1. Der „Bundesverband Down-Syndrom e. V.“ tritt für die Rechte und das Wohlergehen aller Menschen mit einer Trisomie 21 - dem Down-Syndrom -, ihrer Eltern, sonstigen Angehörigen und Sorgeberechtigten ein.
2. Zweck des Vereins ist die Mildtätigkeit bezüglich der Unterstützung von Menschen mit Trisomie 21. Desweiteren verfolgt der Verein den Zweck der Förderung des Gesundheitswesens und der Forschung und Lehre, um die Lebensbedingungen von Menschen mit Trisomie 21 zu verbessern.
3. Er unterstützt Menschen, die unter den Bedingungen einer Trisomie 21 leben, ihre Eltern und ihre Angehörigen und Sorgeberechtigten darin, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen. Der „Bundesverband Down-Syndrom e. V.“ tritt für die barrierefreie Gestaltung aller Lebensbereiche ein.
4. Dafür leistet er Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Trisomie 21 mit dem Ziel, sowohl fachlich relevanten Bevölkerungsgruppen, als auch der breiten Öffentlichkeit ein realistisches Bild zum Leben unter den Bedingungen einer Trisomie 21 zu vermitteln und somit zur Meinungsbildung beizutragen.
5. Er stärkt die Selbsthilfe zum Thema Trisomie 21 in Form der Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen, Selbsthilfegruppen, Initiativen und Anderen u. a. durch Austausch der guten Praxis („Best Practice“), Bereitstellung von Materialien und Ideen für Öffentlichkeitsarbeit, Informationen über und Organisation von geeigneten Veranstaltungen, Fortbildungen und Seminaren.
6. Er versteht sich als Think Tank und Informationspool für Leuchtturmprojekte rund um das Thema Trisomie 21. Er initiiert und implementiert geeignete Projekte zum Erreichen der Vereinsziele.
7. Er bindet Menschen, die unter den Bedingungen einer Trisomie 21 leben, in Form der Selbstvertretung in seine Arbeit ein. Dafür erforderliche Unterstützung, z.B. in Form von zusätzlichen Ressourcen, Veranstaltungen, Fortbildungen oder Seminaren, kann vom Verein bereitgestellt werden.