Gemeinsam mehr bewegen.
Erneut suchen wir dich und deine Idee für eine bessere Zukunft, die im Einklang der 17 UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung steht. Unsere Cofunding Kampagne „Kia – Nachhaltig inspirierend“ geht in die zweite Runde. Bewirb dich und deine Projektidee, überzeuge die Crowd und wir unterstützen dein Projekt mit bis zu 8.000,00 €.
Wir bei Kia glauben, dass Bewegung zu Ideen führt. Bewegung war schon immer das Herzstück unserer Marke und Menschen Mobilität zu ermöglichen stand immer im Fokus.
Dabei geht es nicht nur um die Überwindung physischer und emotionaler Grenzen, sondern auch darum, eine nachhaltige Mobilität für die Gesellschaft und Umwelt zu schaffen. Weil wir nur gemeinsam den Weg in eine nachhaltige Zukunft gehen können, starten wir unsere zweite Kampagne und möchten dich erneut dazu ermutigen, unter dem Motto „Kia - Nachhaltig inspirierend. Gemeinsam mehr bewegen.“ dein Projekt zum Leben zu erwecken und es mit der Gesellschaft zu teilen. Denn nur gemeinsam können wir mehr bewegen.
Einreichen kannst du dein Projekt bis zum 17.06.2023. Jedes von uns ausgewählte Projekt wird mit einem 1 zu 1 Match Funding von uns unterstützt. Bei der Auswahl fokussieren wir uns vor allem auf die folgenden sechs UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung:
• 6 "Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen"
• 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion"
• 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz"
• 14 "Leben unter Wasser"
• 15 "Leben am Land"
Dein Projekt unterstützt eines dieser Ziele? Dann bewirb dich jetzt!
Teilnahmebedingungen zu der Kampagne: Nachhaltig inspirierend. Mit Kia gemeinsam mehr bewegen.
§ 1 Starter
Für das Matchfunding können sich folgende Starter:innen bewerben:
1. Starter:innen mit Projekten, die ihren Themenfokus an folgenden Sustainable Development Goals (17 Ziele der UNO für nachhaltige Entwicklung) ausrichten:
- 6 "Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen"
- 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion"
- 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz"
- 14 "Leben unter Wasser"
- 15 "Leben am Land"
2. Starter:innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
§ 2 Zeitlicher Ablauf
1. Bewerbungsphase: Die Starter:innen können sich ab dem 17.04.2023 für das Matchfunding bewerben. Kia sichtet die Bewerbungen fortlaufend und entscheidet, welche Projekte bei der Matchfunding-Kampagne teilnehmen können.
2. Finanzierungsphase:
Die Matchfunding-Kampagne läuft bis zum 01.07.2023, außer der Fördertopf ist bereits vorher erschöpft. Die Projekte müssen die Finanzierungsphase innerhalb des Zeitraums der Matchfunding-Kampagne abschließen. Es lohnt sich, früh im Kampagnenzeitraum zu starten, wenn der Fördertopf noch gut gefüllt ist. Die Möglichkeit zur Einreichung der Projekte endet am 17.06.2023 um 23:59 Uhr (CET).
§ 3 Vergabe der Fördergelder / Matchfunding-Modus
Das Matchfunding der ausgewählten Projekte erfolgt nach folgendem Prinzip:
1. Ein ausgewähltes Projekt kann von Kia nur dann im Rahmen der Matchfunding Kampagne unterstützt werden, wenn der Ausrichter des ausgewählten Projekts nach Auswahl durch Kia mit Kia einen von Kia vorgegebenen Rahmenvertrag schließt, der insbesondere die Abwicklung, gegenseitigen Leistungspflichten und Zahlungsmodalitäten regelt. Dieser Rahmenvertrag wird zwischen Kia und dem Ausrichter des ausgewählten Projekts nur dann geschlossen, wenn Kia dessen Projekt ausgewählt hat und es von der Crowd den Mindestbetrag erhalten hat, um von Kia cogefundet zu werden. Kia wird sich insoweit mit den Ausrichtern dieser jeweils ausgewählten Projekte aktiv zur jeweiligen Unterzeichnung des Rahmenvertrags in Verbindung setzen.
