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Verfassungsbeschwerde gegen IfSG vor BVerfG. #BVerfGvsIfSG. #ControlCovid. You Act. We Win.

»Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Art 2 GG. Wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, muss zum Schutz der Gesundheit entsprechend das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt werden. Ein Infektionsschutzgesetz, welches eine Gefährdung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit bedingt, ist verfassungswidrig. Achtung! Bei Beleidigung oder Bedrohung der aktiven Akteure dieser Verfassungsbeschwerde wird unverzüglich Anzeige erstattet.
Datenschutzhinweis
Finanzierungszeitraum
02.04.22 - 31.05.22
Realisierungszeitraum
Juristisch angemessen fundiert
Stadt
München
Kategorie
Bildung
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16.09.2022

Anmerkungen zur Finalisierung des Schriftsatzes

Sensei Anon Rōnin
Sensei Anon Rōnin4 min Lesezeit

Liebe Leute,

wie bereits berichtet, liegt seit Ende August der Entwurf des Schriftsatzes vor. Dieser wurde seitdem selbstverständlich sorgfältig gegengelesen. Zunächst aus sachlichen und organisatorischen Gründen vom engsten Kern der Beschwerdeführer.* Darüber hinaus wurde aber auch sehr gezielt der Austausch mit Fachkollegen gesucht, um ganz spezifische, entscheidende Aspekte zu diskutieren. Wir sind jetzt in der Phase, die entsprechenden Rückmeldungen einzuarbeiten. Wie ebenso bereits ausgeführt, geht es dabei zentral darum, dass dem Gesetzgeber ganz grundsätzlich eine Einschätzungsprärogative zukommt. Dem daraus abgeleiteten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers Grenzen aufzuweisen, sind damit sehr hohe Hürden gesetzt. Vor diesem Hintergrund ist es juristisch betrachtet argumentativ durchaus ein – im Wortsinn – sehr außergewöhnlicher Ansatz, die Kritik am Unterlassen von Schutzmaßnahmen derart zu »verdichten« (juristisch gesprochen), dass sich daraus eine Forderung nach einer Pflicht ableiten lässt. In unserem Fall ginge es insbesondere um den verpflichtenden Einsatz von Luftreinigern.

Ganz grundsätzlich lässt sich die Argumentation, damit zusammenhängende Aspekte und Details aus zwei Punkten heraus entwickeln:

1.
Gefährdung der Gesundheit ist hinreichend belegt.

2.
Schutzmaßnahmen sind notwendig und möglich.

Selbstverständlich verfolgen wir die Entwicklungen hin zur Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sehr genau und beziehen dies mit ein.

Zum Abschluss dieser kurzen Zwischenmeldung noch ausgewählte Einblicke in den aktuellen Austausch mit Rechtsanwalt Günther:

Das Fachkollegium stimmt (zwar) darin ausdrücklich überein, »dass die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers für unsere Verfassungsbeschwerde ein Hindernis darstellt.«

Aber »ebenso (wie von RA Günther wird) die Entscheidung des Gerichts zum Klimaschutz als ein ganz vorsichtiger Schritt hin zu einem stärkeren Engagement des Gerichts (gesehen), aber eben einen ganz vorsichtiger.«

Dies zusammengenommen bestärkt den »entwickelten Gedanken, in einer Sondersituation wie der Pandemie die Anforderungen herunterzuschrauben«, bedeutet, die Forderung nach einem Gegengewicht zum aus unserer Sicht fahrlässigen und vorsätzlich verantwortungslosen Umgang mit der Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Gesetzgebung in die Waagschale zu legen.

Im Zusammenhang mit den dafür erforderlichen Argumentationsschritten, setzt sich Rechtsanwalt Günther im Austausch mit Kollegen gerade noch einmal verstärkt mit dem Prinzip des »Untermaßverbots« auseinander.

Soweit nur als kurze Zwischenmeldung. Am Schriftsatz wird mit Hochdruck gearbeitet.

Disclaimer: Aus privaten Gründen kann ich nur gerade nicht so viel Zeit für die Kommunikation nach außen aufwenden. Diesbezüglich die Bitte, sich keine Sorgen zu machen, aber auch die wiederholte Bitte um Geduld und Verständnis. Mein Dank für Eure Unterstützung!

Dazu noch kurz die Anmerkung, da es in direktem Zusammenhang mit meiner Rolle als Beschwerdeführer steht, dass wir unser jüngstes Kind gerade nicht, wie eigentlich geplant, in den Kindergarten geben können, da dort keinerlei (!) Schutzmaßnahmen mehr für die Kinder vorhanden sind. Angesichts der hinreichend belegten Gesundheitsgefährdung können wir das nicht verantworten! Da sowohl meine Frau als auch ich gerade wieder unsere jeweilige Lehrtätigkeit aufnehmen müssen, ist das Aufgeben müssen des Kindergartenplatzes mit erheblichen organisatorischen Problemen verbunden.

