Deklarationsprüfung bestanden
Wer in Deutschland Lebensmittel in den Verkehr bringt ist dazu verpflichtet die Verkehrsfähigkeit sicher zu stellen. Darauf achtet nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch der Handel. Denn nicht nur der Hersteller (genau genommen die Mühle) und der Verteiler (wir) sind "Inverkehrbringer" sondern auch der Handel, bzw. der Einzelhandel.
Der Einzelhändler ist also auch (mit-)verantwortlich, wenn Waren in seinem Regal falsch, oder nicht ausreichend, deklariert sind.
Wer also seine Produkte im Groß- und Einzelhandel listen möchte (wieder wir), muss also den Händlern nachweisen, dass seine Waren verkehrsfähig, und somit auch richtig deklariert sind.
Zumindest den Teil der Deklarationsprüfung haben wir heute erfolgreich bestanden. Unsere Etiketten sind von einer staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin abgenommen!
Ein kleiner Schritt im Behördenwahn - aber wir wollen ja auch alle, dass auf den Produkten, die wir im Laden kaufen können, das richtige drauf steht - und doch ein nicht unwesentlicher Schritt für Menschen, die ihr erstes kommerzielles Lebensmittelprodukt launchen.
Wir freuen uns :)