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Verfassungsbeschwerde gegen IfSG vor BVerfG. #BVerfGvsIfSG. #ControlCovid. You Act. We Win.

»Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Art 2 GG. Wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt oder gefährdet, muss zum Schutz der Gesundheit entsprechend das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt werden. Ein Infektionsschutzgesetz, welches eine Gefährdung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit bedingt, ist verfassungswidrig.
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Funding period
4/2/22 - 5/31/22
Realisation
Gefahr in Verzug, jetzt.
City
München
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28.08.2022

Einblicke in den Entwurf des Schriftsatzes

Sensei Anon Rōnin
Sensei Anon Rōnin6 min Lesezeit

Liebe Leute,

gute Nachrichten. Seit dem 21. August 2022 liegt nun endlich, nach durchaus zermürbenden Verzögerungen, die allerdings nicht vermeidbar waren, seitens Rechtsanwalt Günther ein Entwurf des Schriftsatzes für die Verfassungsbeschwerde vor. Dazu einige erste kurze Anmerkungen.

Der Entwurf wird selbstverständlich zunächst sorgfältig gegengelesen. Sowohl von den Beschwerdeführern, als auch vom Fachkollegium. Dazu betone ich, dass wir jederzeit konstruktive Anmerkungen und Anregungen sehr ernsthaft zur Kenntnis genommen haben und alle für die Argumentation relevanten Aspekte mit berücksichtigen. An dieser Stelle herzlichen Dank für jeden Hinweis und erneut für die notwendige Geduld.

Wir können den Entwurf aus nachvollziehbaren Gründen nicht vollumfänglich öffentlich machen, jedenfalls nicht zum aktuellen Stand und Zeitpunkt. Zur gegebenen Zeit wird es weiterreichende Einblicke geben, aktuell kann ich zum heutigen Tag, auch schlicht aus zeitlichen Gründen, nur ausgewählte Punkte herausgreifen oder zitieren.

Einblicke in den Entwurf

1. Luftreiniger

Ein ganz zentraler Punkt wird die Forderung nach einer verpflichtenden Installation von Luftreinigern sein, insbesondere in Kitas, Kindergärten und Schulen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen ist uns ein herausragendes Anliegen.

Die Forderung nach einer Pflicht ist juristisch gesehen durchaus ein sehr starker Ansatz, der entsprechend sorgfältig begründet werden muss und wird. Es reicht dabei bei weitem nicht aus, lediglich zu konstatieren »dass der Staat seiner grundsätzlich aus Art. 2 Abs. 2 GG folgenden Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit nachzukommen habe«, vielmehr erfordert es eine sehr gründliche Auseinandersetzung mit den Anforderungen, »die das Bundesverfassungsgericht zu solchen staatlichen Schutzpflichten entwickelt hat« und eine gehaltvolle Erörterung, »inwiefern der Gesetzgeber in concreto seinen anerkannt weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsraum überhaupt überschritten haben könnte.«

Diese beiden Punkte, die Forderung einer Pflicht und die dafür notwendige, sehr anspruchsvolle Argumentation, bilden eine gewichtige Grundlage und den folgenreichen Kern der Verfassungsbeschwerde, auf den sich viele weitere Aspekte beziehen lassen.

Da die Forderung nach einer Pflicht juristisch einen sehr anspruchsvollen Akt darstellt, ist es strategisch gesehen hierbei besonders wichtig, dass mit einer Installation von Luftreinigern keinerlei Grundrechtseingriff verbunden wäre.

Auch wenn wir von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer allgemeinen Impfpflicht überzeugt sind, würde eine Forderung danach zum jetzigen Zeitpunkt erhebliche Probleme unterschiedlichster Art mit sich bringen, die wir jedenfalls in dieser Verfassungsbeschwerde aus diversen Gesichtspunkten heraus vermeiden müssen. Vielmehr nehmen wir die Tatsache, dass es derzeit keinen Schutz durch eine allgemeine Impfpflicht gibt (aus was für Gründen auch immer), als Ausgangspunkt, um angesichts dieser fehlenden Schutzmaßnahme für die daraus resultierende, zwingende Verpflichtung auf andere Maßnahmen zu argumentieren.

2. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

Selbstverständlich hat sich Herr Günther aufgrund seiner besonderen beruflichen Erfahrung mit Verfassungsbeschwerden mit den notwendigen Begründungsvoraussetzungen auseinandergesetzt. Dazu zählen, kurz aufgeführt etwa:

i) »Die Beschwerdeführer wenden sich unmittelbar gegen ein Bundesgesetz. Dass eine Verfassungsbeschwerde gegen ein solches Gesetz grundsätzlich statthaft ist, ergibt sich aus § 93 Abs. 3 BVerfGG. Die in jener Vorschrift bestimmte Frist von einem Jahr ab Inkrafttreten des angegriffenen Gesetzes ist ersichtlich eingehalten.«

ii) »Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz nur erheben, wer von diesem Gesetz selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist. Ein Beschwerdeführer darf sich also nicht zum Sachwalter fremder Interessen machen, er darf nicht auf erst in der Zukunft liegende Grundrechtseingriffe rekurrieren und es muss zudem so sein, dass das Gesetz ihn unvermittelt betrifft, ohne dass es eines weiteren, das Gesetz auf den Einzelfall anwendenden Umsetzungsakts bedarf. So liegt es hier.«

iii) »Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, so steht dem Beschwerdeführer ein Rechtsweg zu den Fachgerichten nicht offen. Gleichwohl kann auch in dieser Konstellation unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde eine Pflicht bestehen, vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts um fachgerichtlichen Rechtsschutz nachzusuchen, wie das Bundesverfassungsgericht im Beschluss zur einrichtungs- und unternehmensbezogenen Nachweispflicht vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 – Randnummer 103, 104 und ebenso im Beschluss vom 19. November 2021 – 1 BvR 781/21 u.a. – unter Randnummer 103 betont hat. Indes wäre es den Beschwerdeführern nicht zuzumuten, jeweils für sich individuell die Gerichte anzurufen. Die Beschwerdeführer im vorliegenden Verfahren sind nicht weniger als die Beschwerdeführenden in den Verfahren 1 BvR 2649/21 darauf angewiesen, eine rasche Klärung auf verfassungsrechtlicher Ebene zu erreichen, die eine übergreifende Wirkung erzielt. Man kann es nicht genug betonen: Im Moment ist jede und jeder von uns dem Risiko ausgesetzt, sich mit dem SARS-CoV-2-Virus (erstmals oder erneut) zu infizieren und dann nicht nur selbst zu erkranken, sondern das Virus noch weiter zu verbreiten. Wenn dem Einzelnen angesonnen würde, sich zunächst an die Fachgerichte zu wenden, um die Verpflichtung einzelner Hoheitsträger oder sonstiger öffentlicher Einrichtung zu verbesserten Schutzmaßnahmen zu erreichen, die dem Kläger, aber auch der Gesellschaft nützen, würde absehbar sehr viel Zeit vergehen, bis er sich schlussendlich an das Bundesverfassungsgericht wenden könnte – Zeit, in der eine Vielzahl von vermeidbaren Infektionen stattfinden würden mit allen Folgen, die sich daraus möglicherweise ergeben. Gerade die besondere Situation der Pandemie, in der sich wie unter dem Brennglas zeigt, dass die Beschwerdeführer zwar Individuen, aber auch Teil der Gesellschaft sind, die als ganze von der Pandemie betroffen ist, verlangt nach einer frühzeitigen und grundsätzlichen Klärung offener Rechtsfragen durch das Bundesverfassungsgericht.«

Soweit die ersten Einblicke. Zum Abschluss noch Auszüge aus dem Anfangsteil des Schriftsatzes:

»Verfassungsbeschwerde
gegen § 28a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18. März 2022, Bundesgesetzblatt Teil I Seite 466.

