Bericht, Einblick, Ausblick zur Arbeit am Schriftsatz zur Einreichung
Liebe Leute, nachfolgend ein Bericht, Einblick und Ausblick zur Arbeit am Schriftsatz zur Einreichung als möglichst knapp gehaltener Überblick.
1. Vorgeschichte
Bereits Anfang 2022 trat der Beschwerdeführer im Zuge der Recherchen aus philosophischer Perspektive zu einer Völkerrechtsklage wegen »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« mit einem Strafanwalt in Kontakt, der vor Gericht insbesondere Kinderärztinnen und Kinderärzte vertritt bei Beleidigung oder Bedrohung. Damals schon vermittelte dieser Anwalt dem Beschwerdeführer den Kontakt zu Rechtsanwalt Günther, der u.a. auf Verfassungsrecht spezialisiert ist.
2. Auslösender Anlass IfSG
Exemplarisch der Wegfall der Maskenpflicht in stark frequentierten Räumlichkeiten, bei nicht vorhandenen notwendigen Schutzvorrichtungen, insbesondere Luftreinigern, gab den letzten, entscheidenden Anstoß, eine Verfassungsbeschwerde anzustreben.
3a) Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten, b) Reichweitensicherung, c) Kooperation d) Kontakte
3a) Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten:
Nach langen Recherchen zu Möglichkeiten der Einrichtung eines Treuhand Spendenkontos, fiel die Entscheidung auf das Crowdfunding Prinzip und hier konkret auf Startnext. Deren bewährte Seriosität und Absicherung der Crowdfunding Gelder wurde, obwohl nicht notwendig, noch verstärkt durch Einrichtung eines Treuhand Zielkontos.
3b) Reichweitengewinnung und Sicherung
Für die Planung des Crowdfunding musste im Vorfeld gesichert werden, dass die erforderliche Reichweite gewährleistet ist. Als Basis waren dazu private Kontaktaufnahmen notwendig, was gezielte mediale Arbeit beanspruchte, in den Hochzeiten bis zu 7 Stunden täglich, für intensive Recherche und für gezieltes Posten auf Twitter, inkl. dem Erstellen von Grafiken zur wirkungsvollen Kommunikation. Auf diesem Weg konnte über die Kunstfigur die Reichweite von 0 auf aktuell über 1200 gesteigert werden ohne Übernahme von privaten Kontakten aus anderen Profilen. Seit längerem ist das Profil zum Schutz der Verfassungsbeschwerde nicht mehr öffentlich. Im Vorfeld des Crowdfunding gab es dann auch insbesondere den direkten Austausch mit Anjo Genow, dessen Aktivitäten ich schon länger verfolgt hatte, der dann maßgeblich die »WirWerdenLaut« Petition organisiert hatte. . Die Petition konnte innerhalb kurzer Zeit 100.000 Unterzeichnende gewinnen, aktuell steht die Petition bei 142.960 (04.04.2022). Im Anschluss an den Austausch mit Anjo Genow gab es Gespräche mit Max Tratter. Zumindest über Retweets auf Twitter gab es dann auch die zugesagte Unterstützung. Gegebenenfalls wird es noch weiteren Austausch nach überstandener Abiturprüfung mit Anjo geben. An dieser Stelle wünsche ich gutes Gelingen!
3c) Kooperation mit Initiative PCR-Pool-Tests in Bayerischen Kitas
Im Vorfeld des Crowdfunding entwickelte sich aus dem intensiven Austausch insbesondere zur Gefährdungslage der Kinder eine sehr vertrauensvolle, bereichernde und freundschaftliche Kooperation mit dem Kernteam der Initiative PCR-Pool-Tests in Bayerischen Kitas, deren sehr engagierte Petition knapp 16.000 Unterzeichnende gewinnen konnte. Gerade auch die negativen Erfahrungen der Petitionsgruppierung, dass beispielsweise vorgebrachte extra angefragte und erstellte medizinische Gutachten seitens der Politik richtiggehend ignoriert wurden, sogar teils das vorgetragene Anliegen durch verfälschte Darstellung missbraucht und ins Gegenteil verkehrt wurde, brachte die Gruppierung zur schmerzlichen Einsicht, dass mit dem basisdemokratischen Mittel der Petition leider am Ende zu wenig erreicht werden kann und der Anschluss an die Verfassungsbeschwerde erfolgte folgerichtig. Von ähnlichen Erfahrungen bezüglich des Ignorierens der Politik nach öffentlichkeitswirksamen, heuchlerischen Medienauftritten, ohne konkrete Folgen, berichteten auch »WirWerdenLaut« Insider. An dieser Stelle besten und lieben Dank für die Unterstützung der PCR-Lolli-Test Gruppierung! Die Reichweite der Petition wurde konkret genutzt, um für das Crowdfunding zu werben und die Beiträge über diesen Weg bilden einen signifikanten Anteil des Crowdfunding. Darüber hinaus spielen die konkreten Erfahrungen der Gruppierung insbesondere in der ab Mai begonnenen Phase der Arbeit am Schriftsatz hinsichtlich der Zusammenführung von Kernargumentation und Expertisen eine wichtige Rolle. Die Expertise liegt in diesem Fall auf dem Gebiet der konkreten, besonders auch negativen, Erfahrungen bei der Durchführung der Petition und positiv formuliert, durch Bereitstellung der für die Petition geleisteten sehr wertvollen Recherchearbeit.