2. Modus der Verdopplung 1:1, d.h. für 10 Euro-Unterstützung der Crowd gibt Kia 10 Euro
3. Die Förderung pro Unterstützung gilt ab Kurationsbestätigung und nicht rückwirkend auf bereits bestehende Unterstützungen.
4. Es werden nur Unterstützungen gezählt, die bis zum Ende der Finanzierungsphase erfolgreich abgeschlossen wurden.
5. Um das Cofunding zu erhalten, müssen die Projekte die Finanzierungsphase erfolgreich abgeschlossen haben.
6. Es gibt einen maximalen Fördertopf über 60.000 Euro für die Projekte.
7. Es gibt eine maximale Förderung pro Projekt durch Kia (Deckelung in Höhe von 8.000 Euro)
8. Solange der Fördertopf gefüllt ist, können sich Projekte bewerben.
9. Die Vergabe von Cofunding an die Projekte endet spätestens mit dem Ausschöpfen des Fördertopfes.
§ 4 Haftung
1.Kia haftet im Rahmen des Matchfundings nur, wenn durch Pflichtverletzungen von Kia, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit einer natürlichen Person verursacht worden ist oder Kia, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wesentliche Pflichten verletzt wurden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Matchfundings überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Starter:innen regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen.
2. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere wegen leicht fahrlässiger Pflichtverletzungen von Kia und Ansprüche, die auf die Teilnahme am Matchfunding oder die Entgegennahme oder die Verwendung an dieser Teilnahme zurückzuführen sind oder die aufgrund technischer Probleme, Hardware- oder Software-Probleme, abgebrochener, fehlerhafter oder nicht verfügbarer Netzwerkverbindungen entstanden sind, oder für Probleme, die die Möglichkeit des Starters/der Starterin zur Teilnahme an dem Matchfunding ggf. einschränken oder unterbinden, sind ausgeschlossen. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Betriebsangehörigen von Kia für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
§ 5 Sonstige Hinweise
1. Starter:innen, die unerlaubte Hilfsmittel verwenden und/oder sonst versuchen, durch Manipulation ihre Förderchancen zu erhöhen und/oder andere Vorteile zu erlangen, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Wurden aufgrund derartiger Einflussnahme eine Förderung erlangt, kann diese auch nachträglich aberkannt und/oder zurückgefordert werden. Rechtliche Schritte in Zusammenhang mit einer Manipulation oder einem Missbrauch bleiben vorbehalten. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
2. Kia behält sich das Recht vor, das Matchfunding bzw. einzelne Förderungen soweit rechtlich möglich abzubrechen oder zu beenden, beispielsweise wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann.
3. Starter:innen tragen die alleinige Haftung und alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihnen im Rahmen des Matchfundings angegebenen Daten und stellen sicher, dass sie über die erforderlichen Rechte an etwaigen von ihnen bereitgestellten digitalen Daten verfügen. Die Teilnehmer haften insoweit gegenüber Kia und halten Kia schadlos für alle entstehenden Verluste und Schäden und für Rechtsstreitigkeiten und Klagen Dritter in dem Zusammenhang. Starter:innen übernehmen auf eigene Kosten die Abwehr derartiger Rechtsstreitigkeiten und Klagen.
§ 6 Datenschutz
1. Bei der Aufnahme und Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegt Kia den Datenschutzgesetzen von Deutschland. Wenn Starter:innen jedoch in Bezug auf rechtliche Schritte oder Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Matchfunding entstehen über E-Mail kommunizieren, sollten sie beachten, dass die Sicherheit der E-Mail im Internet nicht gewährleistet ist. Durch den Versand von sensiblen oder vertraulichen E-Mail-Nachrichten, die nicht verschlüsselt sind, akzeptieren die Starter:innen diese Unsicherheit und den möglichen Verlust der Geheimhaltung im Internet.
2. Die darüber hinaus für das Matchfunding erhobenen Daten werden lediglich zur Durchführung des Matchfundings durch Kia unter Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, genutzt, verarbeitet und gespeichert. Nach endgültiger Abwicklung des Matchfundings werden diese Daten automatisch gelöscht, sofern die Starter:innen Kia keine weitergehende Einverständniserklärung zur Erhebung, Nutzung, Verarbeitung und Speicherung seiner Daten gegeben haben.