Namens und im Auftrag der Beschwerdeführer erhebe ich Verfassungsbeschwerde gegen die vorgenannte Vorschrift und beantrage,

1. festzustellen,

dass § 28a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18. März 2022, Bundesgesetzblatt Teil I Seite 466 mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbar ist.

2. den Gesetzgeber zu verpflichten, eine Regelung zu treffen, die die Träger der jeweiligen Einrichtung zur Ausstattung von Klassenzimmern in Schulen und den einzelnen Räumen in Kindertagesstätten mit Luftreinigern verpflichtet (…).«

Ausblick

Spätestens, sobald wir Rückmeldungen zum Entwurf haben und Herr Günther aus seinem lange geplanten und wohlverdienten Urlaub zurück ist, gibt es weitere Einblicke und Informationen zur Einreichung.

Erneut müssen wir um Geduld bitten.

Letztlich argumentieren wir für einen sehr grundlegenden und weitreichenden Perspektivenwechsel hinsichtlich der Pandemie, der die nächsten Jahre und für kommende Generationen tragfähig sein muss, das erfordert entsprechenden Vorlauf und Sorgfalt. Die Einreichung liegt in jedem Fall in Sichtweite.

Mit besten Grüßen, guten Gedanken und lieben saluti,

Sensei Anon Rōnin

Legal notice

5/30/22 - Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel...

Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel 15.000.- erreicht ♥️

Von Herzen, noch einmal, immer wieder gerne, mein Dank für Eure Mitwirkung!

Das Ziel für die zuletzt geschätzten Anwaltskosten ist somit sozusagen als Punktlandung erreicht!

Ich werde diese Woche baldmöglichst ein weiteres Update, bzw. einen Blogeintrag nach Rücksprache mit Herrn Günther verfassen zur anstehenden Einreichung des Schriftsatzes, an dem ja schon länger ganz konkret gearbeitet wird.

Es gilt immer noch, die sehr hohen Begründungsanforderungen für eine Verfassungsbeschwerde sehr genau einzuhalten und die Argumentation so zwingend wie nur möglich zu formulieren, um die zunächst erst einmal alles weitere entscheidende Hürde einer Annahme der Verfassungsbeschwerde zu nehmen.

Die Abwägung und Abstimmung zwischen größtmöglicher Sorgfalt und schnellstmöglicher Einreichung muss dabei immer genauestens Beachtung finden!

Melde mich baldmöglichst mit möglichst konkreten Einblicken und Ausblick.

Liebe saluti,

Anon Rōnin

5/29/22 - Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist...

Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist 15.000.- ACHTUNG ⚠️

Startnext zeigt dennoch ungewollt weiter nächste Level an, das kann ich leider wohl nicht (mehr) ändern auf der Seite.

Ideal ist, die 15.000.- möglichst genau zu erreichen. In jedem Fall werden überschüssige Gelder anteilig zurückerstattet ⚠️

Falls also "zuviel" eingeht, müsste und wird die Rückerstattung entsprechend eben organisiert werden seitens der Bank, die das Treuhand Zielkonto betreut. Alles so auch beschrieben von Beginn an. Am Ende alles kein Problem, wollte den Punkt nur klarstellen, weil Startnext jetzt weiterhin nächste Level automatisch, leider von mir nicht beeinflussbar, generiert. Das letzte so generierte Level war 14.400.- und hatte gut gepasst.

In jedem Fall: Ihr seid großartig ♡

You Act ♡ We Win ♡

5/28/22 - Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!...

Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!

Kann Euch nicht oft genug danken für Eure grossartige Unterstützung!

Bitte über das finale Wochenende noch einmal weiter bewerben, jeder Beitrag ist wichtig und wertvoll. Wer mir angeboten hatte, gegebenenfalls noch einmal etwas beizutragen, würde ich gerne darauf zurückkommen, bitte gerne. Bin sehr zuversichtlich, dass wir final noch weiter an die anvisierten 15.000.- Euro herankommen.

