Ausblick & Einblick
Liebe Leute,
vorab noch einmal von Herzen mein Dank für Eure großartige Mitwirkung! Das kann ich nicht oft genug wiederholen!
Ausblick & Einblick
Ausblick
Substanz statt Schnellschuss
Ganz grundsätzlich noch einmal, da ich das auch nicht oft genug wiederholen kann: Eine Verfassungsbeschwerde hat sehr hohe, äußerst anspruchsvolle Begründungsanforderungen, die es unbedingt einzuhalten gilt. Alleine deswegen verbietet sich ein Schnellschuss schon. Darüber hinaus ist der Sachverhalt außerordentlich komplex und im Wortsinn außergewöhnlich, was entsprechenden, sehr hohen Aufwand hinsichtlich Recherche, Analyse, Schlussfolgerungen und der daraus resultierenden Argumentation erfordert.
(Siehe grundsätzlich zu den Vorarbeiten schon Blogeintrag vom 06.04.2022, es geht unter anderem um Sichtung, Analyse und Schlussfolgerungen zu: a) Alle Versionen des IfSG b) Alle bisherigen BVerfG Beschlüsse / Ablehnungen zu Corona c) Wissenschaftliche Studien unter anderem zu Virologie, Epidemiologie, Pädiatrie, Post Covid, Wirtschaftliche Schäden durch Krankenstand akut / chronisch, Aerosolforschung d) Analyse und Vergleich mit relevanten Beschlüssen zu verwandten Problemen und Entscheidungen des BVerfG.)
Wir streben eine vergleichbar zukunftsweisende, nachhaltige Entscheidung an wie die zum Klimaschutz! Das bedeutet ohne Übertreibung, dass es um eine Problemlage von historischem Ausmaß geht. Mit der Corona-Pandemie haben wir tatsächlich eine wirkliche »Zeitenwende« erreicht. Zwar wird seit langem vor der Gefahr von Pandemien gewarnt, aber der »worst case« ist jetzt eben erst aufgetreten. Im Vergleich zum Ukraine Krieg, bei dem ja auch vollmundig von »Zeitenwende« hinsichtlich der Militärausgaben gesprochen wird, ist für aufmerksam Analysierende der »worst case« bezüglich Russland eigentlich schon 2014 mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim eingetreten. Dieser Vergleich auch deswegen, weil es leider durchaus denkbar ist, dass die ernsten Implikationen der pandemischen Zeitenwende leider auch erst in mehreren Jahren wirklich entsprechend radikal angegangen werden! Mit der Verfassungsbeschwerde wollen wir erreichen, dass der Druck auf die Politik möglichst früh maximal erhöht wird und dass eine öffentliche, insbesondere auch mediale Bewusstmachung hinsichtlich der notwenigen, nachhaltigen präventiven Maßnahmen erfolgt.
Wir benötigen beispielsweise eine historische Veränderung der Sicherung unserer Luftqualität in Innenräumen durch Luftreiniger, wie das historisch bei der Wasserqualität geschehen ist.
Das nur als Hintergrund Reflexion dazu, welche Dimensionen unsere Verfassungsbeschwerde hat. Es geht weniger »nur« um das aktuelle IfSG, weniger »nur« um den kommenden Herbst. Es geht vielmehr um eine zukunftsweisende, nachhaltige Strategie von historischem Ausmaß, wie wir zukünftige Generationen schützen können und sollten!
Control Covid
Wir wollen dazu den Begriff »Control Covid« prägen! Dieser Begriff soll einem Bewusstseinswandel Geltung verschaffen. Es benötigt im Kern 3 zentrale Elemente, konsequent umgesetzt:
Impfung, Luftreiniger, Masken.
An sich ganz einfach. Aber Konsequenz ist entscheidend!
Komplexe Problemlage erfordert komplexe Argumentation
Unsere Argumentation muss entsprechend komplex auf die komplexe Problemlage abgestimmt sein! Bedeutet, noch einmal, wir benötigen Substanz statt einen Schnellschuss. Wir peilen aktuell die Fertigstellung des Schriftsatzes für Ende Juni an, früher war es seriös einfach nicht machbar, auch wegen neuerer, diverser Entwicklungen, siehe dazu ausgewählt auch unten den Einblick! Das ist ausdrücklich für die Erarbeitung einer Verfassungsbeschwerde dieser Dimension immer noch vergleichsweise sehr schnell. Wir haben das drängende Dilemma, dass das eigentlich gegebenenfalls unter anderen Umständen noch mehr Zeit erfordern würde, aber einerseits das Crowdfunding viel Erklärungsbedarf erfordert und auch die Sache selbst selbstverständlich drängt!
