Crowdfunding since 2010

Verfassungsbeschwerde gegen IfSG vor BVerfG. #BVerfGvsIfSG. #ControlCovid. You Act. We Win.

»Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Art 2 GG. Wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt oder gefährdet, muss zum Schutz der Gesundheit entsprechend das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt werden. Ein Infektionsschutzgesetz, welches eine Gefährdung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit bedingt, ist verfassungswidrig.
Privacy notice
Funding period
4/2/22 - 5/31/22
Realisation
Gefahr in Verzug, jetzt.
City
München
Category
Education
Project widget
Embed widget
02.06.2022

Ausblick & Einblick

Sensei Anon Rōnin
Sensei Anon Rōnin6 min Lesezeit

Liebe Leute,

vorab noch einmal von Herzen mein Dank für Eure großartige Mitwirkung! Das kann ich nicht oft genug wiederholen!

Ausblick & Einblick

Ausblick

Substanz statt Schnellschuss

Ganz grundsätzlich noch einmal, da ich das auch nicht oft genug wiederholen kann: Eine Verfassungsbeschwerde hat sehr hohe, äußerst anspruchsvolle Begründungsanforderungen, die es unbedingt einzuhalten gilt. Alleine deswegen verbietet sich ein Schnellschuss schon. Darüber hinaus ist der Sachverhalt außerordentlich komplex und im Wortsinn außergewöhnlich, was entsprechenden, sehr hohen Aufwand hinsichtlich Recherche, Analyse, Schlussfolgerungen und der daraus resultierenden Argumentation erfordert.

(Siehe grundsätzlich zu den Vorarbeiten schon Blogeintrag vom 06.04.2022, es geht unter anderem um Sichtung, Analyse und Schlussfolgerungen zu: a) Alle Versionen des IfSG b) Alle bisherigen BVerfG Beschlüsse / Ablehnungen zu Corona c) Wissenschaftliche Studien unter anderem zu Virologie, Epidemiologie, Pädiatrie, Post Covid, Wirtschaftliche Schäden durch Krankenstand akut / chronisch, Aerosolforschung d) Analyse und Vergleich mit relevanten Beschlüssen zu verwandten Problemen und Entscheidungen des BVerfG.)

Wir streben eine vergleichbar zukunftsweisende, nachhaltige Entscheidung an wie die zum Klimaschutz! Das bedeutet ohne Übertreibung, dass es um eine Problemlage von historischem Ausmaß geht. Mit der Corona-Pandemie haben wir tatsächlich eine wirkliche »Zeitenwende« erreicht. Zwar wird seit langem vor der Gefahr von Pandemien gewarnt, aber der »worst case« ist jetzt eben erst aufgetreten. Im Vergleich zum Ukraine Krieg, bei dem ja auch vollmundig von »Zeitenwende« hinsichtlich der Militärausgaben gesprochen wird, ist für aufmerksam Analysierende der »worst case« bezüglich Russland eigentlich schon 2014 mit der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim eingetreten. Dieser Vergleich auch deswegen, weil es leider durchaus denkbar ist, dass die ernsten Implikationen der pandemischen Zeitenwende leider auch erst in mehreren Jahren wirklich entsprechend radikal angegangen werden! Mit der Verfassungsbeschwerde wollen wir erreichen, dass der Druck auf die Politik möglichst früh maximal erhöht wird und dass eine öffentliche, insbesondere auch mediale Bewusstmachung hinsichtlich der notwenigen, nachhaltigen präventiven Maßnahmen erfolgt.

Wir benötigen beispielsweise eine historische Veränderung der Sicherung unserer Luftqualität in Innenräumen durch Luftreiniger, wie das historisch bei der Wasserqualität geschehen ist.

Das nur als Hintergrund Reflexion dazu, welche Dimensionen unsere Verfassungsbeschwerde hat. Es geht weniger »nur« um das aktuelle IfSG, weniger »nur« um den kommenden Herbst. Es geht vielmehr um eine zukunftsweisende, nachhaltige Strategie von historischem Ausmaß, wie wir zukünftige Generationen schützen können und sollten!

Control Covid

Wir wollen dazu den Begriff »Control Covid« prägen! Dieser Begriff soll einem Bewusstseinswandel Geltung verschaffen. Es benötigt im Kern 3 zentrale Elemente, konsequent umgesetzt:

Impfung, Luftreiniger, Masken.