Wir werden den Schriftsatz in jedem Fall einreichen! Kommende Woche gebe ich dazu nach Rücksprache mit Herrn Günther baldmöglichst einen Bericht. Ein wenig Arbeit ist es noch, aber die Einreichung sollte in absehbarer Zeit erfolgen!

Danke Euch sehr, liebe saluti, You Act, We Win!

Anon Rōnin Lesestoff:

Die Verfassungsbeschwerde steht im Vordergrund. Daher rückte die Kunstfigur Anon Rōnin sehr bewusst zeitweise in den Hintergrund. Hinter den Kulissen hat der investigative Journalist Gunnar Hamann / Ostprog sehr sorgfältig ein eingehendes Porträt der Figur und dadurch zur Person hinter der Figur erarbeitet. Danke vielmals für diese Arbeit. Insbesondere für Euch als Einblick und Geste gedacht. An dieser Stelle der kurze Hinweis, Blogeintrag folgt noch: https://ostprog.de/ein-ronin-kaempft-gegen-das-infektionsschutzgesetz/

5/21/22 - Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10...

Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10 Tage!

Vorab noch einmal von ganzem Herzen mein tiefster Dank an Euch liebe Menschen! Jede Unterstützung ist wichtig und wertvoll.

Ihr habt grossartige 12.000.- Euro bisher beigetragen, das ist wunderbar, gerade zu Beginn war die Geschwindigkeit umwerfend.

Die 10 Tage Countdown im Endspurt müssen wir nutzen, um noch an die final angestrebten 15.000.- heranzukommen.*

*Wir hatten phasenweise den Druck etwas aus der Bewerbung rausgenommen, weil wir beobachten wollten & mussten, wie sich alles entwickelt. Da wir sehr gut vorangekommen sind & die sehr sorgfältige Erarbeitung des Schriftsatzes enormen Aufwand erfordert, konnte Herr Günther zuletzt seine unverbindlichen Schätzungen konkretisieren, die angepeilte Endsumme sollte schon die 15.000.- erreichen. Selbstverständlich werden am Ende alle Arbeitsschritte offen gelegt, um die Kosten vollumfänglich transparent zu machen.

Noch einmal möchte ich betonen, dass ich keinerlei Gelder aus dem Crowdfunding erhalte und auch ausdrücklich darüber hinaus keine Gelder annehme.

Ich zerbreche mir schon den Kopf, wie ich Euch noch einmal danken werde. Aber ist in Eurem Sinn denke ich, dass zunächst alle Zeit in die Verfassungsbeschwerde ging. Liebe saluti.

4/26/22 - Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd,...

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd, liebe Leute,

an erster Stelle von ganzem Herzen auf diesem Weg noch einmal mein Dank für die grossartige Unterstützung! Wie das Motto: »You Act. We Win!« besagt, ist für das Gelingen jeder einzelne Beitrag wichtig! Kurz zum Stand und weiteren Ablauf. Zunächst noch einmal mein Dank, dass zu Beginn bereits nach nur 1,5 Tagen die angepeilten 5.000.- Euro zusammengekommen waren zur Absicherung der »Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde«. Da hier mit am meisten Arbeit anfällt und die Prüfung weitgehend die (Vor-) Arbeit am Schriftsatz umfasst, waren hier die Kosten relativ hoch geschätzt. In diesem Sinn arbeitete Herr Günther von Beginn an am Schriftsatz. Da sich die schon vorab positive Einschätzung der Sinnhaftigkeit einer Einreichung bestätigt hat, ist die Prüfung abgeschlossen, die schon lange andauernde Arbeit am Schriftsatz somit auch offiziell. Zu weiteren Details folgen Blogeinträge. Für den Moment gebe ich noch bekannt, dass das Crowdfunding um die maximal möglichen 30 Tage verlängert wird, um dem Ganzen noch für weiter geplante Reichweite Potential zu geben. Das ändert aber nichts daran, dass der Schriftsatz baldmöglichst eingereicht werden soll. Beste Grüße, liebe saluti.

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