Einblick
Parallel ergeben sich immer wieder durch die Dynamik der Situation sowohl uns zugute kommende Entwicklungen, aber auch, teils versteckt, Problemlagen, auf die es sorgfältigst zu reagieren gilt. Dazu nachfolgend exemplarisch ein Beitrag von Herrn Günther zur Entscheidung des BVerfG zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und zu einer Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde von einer Verwaltungsrichterin. Ein Einblick, wie komplex sich die Lage im Detail darstellen kann.
Nachfolgend zitiere ich dazu Anwalt Günther aus einer Email vom 02.06.2022:
»Sehr geehrter Herr Dr. R.,
ich möchte noch einmal auf das neue Problem aufmerksam machen, das die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht (allgemein als »Impfpflicht« bezeichnet) vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - für uns aufgeworfen hat. Zwar ist die generelle Richtung für uns günstig, weil das Bundesverfassungsgericht offensichtlich keine Einwände dagegen hat, dass Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen sich de facto gegen COVID-19 impfen lassen müssen. Das stimmt mit der bisherigen, grundsätzlich sehr wissenschaftsgeneigten Linie des Gerichts überein. Aber in den Randnummern 102 bis 104 der Entscheidungsgründe setzt das Gericht sich mit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auseinander. Dazu muss man wissen, dass im Regelfall der Verfassungsbeschwerde die beschwerdeführende Person sich gegen eine Gerichtsentscheidung wendet und eben nicht unmittelbar gegen ein Gesetz. Das ist aber erst zulässig, wenn man den Rechtsweg ausgeschöpft hat. Wer ein vorgesehenes reguläres Rechtsmittel nicht einlegt, sondern gleich in die Verfassungsbeschwerde geht, wird gesagt bekommen, dass er den Subsidiaritätsgrundsatz nicht beachtet und sich selbst um die Chance gebracht hat, im normalen Rechtsweg zu seinem Recht zu kommen (und genau so, wenn das reguläre Rechtsmittel zwar eingelegt, aber nicht ordentlich begründet worden ist und deshalb aus formalen Gründen scheitert). Bei der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz steht ein Rechtsweg nicht offen. Trotzdem verlangt das Gericht auch in solchen Fällen, dass man zumindest prüft, ob man auch durch Anrufung eines Fachgerichts zu seinem Recht kommen könnte, ohne gleich zum Bundesverfassungsgericht zu gehen (so ausdrücklich Randnummer 103). Aber das wirft erst einmal die Frage auf, ob so etwas überhaupt sinnvoll denkbar und möglich ist - da zumindest eine allgemeine Leistungsklage zum Verwaltungsgericht möglich erscheint, die darauf gerichtet ist, den individuellen Klassenraum oder die KiTa mit einem Luftfilter auszustatten, muss man sich damit auseinandersetzen, warum das allein nicht ausreichen kann. Jedenfalls ist hierdurch eine neue Baustelle entstanden, die wir nicht ignorieren können und die weitere argumentative Schritte nötig macht.
Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht erst im März mit deutlichen Worten die Verfassungsbeschwerde einer Verwaltungsrichterin gegen die 3G-Regeln am Arbeitsplatz als unzulässig bezeichnet hat, weil diese Beschwerdeführerin - die als Richterin natürlich ganz besonders mit der juristischen Materie vertraut ist - die Begründungsanforderungen insgesamt nicht eingehalten habe (Beschluss vom 15. März 2022 - 1 BvR 2622/21). Darin kommt meines Erachtens auch zum Ausdruck, dass das Bundesverfassungsgericht den Komplex COVID-19 nach der ganz akuten Phase jetzt auch wieder mit strengeren Maßstäben angehen will und anders als in der Anfangsphase nicht mehr so geneigt ist, holprig oder in Teilen unzureichend begründete Verfassungsbeschwerden trotzdem mit sachlichen Erwägungen zu bescheiden, damit eben rechtliche Klarheit geschaffen wird. All das vergrößert für uns den Begründungsaufwand.
Mit freundlichen Grüßen
Till Günther.«
Ich hoffe, dieser Einblick vermittelt einen Eindruck von der Komplexität der Problemlage und der Sorgfalt und Erfahrung, mit der Herr Günther auf diese komplexe Lage in der gebotenen Sorgfalt eingeht. Ich bin sehr dankbar, dass wir einen so erfahrenen, sorgfältig arbeitenden und argumentierenden Anwalt an unserer Seite haben! Wir müssen ihm noch die notwendige Zeit geben, um den Schriftsatz jetzt final auszuarbeiten.
Die finanziellen Grundlagen habt Ihr jedenfalls geschaffen! Danke Euch. You Act. We Win.
Liebe saluti,
Anon Rōnin