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Verfassungsbeschwerde gegen IfSG vor BVerfG. #BVerfGvsIfSG. #ControlCovid. You Act. We Win.

»Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Art 2 GG. Wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt oder gefährdet, muss zum Schutz der Gesundheit entsprechend das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt werden. Ein Infektionsschutzgesetz, welches eine Gefährdung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit bedingt, ist verfassungswidrig.
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Funding period
4/2/22 - 5/31/22
Realisation
Gefahr in Verzug, jetzt.
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München
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22.12.2022

Einreichung! Control Covid Verfassungsbeschwerde – Verfahrensregister

Sensei Anon Rōnin
Sensei Anon Rōnin6 min Lesezeit

Liebe Leute,

die Control Covid Verfassungsbeschwerde wurde am 22.12.22 eingereicht.

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Achtung! Aktualisierung: Aufnahme der Control Covid Verfassungsbeschwerde in das BvG Verfahrensregister!
(Datum 02.01.2023)

Liebe Leute,

Gutes Neues Jahr noch und gute Nachrichten vom BVerfG:

Datiert zum 02.01.2023 hat Rechtsanwalt Günther Post vom Bundesverfassungsgericht erhalten.

In diesem Schreiben wird der Eingang noch einmal bestätigt und darüber hinaus die Zuweisung eines BvG Aktenzeichens (= Aufnahme in das Verfahrensregister) bekanntgegeben.

Dies ist für uns insofern von einiger, grundlegender Bedeutung, da es neben dem Verfahrensregister auch das sogenannte Allgemeine Register gäbe. Im Allgemeinen Register landen Verfassungsbeschwerden, die aus formalen und / oder inhaltlichen Gründen zunächst nicht weitergereicht werden in das Verfahrensregister zur weiteren richterlichen Prüfung. Da die Control Covid Verfassungsbeschwerde aber in das Verfahrensregister aufgenommen wurde, ist somit eine allererste, durchaus wichtige Hürde genommen!

Allerdings ist dies aber auch ausdrücklich nur ein erster Schritt, wenn auch ein wichtiger. Die nächste, mit entscheidende Hürde wäre nun die Annahme der Verfassungsbeschwerde nach richterlicher Prüfung.

Ausblick Bearbeitungszeit:

Die Rückmeldung zur Aufnahme in das Verfahrensregister kam in Anbetracht der Feiertage erfreulich rasch. Dies kann mit aller Vorsicht durchaus als positives Zeichen interpretiert werden. Positiv ist in jedem Fall, dass mit der Vergabe des BvG Aktenzeichens bereits eine formale als auch inhaltliche Vorprüfung durch die Präsidialräte der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts stattgefunden hat.

Dazu nachfolgend zum Verständnis Erläuterungen aus der entsprechenden Email von Anwalt Günther.

Wann nun die erste richterliche Rückmeldung erfolgen wird, ist leider schwer absehbar. Letztlich fungiert hier das Bundesverfassungsgericht wie eine Art »Black Box« und die internen Abläufe sind nicht ein- oder absehbar. Angesichts der Dringlichkeit der Sache und der schnellen Aufnahme in das Verfahrensregister hoffen wir auf eine (positive) Rückmeldung innerhalb der nächsten Wochen.

Anbei nun Auszüge aus der Email von Rechtsanwalt Günther zur »Post vom Bundesverfassungsgericht«:

»Sehr geehrte (...), sehr geehrter (...)

zunächst einmal wünsche ich Ihnen allen und Ihren Familien für das neue Jahr 2023 alles Gute und an erster Stelle Gesundheit. Sodann habe ich Ihnen hier die Post angehängt, die ich heute vom Bundesverfassungsgericht erhalten habe. Dabei handelt es sich um die Eingangsbestätigung mit der Mitteilung des Aktenzeichens – es lautet 1 BvR (XXXX) / 22. Daran ist vordergründig nichts besonderes, aber es freut mich trotzdem, und zwar aus folgendem Grund:

Wie jedes Gericht in Deutschland führt das Bundesverfassungsgericht einerseits ein Verfahrensregister und andererseits ein Allgemeines Register. Ins Allgemeine Register kommen solche Vorgänge, die offensichtlich nichts mit den Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts zu tun haben (wenn ich mir ein Beispiel ausdenken soll, dann vielleicht wenn ein Bürger eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen seinen zuständigen Betreuer beim Jobcenter erhebt). In das Verfahrensregister kommen die Eingänge, die ein gesetzlich geregeltes Verfahren des Bundesverfassungsgericht in Gang setzen.

