Mit dem Geld werde ich die Gebühren für den Mahnbescheid (133,00 Euro), die Gerichtsgebühren (665,00 Euro), das Honorar für den Cutter des Pitch-Videos (80,00 Euro), Startnext-Gebühren (4 %) und eine freiwillige Startnext-Unterstützung (5 %) bezahlen.
Nicht die erhoffte Unterstützung in der angepeilten Laufzeit, Verlängerung verspricht Aussicht auf Erfolg, da es bereits sechs Unterstützungen gibt.