3. Starter:innen können jederzeit von Kia nach Maßgabe der DS-GVO verlangen, dass Kia ihnen
- Auskunft über die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Kia verarbeitet, erteilt (Art. 15 DS-GVO),
- personenbezogene Daten, die sie betreffen und unrichtig sind, berichtigt (Art. 16 DS-GVO) und / oder
- ihre bei Kia gespeicherten personenbezogenen Daten löscht (Art. 17 DS-GVO),
- sperrt (Art. 18 DS-GVO) und / oder
- herausgibt (Art. 20 DS-GVO).
4. Starter:innen haben zu beachten, dass je nach Durchführungsstadium, die Teilnahmemöglichkeit entfallen kann.
Darüber hinaus haben Starter:innen das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogener Daten, die auf der Grundlage berechtigter Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 f) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Kia wird ihre Daten dann für diese(n) Zweck(e) nicht mehr verarbeiten, sofern nicht schutzwürdige Interessen überwiegen oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Starter:innen richten bitte ihre Anfrage an
E-Mail: [email protected]
Postadresse:
Kia Deutschland GmbH
Datenschutzbeauftragter
Theodor-Heuss-Allee 11
60486 Frankfurt am Main
Tel: 0 800 777 30 44*
* Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr, kostenfrei im Festnetz der Deutschen Telekom AG, ggf. andere Mobilfunkpreise.
Wenn Starter:innen Kia gegenüber ihre Rechte geltend machen, verarbeitet Kia ihre in diesem Zusammenhang erhobenen personenbezogenen Daten zur Beantwortung ihrer Anfrage. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Starter:innen erfolgt zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.
Unbeschadet ihrer Rechte nach diesem § 6 können Starter:innen sich bei einer Aufsichtsbehörde für Datenschutz beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten durch KIA gegen die DS-GVO verstößt (Art. 77 DS-GVO).
§ 7 Schlussbestimmungen
1. Kia behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, soweit dies rechtlich zulässig ist.
2. Die Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht.
Für die Matchfunding-Kampagne gelten die Richtlinien und Nutzungsbedingungen und die Starterbedingungen von Startnext.
Stand: 05.06.2023
Du bewirbst dich unter https://www.startnext.com/pages/nachhaltig-inspirierend für den Fonds und legst dabei gleichzeitig ein Projekt in der Entwurfsphase bei Startnext an. Legst du dein Projekt in der Kategorie "Nachhaltigkeit" auf Startnext an, wird dir ebenso die Cofunding-Kampagne von Kia vorgeschlagen, um dich dort zu bewerben. Du bestätigst die Nutzungsbedingungen für Starter https://www.startnext.com/info/agb/anb.html sowie die Teilnahmebedingungen der Kia Partner Page. Die Startnext-Projektberater prüfen dein Projekt nach den Richtlinien von Startnext. Erfüllt dein Projekt die Anforderungen von Startnext, so bewertet Kia nach eigenen Kriterien, ob dein Projekt an der Cofunding-Kampagne "Nachhaltig inspirierend." teilnehmen kann. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht dabei für dich nicht. Nach der Zusage durch Kia wird das Cofunding für dein Projekt aktiviert.
Weitere Informationen findest du in den Teilnahmebedingungen.
Für das Matchfunding können sich folgende Starter:innen bewerben:
Starter:innen mit Projekten, die ihren Themenfokus an folgenden Sustainable Development Goals (17 Ziele der UNO für nachhaltige Entwicklung) ausrichten:
- 6 "Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen"
- 12 "Nachhaltige/r Konsum und Produktion"
- 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz"
- 14 "Leben unter Wasser"
- 15 "Leben am Land"
Die Starter:innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Für jede Einzahlung, die du von deinen Unterstützer:innen erhältst, gewährt Kia einen Zuschuss von 100% des jeweiligen Betrags. Beispiel: Deine Crowd unterstützt dich mit 100,- Euro – Kia gibt dir 100,- Euro dazu.
Wer sein Projekt erfolgreich finanziert, also seine angestrebte Fundingsumme erreicht, erhält die gesamte Summe und kann mit der Umsetzung seines Projekts starten. Beträgt deine angestrebte Fundingsumme also 10.000,- Euro und du erreichst dieses Ziel, stammen 50%, mithin 5.000,- Euro, davon von deiner Crowd und 50%, mithin 5.000,- Euro, von Kia.
