd Gassenschmidt, Alt-Bürgermeister von Ballrechten-Dottingen, starte geradezu einen Vernichtungsfeldzug gegen Landwirt Löffler, gespickt von Lügen bis kartographischen Fälschungen, dass sich nicht nur die Balken bogen und Alle bis hin zum Verwaltungsgericht machten mit.

Selbst als nachgewiesen wurde, dass er hinter dem Versuch stand, Löffler in psychiatrische Behandlung zu bringen, obwohl er ihn im eklatanten Widerspruch dazu öffentlich zum Umgang mit Kindern am Castellberg vorgeschlagen hatte, wachte Niemand auf und wollte gar Konsequenzen ziehen.

Schwarzbauten, Mülldeponie, Lärmbelästigungen und weitere Verstöße im Naturschutzgebiet bleiben vielmehr negiert und ungeahndet!

Absoluter juristischer Hohn bsw. dass Herbert Löffler der Aushang eines Zeitungsartikels strafbewehrt untersagt ist: also Menschenrechte, wie Meinungsfreiheit seitens des Gerichtes mit Füssen getreten werden!

Abläufe, welche selbst ausgewiesene Diktatoren, wie Kim Jong-un oder Recep Tayyip Erdoğan vor Neid erblassen ließen, doch klar: Schurken-Staaten sind immer nur jene,
auf welche wir mit Fingern zeigen, ohne selbst unsere Hausaufgaben je gemacht zu haben!

Der amtierende Bürgermeister Patrick Becker ergeht sich – wie so viele andere Stellen auch im schweigenden Wegsehen und Glauben, es über Aussitzen hin bekommen zu können.

Die deutsche Justiz wird dabei so beschädigt, indem sich trotz eindeutiger Sach- und Rechtslage mit Gerhard J. Heidelberger, Pfaffenweiler, ein Rechtsanwalt fand, der sich nicht zu schade ist, die bisherigen, von Behörden und Politik gestützten Versäumnisse seitens Staatsanwaltschaft und Gerichten auszunutzen und dem irrsinnige Gassenschmidt-Treiben noch die Krone aufzusetzen, indem er seinen Standeskollegen für dessen engagierte Berufsausübung mit perfider Unterlassung- und Schmerzensgeldforderung überzieht.

Der Schwanz wedelt auf diese Art wahrlichst mit dem Hund und bringt Ludwig Thoma in Erinnerung der – selbst Anwalt – seinerzeit schon anzumerken pflegte er war Jurist und auch
sonst von mäßigem Verstand.

Somit liegt es einmal mehr an uns Allen, diesem Konglomerat aus Inkompetenz, Korruption, Rechtsbeugung und Vorteilsnahmen, die Stirn und Einhalt zu gebieten, denn auf Selbstreinigung zu setzen ist längst schon ein jeglicher Hoffnung entbehrendes Unterfangen!

Sie kennen mich. war der zentrale Claim auf den Wahlplakaten im Ländle, mit denen Winfried Kretschmann (72) zu seiner Wiederwahl am 14. März 2021 animierte.
Doch gerade dann, wenn man den CSU-Positionen vertretenden Protagonisten von Bündnis 90/Die Grünen kennt, stellt sich die Frage, ob seine Wiederwahl opportun war?
Je besser man ihn kennt: sogar umso mehr – und diese weitere Schattenseite muss daher bekannt werden!

Er weiß, was wir können. lautet der zweite häufige Caim – war, ist und bleibt somit die Heraus-forderung an die Wählerschaft, ihr Können auch wirklich einzusetzen, also ihre Wahlentscheidungen von den tatsächlichen Handlungen und Leistungen, nicht jedoch den (leeren) Wahlversprechen abhängig zu machen, sowie Zugesagtes einzufordern!

Diese Geschehnisse zeigt Parallelen zu Gesundheits- und Umweltgefahren auf, welche nach Verkauf militärischer Liegenschaften, die auf Grund deren unzureichender Sanierung trotz geflossener und versickerter EU-Konversionsmittel in Milliardenhöhe bei zudem erheblichen
Defiziten bzgl. der NATO Freigaben, sowie Gefährdungen der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bestehen.

