Strafrecht von Vergewaltigung
Hallöchen an die LeserInnen,
heute kommentiert Christian Rath in der tageszeitung das erweiterte Recht bei Vergewaltigung, ein Delikt aus dem Repertoire häuslicher Gewalt. Dabei spricht er ein diskutables Problem an: die Auslegung der Strafbarkeit.
So wird zum Beispiel nicht als Vergewaltigung bestraft, wenn die Frau den abgelehnten Sex über sich ergehen lässt, weil die Kinder im Nachbarzimmer schlafen und diese von dem Konflikt nichts mitbekommen sollen. Zwar müsste der Fall nach der neuen Konvention bestraft werden. Mit dem deutschen Recht ist das aber nicht möglich, denn es wurde weder Gewalt angewandt noch angedroht, noch wurde eine schutzlose Lage ausgenutzt.
http://taz.de/Debatte-Vergewaltigungsparagraf/!152267/
Euch noch eine gute Woche!
Lieber Gruß,
Janine