Insgesamt stellt Kia einen Cofunding-Fonds in Höhe von 60.000 € zur Verfügung. Damit wir möglichst viele Projekte unterstützen können, begrenzen wir unser Cofunding auf maximal 8.000 € pro Projekt.
Ja, das werden sie. Kia prüft das Projekt nach den oben genannten Bewerbungskriterien und verschickt eine Zu- oder Absage.
So funktioniert es:
1. Du bewirbst dich unter https://www.startnext.com/pages/nachhaltig-inspirierend [/url][/url]für den Fonds und legst dabei gleichzeitig ein Projekt in der Entwurfsphase bei Startnext an. Legst du dein Projekt in der Kategorie "Nachhaltigkeit" auf Startnext an, wird dir ebenso die Cofunding-Kampagne von Kia vorgeschlagen, um dich dort zu bewerben. Du bestätigst die Nutzungsbedingungen für Starter https://www.startnext.com/info/agb/anb.htm sowie die Teilnahmebedingungen der Kia Partner Page. Die Startnext-Projektberater prüfen dein Projekt nach den Richtlinien von Startnext. Erfüllt dein Projekt die Anforderungen von Startnext, so bewertet Kia nach eigenen Kriterien, ob dein Projekt an der Cofunding-Kampagne "Nachhaltig inspirierend.“ teilnehmen kann. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht dabei für dich nicht. Nach der Zusage durch Kia wird das Cofunding für dein Projekt aktiviert.
2. Dein Projekt kann durch das Cofunding nur bis zum Ende des Aktionszeitraums oder bis zum Zeitpunkt, dass der „Fördertopf“ ausgeschöpft ist, unterstützt werden. D.h. je eher du dich bewirbst, umso einen längeren Zeitraum hast du zur Verfügung, um deine angestrebte Fundingsumme innerhalb des Aktionszeitraums mit Hilfe des Cofundings zu erreichen. Läuft deine Kampagne über den 01.07.2023 hinaus, so erhältst du ab diesem Zeitpunkt kein Cofunding mehr.
3. Erteilt Kia die Zusage für das Projekt und bestätigt die Kuration, kannst du im Rahmen der Vorbereitung eine Beratung durch Startnext freiwillig in Anspruch nehmen. Das Projekt wird vor dem Wechsel in die Finanzierungsphase von Startnext freigegeben.
4. Während der Finanzierungsphase sammelst du Geld für dein Projekt, um dein angestrebtes Fundingziel zu erreichen. Die Finanzierungsphase wird durch Startnext nach den Allgemeinen Nutzungsbedingungen https://www.startnext.com/info/agb/anb.htm durchgeführt. Jede Unterstützung durch die Crowd für das Projekt wird um 100% erhöht. Bei einer Unterstützung von 100,- Euro durch die Crowd werden so zum Beispiel 100 Euro von Kia hinzugefügt. Dieser Zuschuss wird mit Freigabe durch Kia (Kuration der Page) aktiv. Ist dein Projekt bereits in der Finanzierungsphase, werden deine Unterstützungen erst ab diesem Moment bezuschusst. Bereits bestehende Unterstützungen werden durch Kia nicht mehr erhöht. Der Zuschuss von Kia findet statt, wenn die Unterstützung von Startnext als erfolgreich bezahlt gewertet wird. Je Projekt können dabei als Zuschuss von Kia höchstens 8.000€ erfolgen.
Ein ausgewähltes Projekt kann von Kia nur dann im Rahmen der Matchfunding Kampagne unterstützt werden, wenn der Ausrichter des ausgewählten Projekts nach Auswahl durch Kia mit Kia einen von Kia vorgegebenen Rahmenvertrag schließt, der insbesondere die Abwicklung, gegenseitigen Leistungspflichten und Zahlungsmodalitäten regelt. Dieser Rahmenvertrag wird zwischen Kia und dem Ausrichter des ausgewählten Projekts nur dann geschlossen, wenn Kia dessen Projekt ausgewählt hat und es von der Crowd den Mindestbetrag erhalten hat, um von Kia cogefundet zu werden. Kia wird sich insoweit mit den Ausrichtern dieser jeweils ausgewählten Projekte aktiv zur jeweiligen Unterzeichnung des Rahmenvertrags in Verbindung setzen.
