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Verfassungsbeschwerde gegen IfSG vor BVerfG. #BVerfGvsIfSG. #ControlCovid. You Act. We Win.

»Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.« Art 2 GG. Wird das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt oder gefährdet, muss zum Schutz der Gesundheit entsprechend das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit eingeschränkt werden. Ein Infektionsschutzgesetz, welches eine Gefährdung des Rechts auf körperliche Unversehrtheit bedingt, ist verfassungswidrig.
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4/2/22 - 5/31/22
Realisation
Gefahr in Verzug, jetzt.
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München
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20.07.2022

Statement von Rechtsanwalt Günther an die Crowdfunding Community

Sensei Anon Rōnin
Sensei Anon Rōnin4 min Lesezeit

Liebe Leute, der Schriftsatz zur Einreichung der Verfassungsbeschwerde steht kurz vor der Fertigstellung. Die Finalisierung hat sich zuletzt jedoch noch einmal etwas verschoben, da wir auf aktuelle Entwicklungen reagieren müssen, bzw. wollen. Die Dynamik der Pandemie bringt immer weitere Studienlagen und politische Konstellationen mit sich, die es strategisch einzubeziehen gilt für die Argumentationsansätze des Schriftsatzes.

Zu beachten galt es kürzlich insbesondere noch die sogenannte »Evaluierung« der Coronamaßnahmen. Hinsichtlich der berechtigten und belegbaren Zweifel am politischen Willen, der Pandemie präventiv zu begegnen auf Grundlage internationaler Forschung, ist für uns beachtenswert, dass die Studie erhebliche methodische Mängel aufweist. Politisch problematisch sind auch die Verbindungen zur Querdenkerszene.

Darüber hinaus musste insbesondere der juristische Part der Studie genau analysiert werden, da konkret von hoher Relevanz. Dazu ein paar Überlegungen von Herrn Günther in seinem aktuellen Statement.

Des Weiteren Einblicke in einen Argumentationsansatz des Schriftsatzes, der sich exemplarisch auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Nichtraucherschutz bezieht.

Nachfolgend das Statement von Rechtsanwalt Günther:

»Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

hier noch einmal ein kurzes Statement aus der Werkstatt.

Der Bericht des Sachverständigenausschusses nach § 5 Abs. 9 IfSG zur Evaluation der Rechtsgrundlagen und Maßnahmen der Pandemiepolitik, der kürzlich vorgelegt worden ist, enthält eine starke Kritik der beteiligten Juristen an den Rechtsgrundlagen der Pandemiebekämpfung. Das zeigt, dass die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und die diversen dazu ergangenen Verordnungen teilweise auch eine Hoppla-di-hopp-Reaktion des Gesetz- und Verordnungsgebers auf die sich verändernde Lage gewesen sind. Die Sachverständigen plädieren für eine grundlegende Reform des Infektionsschutzgesetzes. Der für uns bedeutsame Aspekt ist hierbei weniger rechtlicher Natur als eher psychologischer, denn wenn eine Verfassungsbeschwerde sich (in welchem Umfang auch immer) gegen ein Gesetz richtet, das sich seit Jahrzehnten bewährt hat, wird das Bundesverfassungsgericht tendenziell weniger geneigt sein, dem nachzugehen, als wenn es sich um ein Gesetz handelt, das nach quasi regierungsamtlicher Einschätzung nur unzureichend geeignet ist, seinen Zweck zu erfüllen.

