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Mit Urteil vom 27.03.2014 hat uns das LG Düsseldorf verboten, den Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ für einen satirischen Kurzgeschichtenband von Julius Fischer zu verwenden. Das Gericht hat sich damit gegen die Kunstfreiheit und für die Eigentumsinteressen des „Wanderhuren“-Verlags Droemer Knaur entschieden. Gegen dieses Satireverbot wollen wir in die Berufung gehen, denn kommerzieller Erfolg muss parodierbar bleiben.
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Finanzierungszeitraum
14.04.14 - 05.05.14
Realisierungszeitraum
14.04.2014 bis 12.05.2014
Website & Social Media
Mindestbetrag (Startlevel): €
12.000 €
Stadt
Dresden
Kategorie
Literatur
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10.07.2014

Termin der Berufung

Leif Greinus
Leif Greinus1 min Lesezeit

Liebe Unterstützer,

es ist soweit. Als feststand, dass wir das Finanzierungsziel unserer startnext-Kampagne erreichen würden, haben wir den Antrag auf Berufung gestellt. Das OLG Düsseldorf hat uns nun den Verhandlungstermin unserer Berufung mitgeteilt.

Die Berufungsverhandlung findet statt

  • am 05.08.2014 um 14:00 Uhr
  • beim OLG Düsseldorf, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf
  • im Sitzungssaal A 224 (2. Etage)

Wir sind nach wie vor überzeugt davon, dass unser Titel nicht gegen geltendes Recht verstößt und durch die Kunst- und Satirefreiheit geschützt wird.

Am 05. August ist es also soweit. Wir reisen nach Düsseldorf und im besten Falle mit einem für uns positiven Urteil (sogenannten Stuhlurteil) gleich wieder zurück. Der offizielle Termine der Urteilsverkündung ist der 29. August.

Impressum
Verlag Voland & Quist // Greinus und Wolter GbR
Bautzner Straße 22
01099 Dresden Deutschland
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Berufung im Wanderhurenstreit
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