3d) Kontakt zu
Über Team Halo: »Wir sind eine Gruppe von Wissenschaftlern und Fachleuten aus dem Gesundheitswesen aus der ganzen Welt, die sich für die Beendigung dieser Pandemie einsetzen, indem sie freiwillig ihre Zeit zur Verfügung stellen, um Bedenken und Fehlinformationen über Covid-19-Impfstoffe auszuräumen. Unsere #TeamHalo-Videos liefern Ihnen genaue, aktuelle Fakten über die Sicherheit und Wirksamkeit der Covid-19-Impfstoffe. Team Halo wurde im Rahmen der United Nations Verified-Initiative in Partnerschaft mit Purpose und dem Vaccine Confidence Project an der School of Hygiene and Tropical Medicine der University of London gegründet.«
Über ein Mitglied von Team Halo wurde im Verlauf des Crowdfunding Kontakt zum Beschwerdeführer aufgenommen. Unser Kontakt wird in der Phase ab Mai, bei der die Kernargumentation mit wissenschaftlichen Expertisen zusammengeführt wird, insbesondere im Austausch mit Team Halo diese wichtige, gezielte Sichtung der Studienlage und Sammlung von Expertisen organisieren. Es wurde keine offizielle Kooperation mit Team Halo angestrebt, da dies bei einem international vernetzten Team für eine zunächst auf Deutschland bezogene Verfassungsbeschwerde nicht zielführend wäre und darüber hinaus müsste auch von allen Personen einzeln die Zusammenarbeit freigegeben werden. Aber auch ohne die offizielle Kooperation ist der direkte Austausch über unseren Kontakt, der von Beginn an Mitglied bei Team Halo war, dabei essentiell. Dazu gegebenenfalls später weitere Informationen und Einsichten. Zum Schutz insbesondere unserer Kontaktperson möchte diese aktuell auch anonym bleiben. Dennoch unser herzlichster Dank schon einmal an dieser Stelle! Die Zusammenarbeit wird in jedem Fall auch öffentlich wertgeschätzt und gewürdigt werden, zu gegebener Zeit.
4. Meilenstein: Start Crowdfunding, 02.04.2022
Nach langwieriger Organisation des Treuhandkontos und einer sogenannten »Feedback-Phase« auf Startnext, startete die Finanzierungsphase am Samstag Mittag, den 02.04.2022.
5. Meilenstein: Hürde für »Prüfung«
Bereits nach eineinhalb Tagen, am Sonntag den 03.04.2022, waren 6.500.- Euro eingegangen. Somit war die angepeilte Finanzierungshürde von 5.000.- Euro zur aufwändigen »Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde« genommen. (Kosten immer unverbindliche Maximalschätzungen). Das Mandat konnte somit offiziell am Montag, 04.04.2022 an Herrn Günther übergeben werden.
6. Anon Rōnin Radio Rede im BR
Am Sonntag, den 03.04.2022 konnte der Beschwerdeführer im Radio einen Beitrag zur Verfassungsbeschwerde platzieren. Anbei Mitschnitt, link zum Original Podcast und erweitertes Transkript im Blogeintrag:
7. Meilenstein: Prüfung wird Arbeit am Schriftsatz
Schon durch Gespräche im Vorfeld wurden die Erfolgsaussichten von Herrn Günther positiv bewertet, sonst hätte er schon vorab von der Prüfung abgeraten.
Am 06.04.2022 gab ich einen ersten Überblick über den Umfang der Arbeiten: »Die Recherchearbeiten und deren Auswertung umfassen unter anderem: a) Analyse und Vergleich aller Versionen des IfSG b) Analyse aller bisherigen Beschlüsse zu Corona c) Sammlung, Sichtung, Analyse und Aufarbeitung medizinischer Studien d) Analyse und Vergleich mit relevanten Beschlüssen zu verwandten Problemen und Entscheidungen des BVerfG.« Das Bundesverfassungsgericht stellt sehr hohe Begründungsanforderungen, die es unbedingt einzuhalten gilt.
Da diese (Vor-) Arbeiten sehr umfangreich sind und letztlich auch die entscheidende Grundlage für den Schriftsatz, war die Arbeit an der Prüfung zwar von Beginn an gewissermaßen bereits Arbeit am Schriftsatz, aber die Prüfung musste dennoch offiziell angegangen werden. Am 22. April konnte ich offiziell bekanntgeben, dass die Prüfung zur Arbeit am Schriftsatz übergegangen war.