5. Hast du mindestens 100% deiner angestrebten Fundingsumme bis zum Ende deiner Projektlaufzeit erreicht, führt Startnext eine Legitimationsprüfung nach den Grundsätzen des Geldwäschegesetzes durch. Konnte die Prüfung erfolgreich abgeschlossen werden, erfolgt die Auszahlung der erreichten Fundingsumme seitens Startnext und die Auszahlung der Cofundings seitens Kia. Wurde die Fundingsumme nicht erreicht, geht die erreichte Fundingsumme an deine Unterstützer und der Cofunding-Betrag in den Fonds zurück.
6. Bei Absage seitens Kia kannst du, sofern du die Richtlinien von Startnext einhältst, dein Projekt bei Startnext starten, ohne am Cofunding durch Kia teilzunehmen.
Das auf Startnext eingesammelte Geld von der Crowd wird nach Ablauf der Finanzierungsphase deines Projekts ausgezahlt.
Die Auszahlung der Gelder von Kia erfolgt in Form eines Zuschusses. Von Kia insoweit ausgewählte Starter:innen müssen hierfür vorab nach Auswahl durch Kia einen von Kia vorgegebenen Rahmenvertrag mit Kia schließen, der insbesondere die Abwicklung, gegenseitigen Leistungspflichten und Zahlungsmodalitäten regelt. Dieser Rahmenvertrag wird zwischen Kia und dem Ausrichter des ausgewählten Projekts nur dann geschlossen, wenn Kia dessen Projekt ausgewählt hat und es von der Crowd den Mindestbetrag erhalten hat, um von Kia cogefundet zu werden. Kia wird sich insoweit mit den Ausrichtern dieser jeweils ausgewählten Projekte aktiv zur jeweiligen Unterzeichnung des Rahmenvertrags in Verbindung setzen.
Die Auszahlung durch Kia kann dann erfolgen, sobald du Kia im Anschluss an die Finanzierungsphase Kia eine Rechnung in Höhe des von Kia vorher bestätigten Cofunding Betrags zukommen lässt. Die Rechnung muss den gesetzlichen Anforderungen genügen und insoweit insbesondere den Leistungszeitraum und die von dir erbrachten Leistungen enthalten. Die Auszahlung kann an natürliche und juristische Personen erfolgen. Für die steuerliche Behandlung des Zuschusses ist der Empfänger selbst verantwortlich.
Den detaillierten Auszahlungsprozess von Startnext findest du unter https://www.startnext.com/hilfe/FAQ/starten~dbJ-ntbj9.html#q-37.
Kia ist eine globale Mobilitätsmarke mit der Vision, nachhaltige Mobilitätslösungen für Verbraucher, Kommunen und Gesellschaften weltweit zu schaffen. Das 1944 gegründete Unternehmen ist seit mehr als 75 Jahren in der Mobilitätsbranche tätig. Kia ist ein Vorreiter bei der Popularisierung von elektrifizierten und batteriebetriebenen Fahrzeugen und entwickelt vielfältige Mobilitätsdienste, um Millionen von Menschen rund um den Globus zu ermutigen, die für sie besten Fortbewegungsarten zu erkunden. Der Markenslogan „Movement that inspires“ („Bewegung, die inspiriert“) verdeutlicht die Zielsetzung von Kia, Verbraucher durch seine Produkte und Services zu inspirieren.
Die Unternehmensphilosophie von Kia lässt sich in drei Punkten zusammenfassen: hohe Verantwortlichkeit, das Nutzen von Potenzial und gelebte Menschlichkeit. Hier liegt uns ein verantwortungsbewusster Umgang mit Mensch und Umwelt für hohe Wertschöpfung und gesundes Wachstum besonders am Herzen. Dieses Ziel leitet uns bei allem, was wir tun.
Gemäß unserer Markenvision, nachhaltige Mobilitätslösungen zu schaffen, verpflichten wir uns, bis 2045 Kohlenstoffneutralität durch unsere Strategie der 3 N zu erreichen. Nachhaltige Energie, Nachhaltige Mobilität, Nachhaltiger Planet.
Weitere Details zum nachhaltigen Engagement und zum Mobilitäts- und Serviceangebot von Kia findest du unter www.kia.com