Selbstverständlich zermürbt mich weiterhin das Warten müssen auf die Einreichung der Verfassungsbeschwerde und die parallele Ausweitung der menschenverachtenden Durchseuchungsideologie extrem.

Aber die Einreichung ist in Sichtweite. Ich melde mich baldmöglichst mit weiteren Informationen zum Schriftsatz und zur Einreichung!

Beste Grüße und liebe saluti,

Anon Rōnin

*Noch einmal der Verweis darauf, dass wir so bald als möglich weiterreichende Einblicke geben können, aber erst, sobald der Schriftsatz formal soweit ist und ein Weitergeben überhaupt Sinn machen würde. Das juristische Grundgerüst und die Argumentation stehen aber selbstverständlich schon sehr gut, Kernaspekte wurden auch hinreichend kommuniziert, um gezielt und konstruktiv Anmerkungen dazu zu übermitteln, was ich jeweils sehr ernsthaft entgegengenommen habe.

Danke an dieser Stelle von Herzen für jeden substanziellen, konstruktiven Austausch.

Ein ganz besonderer Dank an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich an unsere Kooperationspartner der »Lolli-Test« Petition (jetzt auch sehr aktiv unter #ControlCovid4Kids agierend, bitte deren Posts auf Twitter verfolgen). Deren Engagement und deren Recherchearbeit, insbesondere hinsichtlich des Einsatzes der Testungen und der Luftreiniger, sind von größter Bedeutung für die Verfassungsbeschwerde.

Insbesondere zur Diskussion des Entwurfes des Schriftsatzes konnte ich mich kürzlich über einen persönlichen Besuch sehr freuen von meinem engsten Vertrauten der Petitionsgruppierung, es war wohltuend, ihn in unserem neuen Zuhause begrüßen zu können. (Erwähne das nur insbesondere, um darauf hinzuweisen, dass uns unser Umzug zuletzt auch sehr gefordert hatte. Für den Besuch wurden fast 8 Stunden Fahrt aufgebracht, aber die persönliche Begegnung war uns für die wichtige Besprechung zum Schriftsatz sehr wichtig.)

Inmitten der menschenverachtenden Durchseuchungsideologie geben Begegnungen voller Menschlichkeit und Vernunft zusätzliche Kraft, unser Vorhaben weiter voranzutreiben: #ControlCovid

Impressum

30.05.22 - Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel...

Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel 15.000.- erreicht ♥️

Von Herzen, noch einmal, immer wieder gerne, mein Dank für Eure Mitwirkung!

Das Ziel für die zuletzt geschätzten Anwaltskosten ist somit sozusagen als Punktlandung erreicht!

Ich werde diese Woche baldmöglichst ein weiteres Update, bzw. einen Blogeintrag nach Rücksprache mit Herrn Günther verfassen zur anstehenden Einreichung des Schriftsatzes, an dem ja schon länger ganz konkret gearbeitet wird.

Es gilt immer noch, die sehr hohen Begründungsanforderungen für eine Verfassungsbeschwerde sehr genau einzuhalten und die Argumentation so zwingend wie nur möglich zu formulieren, um die zunächst erst einmal alles weitere entscheidende Hürde einer Annahme der Verfassungsbeschwerde zu nehmen.

Die Abwägung und Abstimmung zwischen größtmöglicher Sorgfalt und schnellstmöglicher Einreichung muss dabei immer genauestens Beachtung finden!

Melde mich baldmöglichst mit möglichst konkreten Einblicken und Ausblick.

Liebe saluti,

Anon Rōnin

29.05.22 - Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist...

Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist 15.000.- ACHTUNG ⚠️

Startnext zeigt dennoch ungewollt weiter nächste Level an, das kann ich leider wohl nicht (mehr) ändern auf der Seite.

Ideal ist, die 15.000.- möglichst genau zu erreichen. In jedem Fall werden überschüssige Gelder anteilig zurückerstattet ⚠️

Falls also "zuviel" eingeht, müsste und wird die Rückerstattung entsprechend eben organisiert werden seitens der Bank, die das Treuhand Zielkonto betreut. Alles so auch beschrieben von Beginn an. Am Ende alles kein Problem, wollte den Punkt nur klarstellen, weil Startnext jetzt weiterhin nächste Level automatisch, leider von mir nicht beeinflussbar, generiert. Das letzte so generierte Level war 14.400.- und hatte gut gepasst.

