Klage gegen Zeise-2 beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht.
Klage gegen Bürokomplex Zeise-2 beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereicht.
Bürgerinitiative „Pro Wohnen Ottensen“ stellt Eilantrag auf sofortigen Baustopp.
Die Bürgerinitiative „Pro Wohnen Ottensen“ hat am 28.9.2015 beim Verwaltungsgericht Hamburg Klage gegen den Büro-Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Zeise-Parkplatzes in Hamburg-Ottensen eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Baugenehmigung, die das Bezirksamt Altona dem Bauherrn (den Immobilienfirmen Procom und Quantum) im Mai 2015 ausgestellt hat. Geklagt wird im Namen Tausender Altonaer BürgerInnen und Bürger, die sich mit dem Bürgerbegehren „Platz zum Wohnen!“ für die ursprünglich geplanten Wohnungen auf dem Zeise-2-Gelände einsetzen.
Der von der Kanzlei Mohr Rechtsanwälte verfasste Antrag an das Verwaltungsgericht Hamburg wird als Antrag auf Eilentscheid eingereicht. Gibt das Verwaltungsgericht dem Antrag statt, hat dies den sofortigen Baustopp auf dem Zeise-2-Gelände zur Folge. Dort baut seit Dezember 2014 der Investor Procom/Quantum an einem Bürokomplex für die britische Werbeholding WPP. Derzeit ist die Tiefgarage im Bau. Die Investoren stehen unter Zeitdruck, weil die WPP ihren Einzug für Januar 2017 angekündigt hat.
Das Bürgerbegehren gegen den Büro-Neubau wurde bereits im Oktober 2014 gestartet, mit dem Ziel, durch eine Änderung des Bebauungsplans den Wohnungsbau auf dem Zeise-2-Gelände durchzusetzen. Im Dezember 2014 hatte die Initiative „Pro Wohnen Ottensen“ genügend Unterschriften gesammelt, um eine gesetzlich verankerte Veränderungssperre zu erwirken. Das Bezirksamt Altona hat im Mai 2015 unter Missachtung dieser Sperrwirkung eine Bau-genehmigung für den Büro-Komplex erteilt.
Dazu die Sprecherin der Initiative Janette Bleeker: „Seit über einem Jahr unterstützt das Bezirksamt Altona die Investoren bei ihrem Bauvorhaben, anstatt die Interessen der Bürger zu schützen. Unsere Klage soll das Gleichgewicht der Interessen wiederherstellen und einen sofortigen Baustopp erreichen. Wir fordern eine Stadtentwicklung, die die Menschen vor Ort in die Planung einbezieht.“
Das Bürgerbegehren „Platz zum Wohnen!“ steht gegenwärtig im Bezirk Altona zur Abstimmung. Knapp 200.000 Wahlberechtigte können bis zum 30. September 2015 darüber entscheiden, ob auf dem Zeise-2-Gelände die zugesagten Wohnungen, Sozialwohnungen und bezahlbaren Gewerberäume gebaut werden, die Ottensen dringend braucht.
Chronologie der Bauanträge und des Bürgerbegehrens*
09.09.2014 Erster Bauantrag wird gestellt auf „Erstellung einer Baugrube für eine dreigeschossige Tiefgarage (Hochbauantrag Bürogebäude wird gesondert eingereicht)“.
11.09.2014 Antrag auf Bauvorbescheid: „Ist auf den Flurstücken 4305 und 4307 nach der Art der bau-lichen Nutzung die Errichtung des geplanten Büro- und Geschäftsgebäudes planungsrechtlich zulässig?“ (mit Visualisierungen und Lageplan)
28.10.2014 Das Bürgerbegehren „Platz zum Wohnen!“ wird von der Bürgerinitiative „Pro Wohnen Ottensen“ beim Bezirksamt Altona angemeldet.
29.10.2014 Der Bauvoranfrage vom 11.09. wird entsprochen mit der Antwort „Ja“.
29.10.2014 Erstmalig wird ein Bauantrag für den Hochbau auf dem Zeise-2-Gelände gestellt.
10.11.2014 Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Platz zum Wohnen!“ wird vom Bezirksamt Altona festgestellt.
11.12.2014 Das Bürgerbegehren „Platz zum Wohnen!“ erreicht das Drittelquorum und eine viermonatige Sperrfrist beginnt nach § 5 Bezirks-Abstimmungs-Durchführungs-Gesetz.
30.04.2015 Das Bürgerbegehren „Platz zum Wohnen!“ ist zustande gekommen. Bis zum vereinbarten Bürgerentscheid am 30.9.2015 gilt die Sperrfrist weiter.
13.05.2015 Das Bezirksamt Altona erteilt die Baugenehmigung für den Hochbau.
28.09.2015 Die Initiative „Pro Wohnen Ottensen“ reicht im Namen aller, die für das Bürgerbegehren gestimmt haben, Klage und Eilantrag gegen die Baugenehmigung ein.
*Quelle: unter Zuhilfenahme von Altona.info (www.altona.info/2015/05/21/zeise-ii-planungsausschuss-debattiert-ber-baugenehmigung-und-brgerentscheid/)