Bärbel Höhn, MdB, einstige Gallionsfigur schlechthin wurde am 18. Oktober 1999 lt. Pressemitteilung NABU besorgt um Rüstungsaltlasten in NRW – Die Erblast mit der Altlast seitens des NABU explizit zum Detmolder Schießstand Hakedahl informiert.

Die Besorgnis stand Claudia Roth, MdB Bündnis 90/Die Grünen, buchstäblich ins Gesicht geschrieben, was das Ausmaß von massiven Missständen mitten in Deutschland anbelangt.

Ihre, von Empathie stark geprägte Rede war zweifelsohne der Höhepunkt beim Empfang "Sinti und Roma in München und Bayern" am 15. April 2018 im Senatssaal des Bayerischen Landtages anlässlich des Internationalen Tag der Sinti und Roma.

Nach dessen offiziellem Ende informierte Erich Neumann die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages über seine Rechercheergebnisse als freier investigativer Journalist, dass nämlich als einer der Schwerpunkte eine aktuelle Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen zur fehlenden Rechtsfähigkeit der BImA Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine völlig neue Dimension zur ganz besonderen Kernkompetenzen der Grünen eröffnet.
Von der bisherigen Schäuble-Administration waren die Fakten auch im 4. Jahr nicht erhältlich, mit dem Wechsel zu Olaf Scholz kamen sie unverzüglich.
Bei Aufarbeitung lassen sich die bisherigen Handhabungen von Behörden, Justiz und Politik nicht länger aufrechterhalten.
Insbesonders ist das konkrete, an den Eheleuten Rolf und Frauke Willer, Detmold, verübte Unrecht zu bereinigen: www.facebook.com/pages/Gesundheits-und-Umweltgefahren-beim-Verkauf-militärischer-Anlagen/1690614027824832?fref=ts,

Auch alle weiteren angefragten Aushängeschilder auf Bundesebene, also Robert Habeck, Anton Hofreiter, Renate Künast, Cem Özdemir und diverse weitere auf Landesebene, zeigen lange Jahre schon ausschließliche Verweigerungshaltung, also komplettes Versagen durch Schweigen und Wegsehen: führen ihre Wahlkampfaussagen mehr, als nur ad absurdum!

Zum Ausgang des Vorstoßes der EU-Parlamentarier passt ein Appell von Christine Lambrecht, als Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vom 28. Januar 2021 in der
FAZ: Die Auseinandersetzung mit dem NS-System muss zur Pflicht in der Juristenausbildung werden!

Das im Ländle dazu momentan zu Erlebende macht dies ebenso unumgänglich und höchst überfällig, als der Umgang der Bayerischen Justiz mit ihrer NS-Vergangenheit.
150 nachgewiesene Nazi-Größen in herausragenden Nachkriege-Positionen lassen Georg Eisenreich als Bayerischen Staatsminister der Justiz seit 1 ½ Jahren im Schweigen verharren, während im nachgeordneten Bereich Wolfgang Gründler, der Generalstaatsanwalt von Bamberg, zu einem üblen Taschenspieler-Trick greift.
Er sagt die Berichtigung des Internetauftritts bzgl. dem, über die Zugehörigkeit zum National-sozialistischen Sondergericht belasteten Dr. Georg Fick als dortigem Behördenleiter
von 1955 bis 1962 zu, löscht – in quasi Nazi-Relikt: der Sippenhaft – die gesamte Honoratiorenliste und weist neu einen Antisemitismus-Beauftragten aus, denn Antiziganismus ist/wird kein Thema!
Höchste bedenklich für eine Behörde, welche sich bereits mit den Skandalen um Gustl Mollath und Ulvi Kulac von keineswegs positiver Seite zeigte!

Sachsen

Grundrechte im Widerstreit: Nutzen für wen?

Zweifelsohne ist die richterliche Unabhängigkeit ein hohes Rechtsgut.
Höher zu bewerten als das Grundrecht auf Eigentum?
Eine Posse im, an Justiz-Skandalen keineswegs armen Sachsen wird dazu Aufklärung zu bringen haben und in der Tragweite somit über das eigentliche prozessuale
Geschehen deutlich hinaus gehen.