Verfassungsbeschwerden haben dabei das Registerzeichen »BvR« und die 1 davor bezeichnet den Ersten Senat. Nun ist es aber so, dass neu eingehende Schriftsätze, die vom Urheber als Verfassungsbeschwerde bezeichnet sind, als erstes einmal von den Präsidialräten beider Senate gelesen werden. Die Präsidialräte, von denen jeder Senat einen hat, sind Volljuristen, die nicht als Richter dem Bundesverfassungsgericht angehören, sondern als Verwaltungsbeamte die Spitze der hausinternen Administration bilden. Zu deren Aufgaben gehört es eben auch, die eingehenden Verfassungsbeschwerden darauf zu prüfen, ob sie die Mindestanforderungen erfüllen oder ob sie erkennbar unzulässig sind. Das kann etwa der Fall sein, wenn offensichtlich die Frist nicht eingehalten ist oder wenn die notwendigen Anlagen (insbesondere die angegriffenen Entscheidungen) fehlen und das Anliegen daher für den Leser nicht verständlich ist. Wenn beide dieser Auffassung sind, dann kommt eine solche Verfassungsbeschwerde nicht ins Verfahrens-, sondern ins Allgemeine Register. Dann erhält der Beschwerdeführer eine Mitteilung des Aktenzeichens (dann nach dem Muster »AR 1234/22«) und verbunden damit die Belehrung, dass die Verfassungsbeschwerde unzulässig sein dürfte und man sich überlegen soll, ob man an ihr festhält oder sie lieber zurücknimmt. Außerdem wird man darauf hingewiesen, dass man zwar darauf bestehen kann, dass die Verfassungsbeschwerde in das BvR-Register umgetragen (und dann eben auch durch die zuständigen Richter geprüft) wird, dass man das aber auf die Gefahr hin tut, dass man mit einer Missbrauchsgebühr belegt wird, weil man das Bundesverfassungsgericht mit seinem Unsinn missbräuchlich beschäftigt hat.

Wichtig ist, dass die Präsidialräte sich nicht auf rein formale Aspekte beschränken, sondern durchaus auch eine inhaltliche Vorsortierung vornehmen. Deshalb kann es auch einer Verfassungsbeschwerde, die formal völlig in Ordnung ist, passieren, dass sie wegen inhaltlicher Mängel und insbesondere wegen völlig fehlender Erfolgsaussicht aufgrund unzureichender Begründung schon als unzulässig bewertet wird, bevor eine Richterin oder ein Richter sie geprüft hat. Ich habe, wie ich sagen darf, mit solcher Post keine eigene Erfahrung. Ich weiß nur von Kollegen, wie diese Schreiben aussehen, und kenne aus meiner Zeit beim Bundesverfassungsgericht die Verfahrensweise als solche.

Die Pointe dieser langen Vorrede liegt darin, (dass ich entgegen von im Vorfeld der Verfassungsbeschwerde geäußerten Bedenken, ob überhaupt die allererste Hürde »Allgemeines Register« genommen werden könnte) davon ausgegangen war, zumindest diese Hürde nehmen zu können, (...) – jetzt haben wir das auch schwarz auf weiß.

Die Verfassungsbeschwerde ist jetzt im Geschäftsgang des Ersten Senats und wird richterlich geprüft.

(...)

