Transkript zur Anon Rōnin Radio Rede im Bayerischen Rundfunk, 3.04.22
Anon Rōnin: »Zunächst möchte ich mich ganz kurz als promovierter Philosoph (Eberhard Karls Universität Tübingen) zum Freiheitsbegriff der FDP äußern, der hochproblematisch ist. Und zwar in dem Sinn, dass hier (…) der Versuch einer Rechtfertigung einer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit mit in diesem Freiheitsbegriff drinsteckt (impliziert ist). Also im Sinne von: »Mir ist es egal, ob ich jemanden anstecke, mir ist es egal, ob durch die Schulen die Krankheit nach Hause getragen wird und die Oma stirbt«! Also das ist glaube ich nachvollziehbar. Es geht jetzt einen Schritt weiter: Wenn ich einen derartigen Freiheitsbegriff als Grundlage zur Formulierung eines Gesetzes heranziehe, was ja geschehen ist, dann bewege ich mich tatsächlich schon im Bereich der Verfassungswidrigkeit, weil im Grundgesetz neben dem Recht auf persönliche Freiheit gleichwertig das Recht auf körperliche Unversehrtheit steht. Das wird hier eindeutig verletzt. Konkreter Hinweis: Ganz viele Menschen haben vorerkrankte Kinder, diese sind vulnerabel und haben hier das Gefühl der absoluten Machtlosigkeit. Man fühlt sich hier eigentlich einer politischen Ideologie ausgeliefert, die völlig irrational ist, das ist reine Demagogie. Und ich möchte noch darauf verweisen, dass ab Montag eine Gruppierung eine Verfassungsbeschwerde einreichen wird (das Mandat an den Anwalt übergeben wird), gegen das Infektionsschutzgesetz, weil das Recht auf körperliche Unversehrtheit erstens eingeschränkt wird, zweitens die Hotspotregelung – ich bin kein Jurist, aber mein Anwalt hat es mir erklärt, der ist Verfassungsrechtler – sie verletzt eindeutig den sogenannten Bestimmtheitsgrundsatz, was zu einem strukturellen Vollzugsdefizit führt, das kann auch sein, wenn aus politischen Gründen der Vollzug unterbleibt, und alleine was diese Hotspotregelung, diese Schwammigkeit betrifft, bewegen wir uns schon auf der Ebene der Verfassungswidrigkeit. Ich möchte jetzt konkret, wenn ich das darf… Viele Menschen fühlen sich machtlos. Es gibt auf der Crowdfunding Plattform Startnext die Möglichkeit, an dieser Verfassungsbeschwerde mitzuwirken, aktiv zu werden! Also ich habe es so ein bisschen vermittelt: »You Act – We Win«. Sie können ab 5.- Euro bei dieser Verfassungsbeschwerde mitwirken. Wir haben seit gestern Mittag bereits 6.500.- Euro gesammelt, es wirken mit: »WirWerdenLaut« (in Form von Retweets auf Twitter), ich bin da in direktem Kontakt mit diesen ganz tollen jungen Menschen (konkret ausdrücklich im Gespräch nur mit: Anjo Genow und Max Tratter), ich möchte mich da sehr bedanken bei den beiden. (Anmerkung: Über die Petition »WirWerdenLaut« konnten knapp 150.000 Unterzeichnende gewonnen werden. Dennoch fand das Anliegen der jungen Menschen bislang kein signifikantes Gehör seitens der Politik. Ich persönliche empfinde das nicht nur als abscheuliche Respektlosigkeit gegenüber diesen jungen Menschen und deren Anliegen, sondern auch als demokratiegefährdend, wenn belegte Anliegen von öffentlichem Interesse, noch dazu, wenn es um die Gefährdung der Gesundheit von Kindern geht, demonstrativ ignoriert werden. – An dieser Stelle herzlichen Dank an die Initiative für PCR-Pool-Tests in Bayerischen KITAs, die freundliche Unterstützung und den gemeinsame Kampf für die Kinder konnten wir zu einer offiziellen Kooperation ausgestalten). Wir haben selber zwei Kinder, (die sind beide direkt betroffen und gefährdet, insbesondere das ältere Kind vorerkrankt, das jüngere lange ohne Impfschutz wegen irreführender, hochproblematischer Aussagen der STIKO, deren Chef Mertens selbst öffentlich geäußert hat, dass er aus rein ideologischen Gründen – »bin halt Achtundsechziger« (sic!) auch gegen die Masernimpfpflicht ist). Man muss förmlich im Untergrund arbeiten, dass die jüngeren Kinder eine Impfung bekommen. Es ist aus wissenschaftlicher Sicht ein Verbrechen, denn dieses Virus ist neurotrop, es schädigt das zentrale Nervensystem, Sie haben die Möglichkeit von Gehirnschädigungen. Es schädigt das vaskuläre System: es gibt Mikrothrombosen. Das ist alles belegt. Und gerade bei den Kindern – weil es immer heisst: »das ist mild« – das stimmt so nicht. (Auch ein auf hochproblematische Weise irreführend und euphemistisch, also verharmlosend als »mild« bezeichneter Verlauf kann zu anhaltenden Post Covid Folgeschäden führen! »genesen« ist oft gleich »vorerkrankt«). Bei den Kindern ist es wissenschaftlich belegt, dass die Kinder schon einmal ein signifikant erhöhtes Risiko für Diabetes haben. Diese (insbesondere) umgeimpften Kinder zu durchseuchen ist ein Verbrechen von historischem Ausmaß. Man müsste die Schulen sicher machen! Es gibt die S3-Leitlinie vom RKI, das wird nicht gemacht. Es ist an Heuchelei nicht zu überbieten der Kultusministerinnen… (wenn man einerseits betont, die Kinder bräuchten die Schule, was ja grundsätzlich stimmt, aber dann im Widerspruch zu dieser Aussage die Schulen nicht sicher macht!).«
Moderatorin: »Ich muss Sie jetzt leider trotzdem stoppen. Sie wollten sich eigentlich kurz fassen. Jetzt ist es natürlich ein großes Thema, der Freiheitsbegriff. Ich fand das jetzt interessant mit der Verfassungsbeschwerde. Und ich hätte jetzt gerne auch noch länger über die Schulen geredet. Aber Sie waren jetzt tatsächlich unser letzter Hörer heute in der Sendung. Danke Ihnen, einen schönen Tag noch.«
Anon Rōnin: »Ich bedanke mich ganz herzlich.«
Radio Rede von Anon Rōnin im Bayerischen Rundfunk. Sendung »Sonntags um 11«, Thema: Ende der Maskenpflicht in Bayern: Freuen Sie sich über die neue Freiheit?
Podcast zur Sendung vom 6.04.2022 (Beitrag ab Minute 47:00): https://www.br.de/mediathek/podcast/sonntags-um-11/ende-der-maskenpflicht-in-bayern-freuen-sie-sich-ueber-die-neue-freiheit/1853627
Disclaimer: In Klammern gesetzte Passagen dienen der sprachlichen Klarheit, liefern Kontext und bieten Zusatzinformationen.
Quellen / links zu benannten Aspekten folgen. Hier oder gesondert.
Basis Literatur zum Freiheitsbegriff: Mittelstraß, Jürgen (Hg.) (1995): »Freiheit«. In: Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie. Stuttgart, J.B. Metzler, S. 675-681, S. 681-682: »Freiheit (handlungstheoretisch)«