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Verfassungsbeschwerde gegen IfSG vor BVerfG. #BVerfGvsIfSG. #ControlCovid. You Act. We Win.

»Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Art 2 GG. Wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt oder gefährdet, muss zum Schutz der Gesundheit entsprechend das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt werden. Ein Infektionsschutzgesetz, welches eine Gefährdung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit bedingt, ist verfassungswidrig.
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Funding period
4/2/22 - 5/31/22
Realisation
Gefahr in Verzug, jetzt.
City
München
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26.11.2022

Einblick & Ausblick: Abstract – Kernaspekte der Verfassungsbeschwerde

Sensei Anon Rōnin
Sensei Anon Rōnin5 min Lesezeit

Liebe Leute,

Anbei ein Abstract – eine Kurzfassung zentraler Elemente der Verfassungsbeschwerde.

Achtung: Dieser Text wurde insbesondere als eigenständige Darstellung der Verfassungsbeschwerde für die Crowd, beziehungsweise, für die interessierte Öffentlichkeit verfasst.

Der eigentliche Schriftsatz wird noch weiter finalisiert, insbesondere die juristische Argumentation wird noch einmal von Fachkollegen gegengelesen. Aber die Argumentation steht und wurde bereits in früheren Stufen extern geprüft und bekräftigt. Wir scheinen jetzt wirklich auf der Zielgeraden zu sein.

Den im Abstract erwähnten »Goldstandard des Infektionsschutzes« werde ich in einem gesonderten Blogeintrag veröffentlichen.

Abstract – Kurzfassung zentraler Elemente der »Control-Covid« Verfassungsbeschwerde


Die Beschwerdeführer wenden sich an das Bundesverfassungsgericht, weil sie den Umgang des (Bundes-) Gesetzesgebers mit der andauernden Pandemie für verfassungswidrig unzureichend halten. Die Ausführungen gelten im übrigen gleichsam, sogar in besonderem Maße bei einem Eintreten in die sogenannte »Endemie«. Dieser Begriff wird oft in äußerst problematischer Weise missverstanden und entsprechend irreführend verwendet, indem etwa davon ausgegangen wird, dass die konkrete Gesundheitsgefährdung durch die Krankheit dann geringer wäre. Das ist falsch. Malaria beispielsweise ist auch endemisch, aber sicher nicht »mild«, ebensowenig wie SARS-Cov-2. Vielmehr bedeutet endemisch, dass Fälle einer Krankheit in einer umschriebenen Population oder begrenzten Region fortwährend gehäuft auftreten. Gerade das endemische, dauerhafte Auftreten von SARS-CoV-2 würde demnach in verstärktem Maße ein tragfähiges Schutzkonzept fordern, welches das Infektionsgeschehen nachhaltig eindämmt und kontrolliert (»Control-Covid«). Die Beschwerdeführer gehen für die notwendige Prognose zur Formulierung eines Schutzkonzeptes vom aktuellen Stand der Pandemie aus, wie er sich maßgeblich in den Lageberichten des Robert-Koch-Instituts und den Verlautbarungen des Bundesministeriums für Gesundheit abbildet. Weil die zur Verfügung stehenden Impfstoffe und ihre Inanspruchnahme die Risiken für Infizierte jedenfalls im Akutverlauf doch erheblich gesenkt haben, liegt ihr Fokus auf den langfristigen Gesundheitsrisiken im Nachgang zu einer durchgemachten Infektion. Wobei es aktuell und in absehbarer Zukunft immer noch ein Problem darstellt, dass die durch die irrationale und unverantwortliche Hochinzidenzideologie befeuerte Entstehung von immer neuen Varianten durch deren Immunflucht die Impfungen unterläuft und weder eine naiv herbeigesehnte »Herden-« noch »Hybridimmunität« unter den bisherigen Voraussetzungen jemals realistisch waren, wurden oder werden. Darüber hinaus zeigen aktuelle Studien in alarmierender und schwerwiegender Weise, dass sich die Gefahr von Folgeschäden bei Mehrfachinfektionen kumulativ erhöht. (Bowe et.al. 2022) Die sich aus dieser Studienlage ergebende Prognose hinsichtlich den – bei immer weiter abnehmendem Infektionsschutz – zu erwartenden gesamtgesellschaftlichen gesundheitlichen und damit verbundenen wirtschaftlichen und sozialen Schäden sind dramatisch – und gewiss viel dramatischer, als es in der öffentlichen Wahrnehmung bisher durchgedrungen ist.