Mit freundlichen Grüßen

Till Günther«

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Meine Danksagungen zur Einreichung noch einmal dieser Aktualisierung nachgeordnet:

Von ganzem Herzen geht mein Dank an meine Lieben ♥️ Des Weiteren an alle Mitwirkenden, insbesondere an meinen engsten Mitstreiter der »Lolli-PCR-Petition« aka ControlCovid4Kids und an Rechtsanwalt Günther!

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Besonderer Dank an dieser Stelle noch einmal an Gunnar Hamann, aka Ostprog für sein sehr einfühlsames, arbeitsaufwendiges Porträt der Kunstfigur Anon Rōnin, welches auch einen Eindruck vom Menschen hinter der Kunstfigur vermittelt:

Nach der langen Bearbeitungszeit der Verfassungsbeschwerde ist jetzt mit deren Einreichung endlich der Zeitpunkt gekommen, noch einmal auf diesen Beitrag hinzuweisen.

Disclaimer! Abgesehen von dem journalistischen Porträt ist Gunnar Hamann in keinster Weise mit der Verfassungsbeschwerde oder dem Initiator assoziiert!

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Für den Moment sollen die Kundgebung der Einreichung und die damit verbundenen Danksagungen für sich stehen.

Als nächster Blogeintrag folgen Auszüge aus der Verfassungsbeschwerde zur Aufnahme des §34 in den Schriftsatz.

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Liebe saluti,

Anon Rōnin

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Verbeugung vor Anonymous

Legal notice

5/30/22 - Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel...

Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel 15.000.- erreicht ♥️

Von Herzen, noch einmal, immer wieder gerne, mein Dank für Eure Mitwirkung!

Das Ziel für die zuletzt geschätzten Anwaltskosten ist somit sozusagen als Punktlandung erreicht!

Ich werde diese Woche baldmöglichst ein weiteres Update, bzw. einen Blogeintrag nach Rücksprache mit Herrn Günther verfassen zur anstehenden Einreichung des Schriftsatzes, an dem ja schon länger ganz konkret gearbeitet wird.

Es gilt immer noch, die sehr hohen Begründungsanforderungen für eine Verfassungsbeschwerde sehr genau einzuhalten und die Argumentation so zwingend wie nur möglich zu formulieren, um die zunächst erst einmal alles weitere entscheidende Hürde einer Annahme der Verfassungsbeschwerde zu nehmen.

Die Abwägung und Abstimmung zwischen größtmöglicher Sorgfalt und schnellstmöglicher Einreichung muss dabei immer genauestens Beachtung finden!

Melde mich baldmöglichst mit möglichst konkreten Einblicken und Ausblick.

Liebe saluti,

Anon Rōnin

5/29/22 - Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist...

Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist 15.000.- ACHTUNG ⚠️

Startnext zeigt dennoch ungewollt weiter nächste Level an, das kann ich leider wohl nicht (mehr) ändern auf der Seite.

Ideal ist, die 15.000.- möglichst genau zu erreichen. In jedem Fall werden überschüssige Gelder anteilig zurückerstattet ⚠️

Falls also "zuviel" eingeht, müsste und wird die Rückerstattung entsprechend eben organisiert werden seitens der Bank, die das Treuhand Zielkonto betreut. Alles so auch beschrieben von Beginn an. Am Ende alles kein Problem, wollte den Punkt nur klarstellen, weil Startnext jetzt weiterhin nächste Level automatisch, leider von mir nicht beeinflussbar, generiert. Das letzte so generierte Level war 14.400.- und hatte gut gepasst.

In jedem Fall: Ihr seid großartig ♡

You Act ♡ We Win ♡

5/28/22 - Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!...

Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!

Kann Euch nicht oft genug danken für Eure grossartige Unterstützung!

Bitte über das finale Wochenende noch einmal weiter bewerben, jeder Beitrag ist wichtig und wertvoll. Wer mir angeboten hatte, gegebenenfalls noch einmal etwas beizutragen, würde ich gerne darauf zurückkommen, bitte gerne. Bin sehr zuversichtlich, dass wir final noch weiter an die anvisierten 15.000.- Euro herankommen.