Art. 14 GG schützt das Eigentum und das Erbrecht als Grundrecht. Dabei stellt die Norm zum Einen ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber dem Staat dar, zum Anderen verpflichtet es den Gesetzgeber, Eigentumsrechte zu schaffen, auszugestalten und zu schützen.
Art. 97 GG regelt die richterliche Unabhängigkeit, Das Richter-Privileg bedeutet, dass der Richter frei entscheiden kann, seinem Gewissen verpflichtet und den Gesetzen unterworfen ist.

Ausgangslage ist das, von Sabine Brendel, Richterin am Amtsgericht Dresden, am 21. Mai 2019 gefällte Urteil 142 C 4743/18, welches bei objektiver Betrachtung nur als Fehlurteil einzustufen ist.

Entgegen jeglicher Denklogik und Lebenserfahrung, sowie abweichend von bestehenden, teils höchstinstanzlichen Rechtsprechungen bis hin zum BGH verfügte sie eine derart abstruse Regelung, dass eine Hotel-Eigentümergemeinschaft nichtmehr handlungsfähig war und wirtschaftlich massivst geschädigt wurde.

Ermann und Palandt definieren $§ 705 BGB eindeutig, neben BGH bestehen unzweifelhafte Rechtsprechungen des Bayerischen Obersten Landgerichtes, der Oberlandesge-
richte Hamburg und München, den Landgerichten Augsburg und Dresden, sowie Amtsgerichten Dresden, Goslar und Nürnberg.

Doch all das focht Richterin Sabine Brendel nicht an und sie entschied, dass ein Mitglied der Eigentümergemeinschaft ausscheren und eigene Forderungen aufstellen könne.
Dies begründete sie abseits ihres Ermessensspielraumes in Pflichtverletzung, als sie ohne ausreichende Sachverhaltsprüfung und Erkennen der ständigen Rechtsprechung, als sie von vorliegender Rechtsprechung eigenwillig abwich.
Dabei unterliefen ihr gravierende handwerklich Fehler, indem sie bsw. nicht einmal der Unterschied zwischen einer Wohnimmobilie und dem Appartement in einer Hotel- oder
Seniorenanlage erkannte.

Öffnete sie damit Management by Unox, also frei nach Gutsherrenart geradezu Tür und Tor, setzte dies Martin Schulze-Griebler, als Präsident des Amtsgerichtes Dresden ein, als er über Dienstaufsichtsbeschwerde angerufen wurde und kanzelte den hierfür zeichnenden Rechtsanwalt Gerhard Hett, Neusäß, wie einen Schuljungen ab indem er lediglich zurückwies: werde nicht öffentlich Stellung nehmen.

Dem gegenüber jedoch stehen klare und missachtete Fakten, da nämlich nach BGH NJW 1956, 1028 die Amtsplicht die Verpflichtung einschließt, den betreffenden Bürger vor gesetzeswidrigen Maßnahmen zu bewahren und – soweit ein Eingriff in seine Rechtssphäre bereits erfolgt ist – für
ihre Beseitigung zu sorgen.
Diese vom BGH für den Bereich der Staatsaufsicht entwickelten Rechtsgrundsätze sind nach Forsthoff Verwaltungsrecht, Allg. Teil. 9. Aufl. § 24 1 b auch auf die Dienstaufsicht zu übertragen, zumal sie ein unbeschränktes Weisungs- und Leistungsrecht gewähren.
Zudem dient die Dienstaufsichtsbeschwerde nicht nur behördeninternen Interessen, sondern ist dem Bürger auch zu dem Zweck an die Hand gegeben, eine gerechte Entscheidung der Verwaltung im Einzelfall herbeizuführen.
So soll sie nach OVG Berlin, JR 1952, 252/3 Aufmerksamkeit der vorgesetzten Dienststelle auf eine bereits eingetretene konkrete Rechtsverletzung lenken und diese veranlassen, ggfs. die Angelegenheit an sich zu ziehen und in der Sache zu entscheiden.
Dem Recht des Bürgers, die vorgesetzte Behörde auf ein fehlverhalten der nachgeordneten Stelle hinzuweisen, entspricht die ihm gegenüber bestehende Amtspflicht der Dienstaufsichts-behörde, seine im Beschwerdeweg an sie herangetragene Beanstandung auf ihre Berechtigung zu prüfen und sie sachgerecht zu bescheiden. Lt. BGH NJW 1956, 10238; BGH NJW 1961, 1347 m. w. N., wird diese Pflicht wird – und wurde hier im konkreten Fall – verletzt, wenn die Dienst-aufsichtsbehörde die Einleitung geeigneter Schritte unterlässt, obwohl die bei Ausübung der Dienstaufsicht oder sonstwie zu Tage getretene Umstände Anlass zum Eingreifen hätten geben müssen.
Doch Arroganz und Selbstherrlichkeit zählten nicht nur im Sachsensumpf zu den negativen Merkmalen von Justiz und Politik, sondern bestehen ganz offensichtlich fort.