In jedem Fall: Ihr seid großartig ♡

You Act ♡ We Win ♡

28.05.22 - Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!...

Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!

Kann Euch nicht oft genug danken für Eure grossartige Unterstützung!

Bitte über das finale Wochenende noch einmal weiter bewerben, jeder Beitrag ist wichtig und wertvoll. Wer mir angeboten hatte, gegebenenfalls noch einmal etwas beizutragen, würde ich gerne darauf zurückkommen, bitte gerne. Bin sehr zuversichtlich, dass wir final noch weiter an die anvisierten 15.000.- Euro herankommen.

Wir werden den Schriftsatz in jedem Fall einreichen! Kommende Woche gebe ich dazu nach Rücksprache mit Herrn Günther baldmöglichst einen Bericht. Ein wenig Arbeit ist es noch, aber die Einreichung sollte in absehbarer Zeit erfolgen!

Danke Euch sehr, liebe saluti, You Act, We Win!

Anon Rōnin Lesestoff:

Die Verfassungsbeschwerde steht im Vordergrund. Daher rückte die Kunstfigur Anon Rōnin sehr bewusst zeitweise in den Hintergrund. Hinter den Kulissen hat der investigative Journalist Gunnar Hamann / Ostprog sehr sorgfältig ein eingehendes Porträt der Figur und dadurch zur Person hinter der Figur erarbeitet. Danke vielmals für diese Arbeit. Insbesondere für Euch als Einblick und Geste gedacht. An dieser Stelle der kurze Hinweis, Blogeintrag folgt noch: https://ostprog.de/ein-ronin-kaempft-gegen-das-infektionsschutzgesetz/

21.05.22 - Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10...

Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10 Tage!

Vorab noch einmal von ganzem Herzen mein tiefster Dank an Euch liebe Menschen! Jede Unterstützung ist wichtig und wertvoll.

Ihr habt grossartige 12.000.- Euro bisher beigetragen, das ist wunderbar, gerade zu Beginn war die Geschwindigkeit umwerfend.

Die 10 Tage Countdown im Endspurt müssen wir nutzen, um noch an die final angestrebten 15.000.- heranzukommen.*

*Wir hatten phasenweise den Druck etwas aus der Bewerbung rausgenommen, weil wir beobachten wollten & mussten, wie sich alles entwickelt. Da wir sehr gut vorangekommen sind & die sehr sorgfältige Erarbeitung des Schriftsatzes enormen Aufwand erfordert, konnte Herr Günther zuletzt seine unverbindlichen Schätzungen konkretisieren, die angepeilte Endsumme sollte schon die 15.000.- erreichen. Selbstverständlich werden am Ende alle Arbeitsschritte offen gelegt, um die Kosten vollumfänglich transparent zu machen.

Noch einmal möchte ich betonen, dass ich keinerlei Gelder aus dem Crowdfunding erhalte und auch ausdrücklich darüber hinaus keine Gelder annehme.

Ich zerbreche mir schon den Kopf, wie ich Euch noch einmal danken werde. Aber ist in Eurem Sinn denke ich, dass zunächst alle Zeit in die Verfassungsbeschwerde ging. Liebe saluti.

26.04.22 - Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd,...

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd, liebe Leute,

an erster Stelle von ganzem Herzen auf diesem Weg noch einmal mein Dank für die grossartige Unterstützung! Wie das Motto: »You Act. We Win!« besagt, ist für das Gelingen jeder einzelne Beitrag wichtig! Kurz zum Stand und weiteren Ablauf. Zunächst noch einmal mein Dank, dass zu Beginn bereits nach nur 1,5 Tagen die angepeilten 5.000.- Euro zusammengekommen waren zur Absicherung der »Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde«. Da hier mit am meisten Arbeit anfällt und die Prüfung weitgehend die (Vor-) Arbeit am Schriftsatz umfasst, waren hier die Kosten relativ hoch geschätzt. In diesem Sinn arbeitete Herr Günther von Beginn an am Schriftsatz. Da sich die schon vorab positive Einschätzung der Sinnhaftigkeit einer Einreichung bestätigt hat, ist die Prüfung abgeschlossen, die schon lange andauernde Arbeit am Schriftsatz somit auch offiziell. Zu weiteren Details folgen Blogeinträge. Für den Moment gebe ich noch bekannt, dass das Crowdfunding um die maximal möglichen 30 Tage verlängert wird, um dem Ganzen noch für weiter geplante Reichweite Potential zu geben. Das ändert aber nichts daran, dass der Schriftsatz baldmöglichst eingereicht werden soll. Beste Grüße, liebe saluti.

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