Internationale Studienlage

Wesentlicher Bestandteil des Vortrags ist eine wissenschaftlich untermauerte Gefährdungsbeurteilung, basierend auf einer von Fachleuten geprüften Sichtung der internationalen Studienlage, die sich in sachlicher Hinsicht auf das Phänomen Long COVID und seine realistisch zu erwartenden individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen und in persönlicher Hinsicht auf Kinder und Jugendliche konzentriert, weil diese noch immer die am wenigsten geschützte Personengruppe bilden, dabei aber im Zweifelsfall für die längste Zeit ihres Lebens mit den Folgen einer Erkrankung leben müssen. Vor diesem Hintergrund werden die Beschwerdeführer einen Katalog an Maßnahmen darlegen, gewissermaßen einen »Goldstandard des Infektionsschutzes«, den sie angesichts der Studienlage, Prognose und Vertretbarkeit für dringend geboten halten. Innerhalb dieses Katalogs erweist sich dann in der juristischen Argumentation die Forderung nach einer Luftreinigerpflicht (exemplarisch für einen Standard im Gesundheitsschutz durch Luftqualität) auch verfassungsrechtlich für unbedingt geboten.

Darüber hinaus soll die Verfassungsbeschwerde auch ein Zeichen setzen für eine politische, mediale und öffentliche Sensibilisierung hinsichtlich der Notwendigkeit einer nachhaltigen Zukunftsstrategie, ganz im Gegensatz zur weiter zunehmenden, gefährlichen Verharmlosung auf allen diesen Ebenen.

Es gilt für die Zukunft, die Zahl der Infektionen mit SARS-CoV-2 so weit wie irgend möglich zu reduzieren, da nur die Vermeidung einer Ansteckung sicheren Schutz vor den sonst drohenden Folgen bietet, solange keine wirksameren Impfstoffe entwickelt sind. Zudem erscheint im Lichte der sich verdichtenden Erkenntnisse zu den infektionsbedingten Langzeitfolgen eine Gleichstellung der Sars-CoV-2 Infektion mit anderen Infektionskrankheiten gemäß §34 IfSG mehr als geboten.

Prognoseproblem und Kontrollkompetenz des Verfassungsgerichts

Die Beschwerdeführer sind aus guten Gründen der Auffassung, dass die vom Bundesverfassungsgericht in aller Regel geübte Zurückhaltung gegenüber dem Gesetzgeber mit Blick auf dessen Einschätzungs-, Beurteilungs- und Regelungsprärogative in einer Sondersituation wie der derzeitigen eine Modifikation erfahren muss, soweit es um Maßnahmen geht, die mit keinen oder äußerst geringfügigen Grundrechtseingriffen verbunden sind. Wegweisend sind dabei unter anderem insbesondere die Entscheidungen zum Klimaschutz und zur Masernimpfpflicht. Namentlich geht es den Beschwerdeführern insoweit um einen flächendeckenden Einsatz von Luftreinigungsgeräten, weil diese einen enormen Beitrag zur Verringerung des Infektionsrisikos gerade in Schulen und Kindergärten leisten können.

Die Beschwerdeführer sind ergänzend der Auffassung, dass ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts auch deshalb zulässig und geboten ist, weil die politischen Entscheidungen, die zu der gegenwärtigen Rechtslage der Pandemiebekämpfung geführt haben, jedenfalls in Teilen schwerlich noch für sich in Anspruch nehmen können, von sachlichen Gründen getragen zu sein.

Bowe, B., Xie, Y. & Al-Aly, Z.: Acute and postacute sequelae associated with SARS-CoV-2 reinfection. Nat Med (2022). https://doi.org/10.1038/s41591-022-02051-3

Legal notice

5/30/22 - Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel...

Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel 15.000.- erreicht ♥️

Von Herzen, noch einmal, immer wieder gerne, mein Dank für Eure Mitwirkung!

Das Ziel für die zuletzt geschätzten Anwaltskosten ist somit sozusagen als Punktlandung erreicht!

Ich werde diese Woche baldmöglichst ein weiteres Update, bzw. einen Blogeintrag nach Rücksprache mit Herrn Günther verfassen zur anstehenden Einreichung des Schriftsatzes, an dem ja schon länger ganz konkret gearbeitet wird.

Es gilt immer noch, die sehr hohen Begründungsanforderungen für eine Verfassungsbeschwerde sehr genau einzuhalten und die Argumentation so zwingend wie nur möglich zu formulieren, um die zunächst erst einmal alles weitere entscheidende Hürde einer Annahme der Verfassungsbeschwerde zu nehmen.

Die Abwägung und Abstimmung zwischen größtmöglicher Sorgfalt und schnellstmöglicher Einreichung muss dabei immer genauestens Beachtung finden!

Melde mich baldmöglichst mit möglichst konkreten Einblicken und Ausblick.

Liebe saluti,

Anon Rōnin

5/29/22 - Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist...

Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist 15.000.- ACHTUNG ⚠️

Startnext zeigt dennoch ungewollt weiter nächste Level an, das kann ich leider wohl nicht (mehr) ändern auf der Seite.