8. Argument und Alternative »Control Covid«
Das Kernargument der Verfassungsbeschwerde zielt darauf ab, dass entgegen wissenschaftlichem Konsens und Empfehlungen seitens der Politik die Gesundheit von Menschen gefährdet wird. Siehe dazu auch als grundlegende Reflexion den Blogeintrag vom 28.04.2022: Der Blogeintrag ist vom Beschwerdeführer verfasst, also noch nicht juristisch ausformuliert, enthält aber autorisierte Kerngedanken.
Wichtig ist uns, dass neben der negativ konnotierten Kritik am Handeln und Unterlassung der Politik auch konstruktiv ein positiv formulierter alternativer Ansatz formuliert wird und ein grundlegender Strategiewechsel gefordert wird, unter dem Begriff gefasst: »Control Covid«. 3 Kernelemente sind die konsequente Umsetzung von Impfung, Masken, Luftreinigung.
Grundsätzlich orientiert sich die Verfassungsbeschwerde an der wegweisenden Entscheidung zum Klimaschutz. Es geht um Substanz, nicht um einen Schnellschuss. Ende April ist somit die Prüfung offiziell abgeschlossen, die juristischen Grundlagen sind geschaffen und die Kernargumentation nimmt immer konkretere Konturen an neben dem alternativen Ansatz »Control Covid«.
9. Neue Phase ab Mai: Argument & Expertisen
Wissenschaftliche Studien wurden von Beginn an gesichtet und in die Überlegungen mit einbezogen. Ab Mai werden die konkreten Kontakte zu international vernetzten Organisationen und Personen intensiviert. In der neuen Phase geht es somit insbesondere darum, die Kernargumentation und den »Control Covid« Ansatz mit Expertisen zu verbinden, zu untermauern und zu sichern.
10. Ausblick: Selbstgesetzte Frist Ende Mai
Ende Mai ist eine Frist gesetzt, bei der der Schriftsatz (Argumentation & Expertisen) möglichst weit konkret ausgearbeitet sein sollte zur Einreichung. Ob es klappt, hängt auch stark vom Eingang der Expertisen ab. Aber bis dahin ist ein weiterer substanzieller Fortschritt realistisch und angestrebt. Bis zum 31.05.2022 wurde auch das Crowdfunding um maximal 30 Tage verlängert, um insbesondere medial noch das Potential für weiter geplante Reichweitengewinnung nutzen zu können.
11. Einblick zur Abrundung
Zum Abschluss noch ein ganz konkreter, sehr spezifischer Einblick in die Recherchearbeit im Hintergrund. Wie bereits mehrfach betont, orientiert sich die Verfassungsbeschwerde an der wegweisenden Entscheidung zum Klimaschutz. Im Zusammenhang damit wurde bei den Recherchearbeiten auch die Entscheidung zum Ausstieg aus der Atomenergie thematisch. Im Kern geht es immer darum, dass der Gesetzgeber einen Gestaltungsspielraum hat, der aber dann eingeschränkt werden muss, wenn die wissenschaftliche Studienlage nicht ausreichend beachtet wird. Gerade vor dem Hintergrund des Jahrestages des Reaktorunglücks von Tschernobyl, nach dem die Öffentlichkeit auch massiv über die Gefahren getäuscht wurde, gerät auch Fukushima wieder ins Bewusstsein. Nachfolgend dazu nun ein sehr spezifischer Einblick einer Nachricht von Rechtsanwalt Günther an den Beschwerdeführer im Original:
»Sehr geehrter Herr Dr. (...),
die Verfassung ist, ihrer Aufgabe entsprechend, den rechtlichen Rahmen des Gemeinwesens zu bilden, sehr abstrakt formuliert. Um so differenzierter und ausgreifender ist die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung und die wissenschaftliche Bearbeitung des Verfassungstextes und der dazu ergangenen Rechtsprechung. Gerade beschäftigt mich sehr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. –, das sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Atomausstiegs im Gefolge der Fukushima-Katastrophe befasst. Wenn Sie bei Google »1 BvR 2821/11« (mit Anführungszeichen) eingeben, bekommen Sie als ersten Treffer die Entscheidung auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts. Und wenn Sie dann runterscrollen bis zu den Randnummern 271 bis 280 (vor allem 274 und 275), dann finden Sie dort sehr interessante Ausführungen zu den Konturen einer Pflicht des Gesetzgebers zur Sachverhaltsaufklärung, die – jedenfalls im Einzelfall – auch eine Grenze seiner Einschätzungsprärogative darstellen kann. Ich glaube, hier liegt ein für uns wertvolles Argument, weil es ja darum geht, dass der Gesetzgeber quasi mitten im Pandemiegeschehen und gegen den überwiegenden wissenschaftlichen Konsens tätig geworden ist. Work in progress...«
Soweit als kurze Übersicht. Mit besten Grüßen und lieben saluti, Anon Rōnin