An sich ganz einfach. Aber Konsequenz ist entscheidend!

Komplexe Problemlage erfordert komplexe Argumentation

Unsere Argumentation muss entsprechend komplex auf die komplexe Problemlage abgestimmt sein! Bedeutet, noch einmal, wir benötigen Substanz statt einen Schnellschuss. Wir peilen aktuell die Fertigstellung des Schriftsatzes für Ende Juni an, früher war es seriös einfach nicht machbar, auch wegen neuerer, diverser Entwicklungen, siehe dazu ausgewählt auch unten den Einblick! Das ist ausdrücklich für die Erarbeitung einer Verfassungsbeschwerde dieser Dimension immer noch vergleichsweise sehr schnell. Wir haben das drängende Dilemma, dass das eigentlich gegebenenfalls unter anderen Umständen noch mehr Zeit erfordern würde, aber einerseits das Crowdfunding viel Erklärungsbedarf erfordert und auch die Sache selbst selbstverständlich drängt!

Einblick

Parallel ergeben sich immer wieder durch die Dynamik der Situation sowohl uns zugute kommende Entwicklungen, aber auch, teils versteckt, Problemlagen, auf die es sorgfältigst zu reagieren gilt. Dazu nachfolgend exemplarisch ein Beitrag von Herrn Günther zur Entscheidung des BVerfG zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht und zu einer Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde von einer Verwaltungsrichterin. Ein Einblick, wie komplex sich die Lage im Detail darstellen kann.

Nachfolgend zitiere ich dazu Anwalt Günther aus einer Email vom 02.06.2022:

»Sehr geehrter Herr Dr. R.,

ich möchte noch einmal auf das neue Problem aufmerksam machen, das die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Nachweispflicht (allgemein als »Impfpflicht« bezeichnet) vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - für uns aufgeworfen hat. Zwar ist die generelle Richtung für uns günstig, weil das Bundesverfassungsgericht offensichtlich keine Einwände dagegen hat, dass Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen sich de facto gegen COVID-19 impfen lassen müssen. Das stimmt mit der bisherigen, grundsätzlich sehr wissenschaftsgeneigten Linie des Gerichts überein. Aber in den Randnummern 102 bis 104 der Entscheidungsgründe setzt das Gericht sich mit dem Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde auseinander. Dazu muss man wissen, dass im Regelfall der Verfassungsbeschwerde die beschwerdeführende Person sich gegen eine Gerichtsentscheidung wendet und eben nicht unmittelbar gegen ein Gesetz. Das ist aber erst zulässig, wenn man den Rechtsweg ausgeschöpft hat. Wer ein vorgesehenes reguläres Rechtsmittel nicht einlegt, sondern gleich in die Verfassungsbeschwerde geht, wird gesagt bekommen, dass er den Subsidiaritätsgrundsatz nicht beachtet und sich selbst um die Chance gebracht hat, im normalen Rechtsweg zu seinem Recht zu kommen (und genau so, wenn das reguläre Rechtsmittel zwar eingelegt, aber nicht ordentlich begründet worden ist und deshalb aus formalen Gründen scheitert). Bei der Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz steht ein Rechtsweg nicht offen. Trotzdem verlangt das Gericht auch in solchen Fällen, dass man zumindest prüft, ob man auch durch Anrufung eines Fachgerichts zu seinem Recht kommen könnte, ohne gleich zum Bundesverfassungsgericht zu gehen (so ausdrücklich Randnummer 103). Aber das wirft erst einmal die Frage auf, ob so etwas überhaupt sinnvoll denkbar und möglich ist - da zumindest eine allgemeine Leistungsklage zum Verwaltungsgericht möglich erscheint, die darauf gerichtet ist, den individuellen Klassenraum oder die KiTa mit einem Luftfilter auszustatten, muss man sich damit auseinandersetzen, warum das allein nicht ausreichen kann. Jedenfalls ist hierdurch eine neue Baustelle entstanden, die wir nicht ignorieren können und die weitere argumentative Schritte nötig macht.

Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht erst im März mit deutlichen Worten die Verfassungsbeschwerde einer Verwaltungsrichterin gegen die 3G-Regeln am Arbeitsplatz als unzulässig bezeichnet hat, weil diese Beschwerdeführerin - die als Richterin natürlich ganz besonders mit der juristischen Materie vertraut ist - die Begründungsanforderungen insgesamt nicht eingehalten habe (Beschluss vom 15. März 2022 - 1 BvR 2622/21). Darin kommt meines Erachtens auch zum Ausdruck, dass das Bundesverfassungsgericht den Komplex COVID-19 nach der ganz akuten Phase jetzt auch wieder mit strengeren Maßstäben angehen will und anders als in der Anfangsphase nicht mehr so geneigt ist, holprig oder in Teilen unzureichend begründete Verfassungsbeschwerden trotzdem mit sachlichen Erwägungen zu bescheiden, damit eben rechtliche Klarheit geschaffen wird. All das vergrößert für uns den Begründungsaufwand.

Mit freundlichen Grüßen

Till Günther.«

Ich hoffe, dieser Einblick vermittelt einen Eindruck von der Komplexität der Problemlage und der Sorgfalt und Erfahrung, mit der Herr Günther auf diese komplexe Lage in der gebotenen Sorgfalt eingeht. Ich bin sehr dankbar, dass wir einen so erfahrenen, sorgfältig arbeitenden und argumentierenden Anwalt an unserer Seite haben! Wir müssen ihm noch die notwendige Zeit geben, um den Schriftsatz jetzt final auszuarbeiten.

Die finanziellen Grundlagen habt Ihr jedenfalls geschaffen! Danke Euch. You Act. We Win.

Liebe saluti,

Anon Rōnin

Legal notice

5/30/22 - Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel...

Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel 15.000.- erreicht ♥️

Von Herzen, noch einmal, immer wieder gerne, mein Dank für Eure Mitwirkung!

Das Ziel für die zuletzt geschätzten Anwaltskosten ist somit sozusagen als Punktlandung erreicht!

Ich werde diese Woche baldmöglichst ein weiteres Update, bzw. einen Blogeintrag nach Rücksprache mit Herrn Günther verfassen zur anstehenden Einreichung des Schriftsatzes, an dem ja schon länger ganz konkret gearbeitet wird.

Es gilt immer noch, die sehr hohen Begründungsanforderungen für eine Verfassungsbeschwerde sehr genau einzuhalten und die Argumentation so zwingend wie nur möglich zu formulieren, um die zunächst erst einmal alles weitere entscheidende Hürde einer Annahme der Verfassungsbeschwerde zu nehmen.

Die Abwägung und Abstimmung zwischen größtmöglicher Sorgfalt und schnellstmöglicher Einreichung muss dabei immer genauestens Beachtung finden!

Melde mich baldmöglichst mit möglichst konkreten Einblicken und Ausblick.

Liebe saluti,

Anon Rōnin

5/29/22 - Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist...

Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist 15.000.- ACHTUNG ⚠️

Startnext zeigt dennoch ungewollt weiter nächste Level an, das kann ich leider wohl nicht (mehr) ändern auf der Seite.

Ideal ist, die 15.000.- möglichst genau zu erreichen. In jedem Fall werden überschüssige Gelder anteilig zurückerstattet ⚠️

Falls also "zuviel" eingeht, müsste und wird die Rückerstattung entsprechend eben organisiert werden seitens der Bank, die das Treuhand Zielkonto betreut. Alles so auch beschrieben von Beginn an. Am Ende alles kein Problem, wollte den Punkt nur klarstellen, weil Startnext jetzt weiterhin nächste Level automatisch, leider von mir nicht beeinflussbar, generiert. Das letzte so generierte Level war 14.400.- und hatte gut gepasst.

In jedem Fall: Ihr seid großartig ♡

You Act ♡ We Win ♡

5/28/22 - Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!...

Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!

Kann Euch nicht oft genug danken für Eure grossartige Unterstützung!

Bitte über das finale Wochenende noch einmal weiter bewerben, jeder Beitrag ist wichtig und wertvoll. Wer mir angeboten hatte, gegebenenfalls noch einmal etwas beizutragen, würde ich gerne darauf zurückkommen, bitte gerne. Bin sehr zuversichtlich, dass wir final noch weiter an die anvisierten 15.000.- Euro herankommen.

