Riesigen Dank für deine Unterstützung! Wir können #KritischBleiben!
Liebe Unterstützer*innen,
es ist geschafft - wir haben unsere Spendenkampagne erfolgreich abgeschlossen, und dabei sind sagenhafte 17.313.€ zusammengekommen. Ein riesiges Dankeschön an alle, die dabei geholfen, durchs Spenden, Teilen, Weiterleiten, ...
Mitte März erreichte uns eine weitere ganz erfreuliche Nachricht: Die UNO-Flüchtlingshilfe, die auch bisher ein maßgeblicher Förderer der Öffentlichkeitsarbeit war, hat uns nun kurz vor Auslaufen des Projekts eine Weiterfinanzierung bestätigt. Die Erleichterung bei uns ist riesig. Doch auch mit Stiftungsfinanzierung müssen wir Eigenmittel in das Projekt einfließen lassen. Dank der Spendenkampagne ist dieser Eigenanteil nun gesichert!
Durch eure Spenden, der Zusage der Projektförderung der UNO-Flüchtlingshilfe, sowie einem kleinen Beitrag, den wir durch die Heidehof-Stiftung zugesagt bekommn haben, können wir nun unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit weiterführen. Wir können #KritischBleiben!
Im April und Mai werden wir für Spendenbeträge über 300€ eine Spendenquittung ausstellen und euch diese zukommen lassen.
Damit ihr wisst, zu welchen Themen wir in den kommenden Monaten weiter #KritischBleiben möchten, haben wir fünf Gründe gesammelt:
1. Schutzbedürftigkeit
In Sachsen gibt es kein Konzept zur Identifizierung und Versorgung von Geflüchteten mit besonderer Schutzbedürftigkeit. Betroffene von Folter oder Menschenhandel, LGBTIQ*-Menschen oder psychisch erkrankte Geflüchtete werden nicht angemessen versorgt oder unterstützt. Der sächsische Koalitionsvertrag sieht die Erarbeitung eines Clearingskonzeptes vor. Der aktuelle Haushaltsentwurf enthält hierfür weder Mittel noch Spielraum. Wir wollen auch weiterhin für dieses Thema in die Öffentlichkeit gehen. Besonders vulnerable Gruppen haben einen Recht auf besondere Schutzmaßnahmen.
2. Gesundheitsversorgung
Gesundheit ist ein Menschenrecht, zu dem auch hier bei uns längst nicht alle Menschen Zugang haben. Der Anspruch geflüchteter Menschen auf Gesundheitsleistungen ist durch das Asylbewerberleistungsgesetz stark eingeschränkt und umfasst regelhaft weder die Versorgung chronischer Erkrankungen, noch der psychischen Gesundheit. Selbst das Durchsetzen dieser grundständigsten Ansprüche ist für Geflüchtete mit hohen bürokratischen Hürden verbunden. Immer wieder kommt es – auch in Sachsen – zu Verwehrung oder Verzögerung notwendiger Behandlungen. Besonders schlecht ist die Versorgung von Personen in Erstaufnahmelagern und in Abschiebehaft. Wir fordern eine menschenrechtskonforme, niedrigschwellige Regelversorgung für alle Menschen, die auch die besonderen Bedarfe von Geflüchteten berücksichtigt. Gemeinsam mit weiteren sächsischen Initiativen setzen wir uns deshalb für die Einführung einer landesweiten elektronischen Gesundheitskarte für Alle ein und unterstützen das Bestreben eines anonymen Behandlungsscheins für Menschen ohne Versicherungsstatus.
3. Abschiebetermine
Seit Oktober 2015 dürfen Abschiebungen nicht mehr von den Ausländerbehörden angekündigt werden. Überfallartig werden Familien, kranke, traumatisierte und gesunde Menschen nachts oder in den frühen Morgenstunden aus Ihren Wohnungen geholt und abgeschoben. Oft nach Jahren in Deutschland. Sie sind in Ausbildung, gehen zur Schule, zur Arbeit oder sitzen in den Gemeinschaftsunterkünften, weil sie nicht arbeiten dürfen.