Ein weiterer Gedanke, den ich noch entwickelt habe, ist folgender: In meinem letzten Statement hatte ich darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht aus Gründen der Gewaltenteilung grundsätzlich sehr zurückhaltend ist, wenn es darum geht, den Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers zu beschneiden. Eine von vielen Entscheidungen, die diese Herangehensweise mit Blick auf das Grundrecht eines Beschwerdeführers auf Leben und körperliche Unversehrtheit bekräftigen, ist ein Beschluss vom 9. Februar 1998 mit dem Aktenzeichen 1 BvR 2234/97 (findet man im Internet sofort, wenn man das Aktenzeichen in Anführungszeichen in die Suchmaschine eingibt). In jenem Fall hatte der Beschwerdeführer dem Gesetzgeber vorgeworfen, er tue nicht genug, um Nichtraucher davor zu schützen, dass sie in der Öffentlichkeit mit Tabakrauch konfrontiert werden. Das Gericht hat in seinem Beschluss aufgezählt, was der Gesetzgeber aber tatsächlich getan hatte, und gesagt, dass das jedenfalls nicht evident unzureichend ist und alles weitere dem Gesetzgeber überlassen bleiben muss, und zwar auch dann, wenn die Grundrechte die Staatsgewalt prinzipiell auch dazu verpflichten, den Grundrechtsschutz zu verbessern, wo immer das möglich ist. Soweit wir in der Verfassungsbeschwerde ein Programm an Maßnahmen vorschlagen, das aus unserer Sicht umgesetzt werden muss, um eine wirksame Eindämmung der Pandemie zu bewirken, müsste unter diesen Voraussetzungen auch dargetan werden, dass es – wissenschaftlich betrachtet – gar nicht anders geht und der Gesetzgeber deshalb de facto gar keinen Spielraum mehr hat, um die Sache anders zu sehen. Der (weiterentwickelte) Gedanke ist nun, dass die bisher vorliegenden Entscheidungen, in denen Beschwerdeführende ein Tätigwerden des Gesetzgebers erreichen wollten, zumindest einmal nicht in einer Lage wie der derzeitigen ergangen sind, sondern in »normalen« Zeiten. Ich bin aber der Meinung, dass in Zeiten einer Pandemie auch das Bundesverfassungsgericht seine Prüfungsmaßstäbe anpassen sollte und dem Gesetzgeber jedenfalls zur Sicherheit auch mutiger und weniger zögerlich Vorschriften machen sollte, um jedenfalls solche Maßnahmen umzusetzen, die nicht wirklich mit Grundrechtseingriffen verbunden und zweifellos wirksam sind – wie das Aufstellen von Luftfiltern. Das verleiht der Sache zugleich noch einmal eine deutlichere grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil es auf eine Modifikation der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinausläuft. (...)

Beste Grüße, Till Günther«

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5/30/22 - Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel...

Liebe Leute, Ihr seid großartig! Ziel 15.000.- erreicht ♥️

Von Herzen, noch einmal, immer wieder gerne, mein Dank für Eure Mitwirkung!

Das Ziel für die zuletzt geschätzten Anwaltskosten ist somit sozusagen als Punktlandung erreicht!

Ich werde diese Woche baldmöglichst ein weiteres Update, bzw. einen Blogeintrag nach Rücksprache mit Herrn Günther verfassen zur anstehenden Einreichung des Schriftsatzes, an dem ja schon länger ganz konkret gearbeitet wird.

Es gilt immer noch, die sehr hohen Begründungsanforderungen für eine Verfassungsbeschwerde sehr genau einzuhalten und die Argumentation so zwingend wie nur möglich zu formulieren, um die zunächst erst einmal alles weitere entscheidende Hürde einer Annahme der Verfassungsbeschwerde zu nehmen.

Die Abwägung und Abstimmung zwischen größtmöglicher Sorgfalt und schnellstmöglicher Einreichung muss dabei immer genauestens Beachtung finden!

Melde mich baldmöglichst mit möglichst konkreten Einblicken und Ausblick.

Liebe saluti,

Anon Rōnin

5/29/22 - Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist...

Liebe Mitwirkende, ACHTUNG ⚠️ ZIEL ist 15.000.- ACHTUNG ⚠️

Startnext zeigt dennoch ungewollt weiter nächste Level an, das kann ich leider wohl nicht (mehr) ändern auf der Seite.

Ideal ist, die 15.000.- möglichst genau zu erreichen. In jedem Fall werden überschüssige Gelder anteilig zurückerstattet ⚠️

Falls also "zuviel" eingeht, müsste und wird die Rückerstattung entsprechend eben organisiert werden seitens der Bank, die das Treuhand Zielkonto betreut. Alles so auch beschrieben von Beginn an. Am Ende alles kein Problem, wollte den Punkt nur klarstellen, weil Startnext jetzt weiterhin nächste Level automatisch, leider von mir nicht beeinflussbar, generiert. Das letzte so generierte Level war 14.400.- und hatte gut gepasst.

In jedem Fall: Ihr seid großartig ♡

You Act ♡ We Win ♡

5/28/22 - Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!...

Liebe Mitwirkende, Achtung! Nur noch 3 Tage!

Kann Euch nicht oft genug danken für Eure grossartige Unterstützung!

