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Ein Projekt zur Förderung der Grundrechte

Ein klassisches Quartettspiel, das einzelne Grundrechte des deutschen Grundgesetzes aufgreift. Dadurch wird juristisches Wissen unterhaltsam vermittelt, aktuelle Entwicklungen im grundrechtlichen Bereich werden kritisch hinterfragt und es wird zum Nachdenken angeregt.
Datenschutzhinweis
Finanzierungszeitraum
29.01.19 - 27.04.19
Realisierungszeitraum
Spätestens 23. Mai 2019
Website & Social Media
Mindestbetrag (Startlevel): 500 €

Mit 500 € haben wir ein Drittel der Entwicklungskosten und in etwa ein Achtel der Gesamtkosten gedeckt.

Stadt
Bochum
Kategorie
Spiele
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09.02.2019

Ist das Spaß oder Ernst?

André Bohn
André Bohn2 min Lesezeit

Es ist beides. Die ursprüngliche Idee für das Grundrechte-Quartett entstand aus einem Spaß, der aber wiederum seinen Ursprung in einem ernsten Thema hatte: Im Jahr 2013 hat der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich im Zuge der NSA-Spähaffäre und der öffentlichen Diskussion über Geheimdienste behauptet, es gebe ein „Supergrundrecht auf Sicherheit“, hinter dem andere Grundrechte – insbesondere Persönlichkeitsrechte bzw. die informationelle Selbstbestimmung der Bürger – zurückstehen müssten (nachzulesen unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsa-affaere-innenminister-friedrich-versagt-als-aufklaerer-a-911471.html; https://www.welt.de/politik/deutschland/article118110002/Friedrich-erklaert-Sicherheit-zum-Supergrundrecht.html). Diese Behauptung ist juristisch nicht haltbar und kann bereits mit den Grundkenntnissen, die im ersten Semester des Jurastudiums vermittelt werden, widerlegt werden. Das Postulat eines solchen „Supergrundrechts“ durch einen Innenminister, der zudem studierter Jurist und sogar Dr. jur. ist, entbehrt also nicht einer gewissen Komik – trotz der ernsten und bedenklichen Auswirkungen, die so ein falsches Verständnis von „Sicherheit“ und Grundrechten auf Politik und Gesellschaft haben kann. Den Gedanken des „Supergrundrechts“ zogen wir jedenfalls immer mal wieder gerne ins Lächerliche, bis einer von uns sagte: „Das Supergrundrecht auf Sicherheit ist eben Trumpf, das sticht alles.“ Daraus entwickelte sich die Idee, dass man wirklich mal ein Kartenspiel über Grundrechte machen müsse, bei dem das (fiktive) Supergrundrecht auf Sicherheit eben Trumpf ist. Ein Gedanke kam zum anderen, das Konzept eines „Grundrechte-Quartetts“ nahm immer weiter Gestalt an und irgendwann fanden wir die Idee zu gut, um sie nicht umzusetzen. Dabei steht der Gedanke, dass man mit so einem Quartettspiel Spaß haben kann, gleichberechtigt neben unseren ernsten Anliegen:
- Das öffentliche Bewusstsein für Grundrechte und für deren Bedeutung in unserer Gesellschaft zu stärken
- Auf die Gefährdung der Grundrechte aufmerksam zu machen
- Insbesondere auch für juristische Laien einen ersten, spielerischen Zugang zum Thema Grundrechte zu ermöglichen.

Impressum
Bohn/Carlsen/Rühs-GbR
André Bohn
Postfach: 100204
44702 Bochum Deutschland
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Grundrechte-Quartett
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