In zahlreichen Fällen war aber gerade die Information aus zivilgesellschaftlichen Kreisen, dass Abschiebungen anstehen, Anlass für eine nochmalige Überprüfung und letztlich Verhinderung von Abschiebungen, die bei näherem Hinsehen Menschrechtsverletzungen darstellen. Gelungen ist dies beispielsweise durch erfolgreiches Einlegen von Rechtsmitteln oder das rechtzeitige Einholen fachärztlicher Gutachten. Ohne das Wissen um diese Termine wären diese Menschen wohl abgeschoben worden, obwohl viele von ihnen durchaus eine aufenthaltsrechtliche Perspektive in Deutschland oder gar einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel gehabt hätten.
Aber auch über den Einzelfall hinaus ist der Widerstand und die Terminbekanntgabe Teil einer wichtigen gesellschaftlichen Diskussion um Abschiebungen insgesamt, vor allem in Kriegsgebiete wie Afghanistan. Dabei weht den Organisationen und Vereinen ein rauer Wind entgegen, insbesondere aus dem Bundesinnenministerium, aber auch BAMF oder CDU/CSU Fraktion wollen die Bekanntgabe verhindern. Durch Versuche der Kriminalisierung, Diffamierung als „Anti-Abschiebe-Industrie“, oder Bestrebungen entsprechende Vereine und Beratungsstellen von Fördergeldern auszuschließen, sollen zivilgesellschaftliche Akteur*innen mundtot gemacht werden. Der Sächsische Flüchtlingsrat will #KritischBleiben und setzt sich weiterhin für von Abschiebung bedrohte Menschen ein.
4. Lager
In den sächsischen Lagern kommt es regelmäßig zu Zimmerdurchsuchungen, Schikane und Polizeieinsätzen. Die Heimbetreiber*innen begründen die Handlungen mit der Hausordnung der Aufnahmeeinrichtungen. Ob diese angemessen das Recht auf Privatsphäre und die Unverletzlichkeit der Wohnung berücksichtigt, ist fraglich. Zimmerdurchsuchungen, Ausharren in der Kälte, Polizeieinsätze, die Liste der Schikane ist lang. Bei einer Diskussion zu institutionellem Rassismus sagte ein Teilnehmer: „Lager sind da, um die Menschen zu brechen.“
Wir werden weiter lautstark für eine dezentrale Unterbringung kämpfen, denn nur damit werden schutzsuchende Personen wirklich menschenwürdig behandelt.
5. Familientrennungen
Während die Zahl der Abschiebungen pandemiebedingt deutlich sank – von 1.100 in 2019 auf 472 in 2020 – blieb eine Sache konstant: in 2020 wurden zwölf Familien getrennt - das sind nur zwei weniger als in 2019. Hier lässt sich ablesen: der Brutalitätsfaktor der sächsischen Polizei- und Ausländerbehörden hat damit sogar zugenommen.
Erst kürzlich, am 25.03.2021, kam es bei einer Sammelabschiebung nach Georgien wieder zu Familientrennungen. Ein Vater wurde von seiner Familie (Frau und Kind) getrennt abgeschoben, und ein erst im Dezember volljährig gewordener Junge wurde abgeschoben und somit von seiner Mutter und minderjährigen Geschwistern getrennt. Er hätte im Sommer seinen Hauptschulabschluss gemacht und hatte bereits einen Ausbildungsplatz sicher.
Wir werden weiter dafür laut sein, dass das im Grundgesetz verankerte Recht auf Familie ernst genommen wird. Wir werden nicht aufhören das zu betonen, bis der sächsische Koalitionsvertrag wirklich umgesetzt wird und es keine Familientrennungen mehr bei Abschiebungen aus Sachsen gibt.