Konkrete und höchst schändliche Abläufe belegen – Sachsen, Sachsen und immer wieder Sachsen – wie sich der Freistaat falsch versteht, nämlich frei von Anstand, Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit:

a) Wer gewinnt im Sachsensumpf? fragte ZAPP – Das Medienmagazin des NDR in seiner Ausgabe vom 14. November 2012 und dokumentierte neben seinem früheren Beitrag mit "Sachsen: Recherche in Gefahr?" vom 25. Mai 2011 erneut zu dem Komplex, mit dem konkret auch
diese Journalisten-Schicksale korrespondieren: ein 4-köpfiger Rechercheverbund, körperlich und wirtschaftlich geschädigt, in seiner Existenz vernichtet. https://www.youtube.com/watch?v=tc7tVEgsQr8&t=79s Das NDR-Medienmagazin
ZAPP und mdr um 12 berichteten ebenso, als Bild und JournalistenBlatt, wie auch Lutz Tillmans, Geschäftsführer des Deutschen Presserates, eindeutig Stellung bezog.
Zur Bewältigung sind weiter das Wunder breitester öffentlicher Wahrnehmung und daraus resultierende Solidarität zwingendst erforderlich, denn die Attacken gegen diese Journalisten und die Pressefreiheit erfolgen nicht in China, Iran, Nordkorea, der Türkei oder Russland, wo
wir uns nur zu gerne als die Besserkönner/-wisser positionieren sondern nein: mitten in Deutschland, sodass es eigentlich gilt, erst vor der eigenen Haustüre zu kehren, ehe wir bsw. dortige Dissidenten als Feigenblatt (be)nutzen. Typisch deutsch also das weitaus Subtilere als die Brachialgewalt in der Türkei: eines Rechtsstaates jedenfalls ebenfalls unwürdig!
Konkrete bundesdeutsche Wirklichkeit dazu ist: die (heutige, also nicht DDR!) Justiz in Sachsen hat es sich bei einem Verfahren wegen angeblicher Beleidigung eines Richters über gerichtlich unterstellte, tatsächlich jedoch nie angefragte Sexreisen leicht gemacht, die recherchierten massiven Fragwürdigkeiten des Richters – bsw. das Betreiben eines US Proxy Servers, mit welchem nachrichtdienstliche Einrichtungen unterlaufen werden können negiert und
das Verfahren wegen Beleidigung mit der Straferwartung aus einem beim Amtsgericht München anhängigen vorläufig eingestellt.
Ein überaus eleganter Weg, kritischen investigativen Journalismus mundtod machen zu wollen und die wirklichen Hintergründe weiter zu verschleiern.
Vor dem Landgericht München I wurde auch in zweiter Instanz eine Nachrecherche zu seit Jahren bestehender und ebenfalls nicht zur Unterlassung aufgeforderter Publikation als angeblich üble Nachrede ausgelegt.
Pressefreiheit in Deutschland? Eine schöne Illusion, jedenfalls in Sachsen, da ticken die Uhren anders. Sachsen ist ein Freistaat und das heißt wohl “frei von den Verpflichtungen des Grundgesetzes“. Die Justiz darf nicht kritisiert oder befragt werden. Wenn künftig sächsische
Politiker Pressefreiheit im Ausland fordern, wird man ihnen entgegnen müssen: ja, auch wir fordern sie – aber erst einmal in Sachsen. Das perfide am System Sachsen ist: scheinbar rechtsstaatlich werden mit den Mitteln des Strafgesetzes, dem Belastungs- und Verfolgungseifer einzelner williger Staatsanwälte und Richtern – dies unter Missbrauch der richterlichen Unabhängigkeit – durch Verbiegen des Zivilrechtes kritische Journalisten wirtschaftlich vernichtet, kriminalisiert oder durch Ermittlungen in der Berufsausübung gelähmt; selbst wenn Fragen nur gestellt werden.
Die sächsische Landesregierung musste auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion "Die Linke" hin dazu Auskunft geben und es zeigte sich, trotz noch absolut
unbefriedigender Antwortqualität, dass die Staatsregierung – mit unbekannter Dunkelziffer – über die bisher bereits bekannten 21 Fälle hinaus deren 39 (!) bestätigen musste, bei denen es in diesem Bundesland zu Strafverfahren gegen JournalistInnen im Rahmen deren Tätigkeitsausübung kam.
Das bundesweit Aufsehen erregende Verfahren gegen die Leipziger Journalisten Datt und Ginzel war im Zusammenhang mit dem Sachsensumpf also nur die Spitze
des Eisberges?
Nach der Sommerpause 2012 sollte es hier auch auf der politischen Ebene weiter gehen, doch leider stand und blieb die Fraktion Die Linke alleine auf weiter Flur.
Höchst gespannt hätte man auf die Antworten sein können, umso mehr als – besonders pikant – der höchste Repräsentant des Landes Sachsen, Ministerpräsident
Stanislaw Tillich, als seinerzeit stv. Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrat einen ganz besonderen Bezug zur Pressefreiheit haben muss – oder doch nur sollte?