Bitte über das finale Wochenende noch einmal weiter bewerben, jeder Beitrag ist wichtig und wertvoll. Wer mir angeboten hatte, gegebenenfalls noch einmal etwas beizutragen, würde ich gerne darauf zurückkommen, bitte gerne. Bin sehr zuversichtlich, dass wir final noch weiter an die anvisierten 15.000.- Euro herankommen.

Wir werden den Schriftsatz in jedem Fall einreichen! Kommende Woche gebe ich dazu nach Rücksprache mit Herrn Günther baldmöglichst einen Bericht. Ein wenig Arbeit ist es noch, aber die Einreichung sollte in absehbarer Zeit erfolgen!

Danke Euch sehr, liebe saluti, You Act, We Win!

Anon Rōnin Lesestoff:

Die Verfassungsbeschwerde steht im Vordergrund. Daher rückte die Kunstfigur Anon Rōnin sehr bewusst zeitweise in den Hintergrund. Hinter den Kulissen hat der investigative Journalist Gunnar Hamann / Ostprog sehr sorgfältig ein eingehendes Porträt der Figur und dadurch zur Person hinter der Figur erarbeitet. Danke vielmals für diese Arbeit. Insbesondere für Euch als Einblick und Geste gedacht. An dieser Stelle der kurze Hinweis, Blogeintrag folgt noch: https://ostprog.de/ein-ronin-kaempft-gegen-das-infektionsschutzgesetz/

5/21/22 - Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10...

Liebe Mitwirkende, Countdown! Nur noch 10 Tage!

Vorab noch einmal von ganzem Herzen mein tiefster Dank an Euch liebe Menschen! Jede Unterstützung ist wichtig und wertvoll.

Ihr habt grossartige 12.000.- Euro bisher beigetragen, das ist wunderbar, gerade zu Beginn war die Geschwindigkeit umwerfend.

Die 10 Tage Countdown im Endspurt müssen wir nutzen, um noch an die final angestrebten 15.000.- heranzukommen.*

*Wir hatten phasenweise den Druck etwas aus der Bewerbung rausgenommen, weil wir beobachten wollten & mussten, wie sich alles entwickelt. Da wir sehr gut vorangekommen sind & die sehr sorgfältige Erarbeitung des Schriftsatzes enormen Aufwand erfordert, konnte Herr Günther zuletzt seine unverbindlichen Schätzungen konkretisieren, die angepeilte Endsumme sollte schon die 15.000.- erreichen. Selbstverständlich werden am Ende alle Arbeitsschritte offen gelegt, um die Kosten vollumfänglich transparent zu machen.

Noch einmal möchte ich betonen, dass ich keinerlei Gelder aus dem Crowdfunding erhalte und auch ausdrücklich darüber hinaus keine Gelder annehme.

Ich zerbreche mir schon den Kopf, wie ich Euch noch einmal danken werde. Aber ist in Eurem Sinn denke ich, dass zunächst alle Zeit in die Verfassungsbeschwerde ging. Liebe saluti.

4/26/22 - Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd,...

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Crowd, liebe Leute,

an erster Stelle von ganzem Herzen auf diesem Weg noch einmal mein Dank für die grossartige Unterstützung! Wie das Motto: »You Act. We Win!« besagt, ist für das Gelingen jeder einzelne Beitrag wichtig! Kurz zum Stand und weiteren Ablauf. Zunächst noch einmal mein Dank, dass zu Beginn bereits nach nur 1,5 Tagen die angepeilten 5.000.- Euro zusammengekommen waren zur Absicherung der »Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels im Vorfeld einer Verfassungsbeschwerde«. Da hier mit am meisten Arbeit anfällt und die Prüfung weitgehend die (Vor-) Arbeit am Schriftsatz umfasst, waren hier die Kosten relativ hoch geschätzt. In diesem Sinn arbeitete Herr Günther von Beginn an am Schriftsatz. Da sich die schon vorab positive Einschätzung der Sinnhaftigkeit einer Einreichung bestätigt hat, ist die Prüfung abgeschlossen, die schon lange andauernde Arbeit am Schriftsatz somit auch offiziell. Zu weiteren Details folgen Blogeinträge. Für den Moment gebe ich noch bekannt, dass das Crowdfunding um die maximal möglichen 30 Tage verlängert wird, um dem Ganzen noch für weiter geplante Reichweite Potential zu geben. Das ändert aber nichts daran, dass der Schriftsatz baldmöglichst eingereicht werden soll. Beste Grüße, liebe saluti.

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