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23.12.2014

Auszug aus: Brigitte Vallenthin "Ich bin dann mal Hartz IV"

Lutz Hausstein
Lutz Hausstein3 min Lesezeit

Auszug aus: Brigitte Vallenthin, "Ich bin dann mal Hartz IV", VSA-Verlag, 2010

Kapitel: Die Musterfrau-Klage

[...]
Tag für Tag, Woche für Woche und Monat für Monat habe ich nun schon erfahren müssen, dass selbst der vollständige Regelsatz – der nur allzu häufig noch nicht einmal freiwillig gezahlt wird – mit sehr viel Verzicht auf Lebensnotwendiges verbunden ist.

Und schon gar nicht kann ich bestätigen, was die Bundesverfassungsrichter weiter für Recht erklären: »Allerdings ist in der Rechtsprechung (...) anerkannt, dass die staatliche Gewährleistungspflicht nicht nur auf die bloße Sicherung der körperlichen Existenz beschränkt ist, sondern auch die Gewährleistung eines ›soziokulturellen Existenzminimums‹ sowie einen Schutz vor Stigmatisierung und sozialer Ausgrenzung umfasst (...). Auch diesen Anforderungen wird der Gesetzgeber bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende grundsätzlich gerecht.«

Wie dies tatsächlich verwirklicht werden kann, erklären die Richter allerdings nicht. Sie geben sich damit zufrieden, dass im Gesetz lediglich eine Absichtserklärung steht, die da lautet: »Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst schon nach dem Gesetzeswortlaut u.a. (neben z.B. Ernährung und Kleidung) ›in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben‹.«

Gesetz und Wirklichkeit – zwei unvereinbare Welten?

Die Lebensferne dieses Urteils hat mich herausgefordert. Ich bin enttäuscht über das pauschale Abweisen einer Not, die ich tagtäglich am eigenen Leibe und um mich herum erfahre. Ich kann nicht fassen, dass für die Richter eine abstrakte, inhaltsleere Zahl Lebensbedürfnisse erfüllen soll – ohne dass sie diese genauer betrachten und die Bedarfe benennen.

Mir fehlt die Begründung, warum ausgerechnet 345,- € ausreichen sollen.

Mir fehlt die Begründung, welche Bedürfnisse damit im Einzelnen erfüllbar sein sollen.

Mir fehlt die Begründung, was diese Bedürfnisse tatsächlich im Alltag kosten.

Mir fehlt die Begründung, wie die Begriffe »Sicherung der Mindestvoraussetzungen« und »Beziehungen zur Umwelt« sowie »Teilnahme am kulturellen Leben« vom Bundessozialgericht mit Inhalt gefüllt werden.

Also habe ich mich im Sommer 2007 selbst daran gemacht, mal ganz genau hinzuschauen. Ich habe das Billigste bei Lebensmittel-Discountern sowie in Drogeriemärkten gesucht, besuchte kostengünstige Bekleidungshäuser und Schuhgeschäfte, habe mich bei Reinigungen und Schuhmachern informiert, Möbel- und Strompreise erfragt, Kosten für Busfahrten, Telefon, Internet, Handy und Kontoführung ermittelt, nach günstigen Möglichkeiten für Sport, Kino, Museum, Zeitungen, Bücher oder Gaststättenbesuche gefragt und geschaut, was ich für Christbaum, Kerzen und vieles mehr im kostengünstigsten Falle ausgeben muss.

All diese in der Realität vorgefundenen – und nicht in’s Blaue hinein geschätzten – Zahlen habe ich den einzelnen Gruppen zugeordnet, die im Hartz IV-Regelsatz enthalten sein sollen. Herausgekommen ist nicht viel weniger als das Doppelte von dem, was die Bundesregierung und mit ihr die Bundessozialrichter Menschen als angeblich ausreichend zubilligen.

Die Realität hat mir bewiesen: 674,23 € kostet monatlich ein bescheidenes Leben.

Hartz IV erlaubt davon aber nur 345,- €.

Es fehlen also 329,23 € am »menschenwürdigen Existenzminimum – wie es das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 jedem Menschen zugebilligt hat.
[...]

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