b) Peter Köberle (81), aus Immenstaad am Bodensee, brachte sich als Investor anständig in den Wiederaufbau Ost ein, kam selbst unter die Räder und wurde um Gesundheit und Existenz betrogen.
In den Gedenkfeiern zu Mauerfall und Deutscher Einheit wird nur zu gerne vergessen, wie die DDR dem Ausplündern durch Glücks- und Raubritter überlassen war!
Auch zum Zeitpunkt noch bestehender alternativer Handlungsfähigkeit dominierten Dilettantismus, Größenwahn, Realitätsferne und Unvermögen!
So haben wir den Osten ausgebeutet, wie wir es heute mit vielen Teilen der Welt machen: Flüchtlinge sind uns gewiss!
Der an Skandalen reiche König von Dresden, Sachsens West-Import als Ministerpräsident Kurt Biedenkopf hatte nur ein Interesse: selbst ungeschoren dem unglaublichen Justiz- und Polit-Skandal zu entkommen.
Auch Georg Milbradt, wie seine alsdann regionalen Nachfolger – Stanislaw Tillich, als Hüter des Sachsensumpfes eine unrühmliche Gestalt der Zeitgeschichte und der farblose Michael Kretschmer – zeigten nie das auch nur geringste Bemühen um eine Auf-
arbeitung der Geschehnisse um den heimtückischen Mordanschlag vom 30. Juli 1996 auf Köberle.
Eine gar Wiedergutmachung wurde noch weniger je zum Thema und alle einschlägigen, eigentlich dafür zuständige und – noch zu Recht? – im Vertrauen der Öffentlichkeit stehende Institutionen, Organisationen und Verbände – in vorderster Front VdK und Weißer Ring – ducken sich nur weg, verraten ihre ausgegeben eigenen Ziele und leisten den Übeltätern in der Politik Vorschub, versagen also auf ganzer Ebene, gaukeln der Bevölkerung nur eine für sie bestehende Präsenz vor.
Politisch Inkompetente, wie Andrea Nahles (SPD), verweigerten in Zuständigkeit als Bundesministerin für eben nicht nur Arbeit, sondern auch Soziales sogar, sich mit den
Belangen zu befassen, was ihr Nachfolger Hubertus Heil fortsetzt!
Trotz Schwerstbehinderung nach 100 Tagen Koma wurde Köberle zum unerschrockenen Kämpfer gegen eigenes erlittenes Unrecht, für eigene Reputation und Reparation,
sowie gegen massivste Defizite bei der skandalös agierenden Justiz und Politik in Sachsen.
In seinem Kampf um eigene Ansprüche gelang Köberle der Nachweis, dass Tausende traumatisierter Gewaltopfer Jahr für Jahr von der öffentlichen Hand wissentlich um Millionen der ihnen zustehenden Entschädigungen betrogen und so wiederholt weiter geschädigt werden. Dazu führt er schlüssig die nachdrücklichsten Nachweise!
www.facebook.com/OEGkuenftigfairundgerecht?fref=ts
Unzählige Demütigungen, totale Existenzvernichtung, konstante Verweigerung zustehender Leistungen, behördliche Unfähigkeiten prägen einen juristisch-politischen Komplott,
der einer der schlimmsten Skandale ist, welche Deutschland kennt.
Rechtsstaatlichkeit bleibt in Sachsen ein Fremdwort: egal, was immer auch Ministerpräsident Michael Kretschmer dazu schwadronieren mag. An seinen Händen klebt Blut, wie an
denen seiner Vorgänger, die sich alle trotz konkretem Wissen durch Wegsehen schuldig gemacht haben.