Ideal ist, die 15.000.- möglichst genau zu erreichen. In jedem Fall werden überschüssige Gelder anteilig zurückerstattet ⚠️

Falls also "zuviel" eingeht, müsste und wird die Rückerstattung entsprechend eben organisiert werden seitens der Bank, die das Treuhand Zielkonto betreut. Alles so auch beschrieben von Beginn an. Am Ende alles kein Problem, wollte den Punkt nur klarstellen, weil Startnext jetzt weiterhin nächste Level automatisch, leider von mir nicht beeinflussbar, generiert. Das letzte so generierte Level war 14.400.- und hatte gut gepasst.

In jedem Fall: Ihr seid großartig ♡

You Act ♡ We Win ♡

5/28/22 - Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!...

Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!

Kann Euch nicht oft genug danken für Eure grossartige Unterstützung!

Bitte über das finale Wochenende noch einmal weiter bewerben, jeder Beitrag ist wichtig und wertvoll. Wer mir angeboten hatte, gegebenenfalls noch einmal etwas beizutragen, würde ich gerne darauf zurückkommen, bitte gerne. Bin sehr zuversichtlich, dass wir final noch weiter an die anvisierten 15.000.- Euro herankommen.

Wir werden den Schriftsatz in jedem Fall einreichen! Kommende Woche gebe ich dazu nach Rücksprache mit Herrn Günther baldmöglichst einen Bericht. Ein wenig Arbeit ist es noch, aber die Einreichung sollte in absehbarer Zeit erfolgen!

Danke Euch sehr, liebe saluti, You Act, We Win!

Anon Rōnin Lesestoff:

Die Verfassungsbeschwerde steht im Vordergrund. Daher rückte die Kunstfigur Anon Rōnin sehr bewusst zeitweise in den Hintergrund. Hinter den Kulissen hat der investigative Journalist Gunnar Hamann / Ostprog sehr sorgfältig ein eingehendes Porträt der Figur und dadurch zur Person hinter der Figur erarbeitet. Danke vielmals für diese Arbeit. Insbesondere für Euch als Einblick und Geste gedacht. An dieser Stelle der kurze Hinweis, Blogeintrag folgt noch: https://ostprog.de/ein-ronin-kaempft-gegen-das-infektionsschutzgesetz/

5/21/22 - Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10...

Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10 Tage!

Vorab noch einmal von ganzem Herzen mein tiefster Dank an Euch liebe Menschen! Jede Unterstützung ist wichtig und wertvoll.

Ihr habt grossartige 12.000.- Euro bisher beigetragen, das ist wunderbar, gerade zu Beginn war die Geschwindigkeit umwerfend.

Die 10 Tage Countdown im Endspurt müssen wir nutzen, um noch an die final angestrebten 15.000.- heranzukommen.*

*Wir hatten phasenweise den Druck etwas aus der Bewerbung rausgenommen, weil wir beobachten wollten & mussten, wie sich alles entwickelt. Da wir sehr gut vorangekommen sind & die sehr sorgfältige Erarbeitung des Schriftsatzes enormen Aufwand erfordert, konnte Herr Günther zuletzt seine unverbindlichen Schätzungen konkretisieren, die angepeilte Endsumme sollte schon die 15.000.- erreichen. Selbstverständlich werden am Ende alle Arbeitsschritte offen gelegt, um die Kosten vollumfänglich transparent zu machen.

Noch einmal möchte ich betonen, dass ich keinerlei Gelder aus dem Crowdfunding erhalte und auch ausdrücklich darüber hinaus keine Gelder annehme.

Ich zerbreche mir schon den Kopf, wie ich Euch noch einmal danken werde. Aber ist in Eurem Sinn denke ich, dass zunächst alle Zeit in die Verfassungsbeschwerde ging. Liebe saluti.

4/26/22 - Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd,...

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd, liebe Leute,

an erster Stelle von ganzem Herzen auf diesem Weg noch einmal mein Dank für die grossartige Unterstützung! Wie das Motto: »You Act. We Win!« besagt, ist für das Gelingen jeder einzelne Beitrag wichtig! Kurz zum Stand und weiteren Ablauf. Zunächst noch einmal mein Dank, dass zu Beginn bereits nach nur 1,5 Tagen die angepeilten 5.000.- Euro zusammengekommen waren zur Absicherung der »Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde«. Da hier mit am meisten Arbeit anfällt und die Prüfung weitgehend die (Vor-) Arbeit am Schriftsatz umfasst, waren hier die Kosten relativ hoch geschätzt. In diesem Sinn arbeitete Herr Günther von Beginn an am Schriftsatz. Da sich die schon vorab positive Einschätzung der Sinnhaftigkeit einer Einreichung bestätigt hat, ist die Prüfung abgeschlossen, die schon lange andauernde Arbeit am Schriftsatz somit auch offiziell. Zu weiteren Details folgen Blogeinträge. Für den Moment gebe ich noch bekannt, dass das Crowdfunding um die maximal möglichen 30 Tage verlängert wird, um dem Ganzen noch für weiter geplante Reichweite Potential zu geben. Das ändert aber nichts daran, dass der Schriftsatz baldmöglichst eingereicht werden soll. Beste Grüße, liebe saluti.

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