Wir werden den Schriftsatz in jedem Fall einreichen! Kommende Woche gebe ich dazu nach Rücksprache mit Herrn Günther baldmöglichst einen Bericht. Ein wenig Arbeit ist es noch, aber die Einreichung sollte in absehbarer Zeit erfolgen!

Danke Euch sehr, liebe saluti, You Act, We Win!

Anon Rōnin Lesestoff:

Die Verfassungsbeschwerde steht im Vordergrund. Daher rückte die Kunstfigur Anon Rōnin sehr bewusst zeitweise in den Hintergrund. Hinter den Kulissen hat der investigative Journalist Gunnar Hamann / Ostprog sehr sorgfältig ein eingehendes Porträt der Figur und dadurch zur Person hinter der Figur erarbeitet. Danke vielmals für diese Arbeit. Insbesondere für Euch als Einblick und Geste gedacht. An dieser Stelle der kurze Hinweis, Blogeintrag folgt noch: https://ostprog.de/ein-ronin-kaempft-gegen-das-infektionsschutzgesetz/

5/21/22 - Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10...

Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10 Tage!

Vorab noch einmal von ganzem Herzen mein tiefster Dank an Euch liebe Menschen! Jede Unterstützung ist wichtig und wertvoll.

Ihr habt grossartige 12.000.- Euro bisher beigetragen, das ist wunderbar, gerade zu Beginn war die Geschwindigkeit umwerfend.

Die 10 Tage Countdown im Endspurt müssen wir nutzen, um noch an die final angestrebten 15.000.- heranzukommen.*

*Wir hatten phasenweise den Druck etwas aus der Bewerbung rausgenommen, weil wir beobachten wollten & mussten, wie sich alles entwickelt. Da wir sehr gut vorangekommen sind & die sehr sorgfältige Erarbeitung des Schriftsatzes enormen Aufwand erfordert, konnte Herr Günther zuletzt seine unverbindlichen Schätzungen konkretisieren, die angepeilte Endsumme sollte schon die 15.000.- erreichen. Selbstverständlich werden am Ende alle Arbeitsschritte offen gelegt, um die Kosten vollumfänglich transparent zu machen.

Noch einmal möchte ich betonen, dass ich keinerlei Gelder aus dem Crowdfunding erhalte und auch ausdrücklich darüber hinaus keine Gelder annehme.

Ich zerbreche mir schon den Kopf, wie ich Euch noch einmal danken werde. Aber ist in Eurem Sinn denke ich, dass zunächst alle Zeit in die Verfassungsbeschwerde ging. Liebe saluti.

4/26/22 - Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd,...

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd, liebe Leute,

an erster Stelle von ganzem Herzen auf diesem Weg noch einmal mein Dank für die grossartige Unterstützung! Wie das Motto: »You Act. We Win!« besagt, ist für das Gelingen jeder einzelne Beitrag wichtig! Kurz zum Stand und weiteren Ablauf. Zunächst noch einmal mein Dank, dass zu Beginn bereits nach nur 1,5 Tagen die angepeilten 5.000.- Euro zusammengekommen waren zur Absicherung der »Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde«. Da hier mit am meisten Arbeit anfällt und die Prüfung weitgehend die (Vor-) Arbeit am Schriftsatz umfasst, waren hier die Kosten relativ hoch geschätzt. In diesem Sinn arbeitete Herr Günther von Beginn an am Schriftsatz. Da sich die schon vorab positive Einschätzung der Sinnhaftigkeit einer Einreichung bestätigt hat, ist die Prüfung abgeschlossen, die schon lange andauernde Arbeit am Schriftsatz somit auch offiziell. Zu weiteren Details folgen Blogeinträge. Für den Moment gebe ich noch bekannt, dass das Crowdfunding um die maximal möglichen 30 Tage verlängert wird, um dem Ganzen noch für weiter geplante Reichweite Potential zu geben. Das ändert aber nichts daran, dass der Schriftsatz baldmöglichst eingereicht werden soll. Beste Grüße, liebe saluti.

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