Der Freistaat ist hier frei von jeglichem Anstand und Charakter ganz so wie bei unterdrückter Pressefreiheit zum Sachsensumpf und darüber hinaus.
Die Fratzen von extremen rechten PatrIdioten bei Pegiada und Identitären, wie AfD, ist bei Weitem nicht das einzig negative Bild: die auf allen Ebenen versagende Justiz wirkt quasi als Bandbeschleuniger!
Nach dem heimtückischen Mordanschlag wurde in einer der vielen Justizpossen in Sachsen ein Geständiger verurteilt, der jedoch niemals Täter gewesen sein kann.
Das Desaster um differierende Profile, Schusswinkel und Gutachten ist so massiv, die Vorgehensweisen wie Vernichtung der deklarierten Tatwaffe, oder unsachgemäße Asservatenaufbewahrung des vom Opfer getragenen T-Shirt, dass es binnen kurzer Zeit nicht mehr verwertbar war, so grottenschlecht und stümperhaft, deutliche Indizien für gravierende Manipulationen, dass es eine Triebfeder hinter dem Geschehen geben muss!
Es ist jedoch dennoch falsch, Alles nur auf Sachsen abzuladen.
Auch seitens involvierter, wie zuständiger Stellen anderer Bundesländer bis in die zuständigen Bundesministerien wird im Zusammenhang mit dem OEG (Opferentschädigungsgesetz) permanent Recht gebrochen, sogar Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes übergangen.
Peter Köberle musste im Juni 2017 seine Frau Carin zu Grabe tragen.
Diese großartige Frau hatte ihn als seine damalige Freundin nach dem Attentat und als Schwerstbehinderten geheiratet, war über lang Jahre seine engagierteste Mitstreiterin eine
begnadete Kämpferin für so viele andere Opfer auch, die davon noch gar Nichts ahnen, wie wissen (können)!
Mit etwas zeitlichem Abstand zu diesem weiteren Schicksalsschlag hat sich der gebürtige Allgäuer – getreu dem dortigen Lebensmotto land it luck – mit neuem Elan an jurawatch e. V. | Medien wirksam eG gewandt, denn es sollen und dürfen keine 25 Jahre werden, bis dieses Unrecht endlich beendet ist.
So ergingen zum 30. Jubiläum der Deutschen Einheit und der Verabschiedung des neuen Sozialen Entschädigungsgesetz sein Appell an eben diese Mitgeschädigten, dass sich
möglichst viele Gewaltopfer zusammenfinden, um in gemeinsamem Vorgehen die OEG-Missstände zu beseitigen und ein Minimum an Sozialstaat und Gerechtigkeit wenigstens herzustellen, sich gemeinsam in die ihnen zustehend bessere Zukunft zu bewegen!
Das so vielschichtig erlebte Leid darf einfach nicht umsonst gewesen sein!

“Duldet ein Volk die Untreue und die Fahrlässigkeit von Richtern und Ärzten, so ist es dekadent und steht vor der Auflösung.“
Plato, (427 – 348 oder 347 v. Chr.), lateinisch Platon, griechischer Philosoph, Begründer der abendländischen Philosophie

Abschließendes Detail: Norbert Blüm wandte sich zwar als Buchautor gegen Justizdefizite, warf seine persönlichen Kompetenzen als Bundesminister a. D. trotz vieler Gespräche nie zum Nutzen von Betroffenen, Geschädigten und Opfern in die Waagschale!

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