Rechtsvereinfachung oder Rechtsverschärfung?
Der Bundesrat verhandelt derzeit über eine sogenannte Vereinfachung der Hartz-IV-Gesetze. Tatsächlich liest sich der Gesetzentwurf eher als eine Rechtsverschärfung. Bisher ist noch nicht absehbar, inwiefern die Gesetze sich ändern werden. Die erste Sitzung des Bundesrats wird am Freitag stattfinden. Am 1. August soll die Neuregelung in Kraft treten. Die hier genannten Pläne beziehen sich darum auf den bloßen Gesetzentwurf.
Bund und Länder haben sich nun ein Jahr lang über Sanktionen in Hartz IV beraten. Mit eindeutigen Ergebnissen. Unter anderem stimmten alle Länder bis auf Bayern für die Abschaffung der Sanktionen für unter 25jährige. Im Bundestag sprach sich selbst die SPD dafür aus. Geworden ist aus diesem Vorhaben leider nichts. Stattdessen wird nun über erhebliche Verschärfungen verhandelt.
Geplant sind zum Beispiel:
starre Obergrenzen für Heizkosten
zukünftig soll es keine Heizkosten-Einzelfallprüfungen mehr geben. Pauschalen für Heizkosten sind jedoch sehr problematisch, da Wohnungen unterschiedlich gut isoliert sind. Darauf soll aber keine Rücksicht mehr genommen werden. Da in vielen Ländern die Mietkosten nicht regelmäßig an den Mietspiegel angepasst werden, ist es ohnehin immer schwieriger geworden, “angemessenen” Wohnraum zu finden. Eine starre Heizkostenobergrenze wird dieses Problem noch verschärfen: Die Wohnungsnot wird dadurch weiter steigen.
härtere Sanktionierungen
geht es nach dem Gesetzentwurf, so soll es zukünftig möglich sein, Menschen lebenslänglich zu sanktionieren. Und das auch schneller als bisher. Zukünftig gilt als Vergehen bereits, seine Hilfebedürftigkeit weiter aufrecht zu erhalten. Da die Hilfebedürftigkeit von Hartz IV-Empfänger*innen aber kein Eigenverschulden ist, sondern daher rührt, dass es schlicht nicht genügend Berufe gibt, um alle Existenzen zu sichern, wird ein systemisches Problem damit den Leidtragenden noch stärker zur Last gelegt.
Begrenzung der Nachzahlungsverpflichtung
zukünftig soll der Zeitraum verkürzt werden, für den das Jobcenter verpflichtet ist, Nachzahlungen zu leisten. Bisher konnten die Leistungsansprüche durch so genannte Überprüfungsanträge für das laufende und das vergangene Jahr in Frage gestellt werden. . Zukünftig soll eine solche Nachzahlung nur noch durch eine abschließende Fallklärung vor einem Sozialgericht erreicht werden können. Diese Fälle dauern jedoch Jahre.
Was soll das?
Wir verstehen nicht, wieso auf diese Weise an den ohnehin menschenverachtenden Gesetzen noch weiter herumgedoktort wird. Wir wünschen uns eine Grundsicherung, die den Menschen in das Zentrum ihrer Bestrebungen stellt. Es ist uns unbegreiflich, wieso Vertreter*innen der Wirtschaft an diesen Gesetzesentwürfen mitarbeiten.Wir haben das Recht auf eine Grundversorgung. Daran darf nicht länger gespart werden. Wir fordern darum völlig neue Gesetze. Wir wollen eine Grundsicherung ohne Sanktionen und ohne den Zwang zur Selbstaufgabe.
Wir haben tatsächlich etwas vereinfacht. Nämlich die Möglichkeit, unsere Vision zu unterstützen. Ab sofort kann man das auch ganz unkompliziert per SMS. Einfach eine SMS an die Nummer 81190 schicken mit dem Text sanktionsfrei3, um uns 3 Euro zukommen zu lassen oder dem Text sanktionsfrei 10, um uns mit 10 Euro zu unterstützen. 17 Cent des Betrags führen wir an den Serviceanbieter ab.
Blogbeitrag geschrieben von Meike am 15.03.2016