Wir werden den Schriftsatz in jedem Fall einreichen! Kommende Woche gebe ich dazu nach Rücksprache mit Herrn Günther baldmöglichst einen Bericht. Ein wenig Arbeit ist es noch, aber die Einreichung sollte in absehbarer Zeit erfolgen!

Danke Euch sehr, liebe saluti, You Act, We Win!

Anon Rōnin Lesestoff:

Die Verfassungsbeschwerde steht im Vordergrund. Daher rückte die Kunstfigur Anon Rōnin sehr bewusst zeitweise in den Hintergrund. Hinter den Kulissen hat der investigative Journalist Gunnar Hamann / Ostprog sehr sorgfältig ein eingehendes Porträt der Figur und dadurch zur Person hinter der Figur erarbeitet. Danke vielmals für diese Arbeit. Insbesondere für Euch als Einblick und Geste gedacht. An dieser Stelle der kurze Hinweis, Blogeintrag folgt noch: https://ostprog.de/ein-ronin-kaempft-gegen-das-infektionsschutzgesetz/

5/21/22 - Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10...

Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10 Tage!

Vorab noch einmal von ganzem Herzen mein tiefster Dank an Euch liebe Menschen! Jede Unterstützung ist wichtig und wertvoll.

Ihr habt grossartige 12.000.- Euro bisher beigetragen, das ist wunderbar, gerade zu Beginn war die Geschwindigkeit umwerfend.

Die 10 Tage Countdown im Endspurt müssen wir nutzen, um noch an die final angestrebten 15.000.- heranzukommen.*

*Wir hatten phasenweise den Druck etwas aus der Bewerbung rausgenommen, weil wir beobachten wollten & mussten, wie sich alles entwickelt. Da wir sehr gut vorangekommen sind & die sehr sorgfältige Erarbeitung des Schriftsatzes enormen Aufwand erfordert, konnte Herr Günther zuletzt seine unverbindlichen Schätzungen konkretisieren, die angepeilte Endsumme sollte schon die 15.000.- erreichen. Selbstverständlich werden am Ende alle Arbeitsschritte offen gelegt, um die Kosten vollumfänglich transparent zu machen.

Noch einmal möchte ich betonen, dass ich keinerlei Gelder aus dem Crowdfunding erhalte und auch ausdrücklich darüber hinaus keine Gelder annehme.

Ich zerbreche mir schon den Kopf, wie ich Euch noch einmal danken werde. Aber ist in Eurem Sinn denke ich, dass zunächst alle Zeit in die Verfassungsbeschwerde ging. Liebe saluti.

4/26/22 - Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd,...

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd, liebe Leute,

an erster Stelle von ganzem Herzen auf diesem Weg noch einmal mein Dank für die grossartige Unterstützung! Wie das Motto: »You Act. We Win!« besagt, ist für das Gelingen jeder einzelne Beitrag wichtig! Kurz zum Stand und weiteren Ablauf. Zunächst noch einmal mein Dank, dass zu Beginn bereits nach nur 1,5 Tagen die angepeilten 5.000.- Euro zusammengekommen waren zur Absicherung der »Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde«. Da hier mit am meisten Arbeit anfällt und die Prüfung weitgehend die (Vor-) Arbeit am Schriftsatz umfasst, waren hier die Kosten relativ hoch geschätzt. In diesem Sinn arbeitete Herr Günther von Beginn an am Schriftsatz. Da sich die schon vorab positive Einschätzung der Sinnhaftigkeit einer Einreichung bestätigt hat, ist die Prüfung abgeschlossen, die schon lange andauernde Arbeit am Schriftsatz somit auch offiziell. Zu weiteren Details folgen Blogeinträge. Für den Moment gebe ich noch bekannt, dass das Crowdfunding um die maximal möglichen 30 Tage verlängert wird, um dem Ganzen noch für weiter geplante Reichweite Potential zu geben. Das ändert aber nichts daran, dass der Schriftsatz baldmöglichst eingereicht werden soll. Beste Grüße, liebe saluti.

share
BVerfG vs IfSG
www.startnext.com
Facebook
X
WhatsApp
LinkedIn
Xing
Copy link

This video is played by YouTube. By clicking on the play button, you agree to the transfer of necessary personal data (e.g. your IP address) to Google Inc (USA) as the operator of YouTube. For more information on the purpose and scope of data collection, please see the Startnext privacy policy. Learn more