Mit dem Geld werde ich die Gebühren für den Mahnbescheid (133,00 Euro), die Gerichtsgebühren (665,00 Euro), das Honorar für den Cutter des Pitch-Videos (80,00 Euro), Startnext-Gebühren (4 %) und eine freiwillige Startnext-Unterstützung (5 %) bezahlen.
Das Amtsgericht Bonn hat 2019 eine Eil-Anordnung gegen mich erlassen. In der einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz wurde mir verboten, mich an einem Ort in unmittelbarer Nähe meines Lebensmittelpunkts aufzuhalten. Außerdem machte das Amtsgericht eine Mitteilung an die örtliche Polizei, dass eine Anordnung gegen mich erlassen wurde. Das ganze war jedoch ein (Namens-)Irrtum. Die Direktorin des Amtsgerichts Bonn hat in einem Schreiben an mich eingeräumt, dass die Anordnung "versehentlich" gegen mich erlassen worden sei und sich entschuldigt. Erst als die Anordnung wieder aufgehoben worden war, konnte ich wieder beruhigt an den Ort, an dem mir der Aufenthalt untersagt wurde, ohne befürchten zu müssen, von der Polizei festgenommen zu werden.
Nach der 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen. Inzwischen gibt es erste Gerichtsurteile dazu.
Das Amtsgericht hat durch den anlasslosen und unrechtmäßigen Erlass der einstweiligen Anordnung gegen mich mein Persönlichkeitsrecht, mein Recht auf informationalle Selbstbestimmung und mein Recht auf rechtliches Gehör verletzt. Für den mir unter anderem in Form von Stress und Zeitverlust entstandenen Schaden verlange ich vom Amtsgericht Bonn 10.000 Euro Schadenersatz. Der Betrag orientiert sich an der bisherigen Rechtssprechnung zum Schadenersatz nach Artikel 82 DSGVO. Ich habe bereits einen Mahnbescheid gegen das Amtsgericht Bonn erwirkt, was mich 133 Euro gekostet hat. Das Amtsgericht Bonn hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben. Nun kann ich nur noch klagen. Die reinen Gerichtkosten dafür liegen bei 665,00 Euro.
Das wichtigste Ziel ist die Durchsetzung meines Schadenersatzanspruchs. Es soll aber auch erreicht werden, dass ein Gericht generell klärt, ob in einem Fall wie dem vorliegenden Anspruch auf DSGVO-Schadenersatz besteht. Über den Verlauf des Verfahrens werde ich auf meiner Webseite und auf Twitter informieren. Sollte ich am Ende den geforderten Schadenersatzbetrag erhalten, werde ich allen Unterstützer:innen Ihr gefundetes Geld zurückzahlen.
Weil ich mit meinen eigenen Mitteln meine (Grund)rechte hier nicht durchsetzen kann. Das Amtsgericht Bonn hat selbst auf einen Mahnbescheid hin nicht gezahlt. Es weiß, dass es für mich als Einzelner mit hohen Kosten verbunden ist, das Mahnverfahren als normales Gerichtsverfahren fortzusetzen. Mit dem Amtsgericht habe ich einen mächtigen Gegner. Rechtsträger des Amtsgerichts ist das Land Nordrhein-Westfalen.
Bereits vorfinanziert habe ich den Mahnbescheid, der 133 Euro gekostet hat. Mit dem Geld werde ich die 665 Euro Gerichtskosten zahlen, um das Mahnverfahren in ein sogenanntes streitiges Verfahren zu überführen, Steuern, Startnext-Gebühren sowie eine freiwillige Startnext-Unterstützung. Da ich mich selber vertreten werde, fallen keine Rechtsanwaltskosten an, die ansonsten bei 1.850,45 Euro liegen würden.
Die Anordnung wurde gegen mich als Privatperson erlassen und an meine Privatanschrift adressiert. Ich bin ein Marvin, Schwarz und 1982 geboren. Von Beruf bin ich freier Journalist. Seit 2011 lehre ich auch als Dozent Recherchetechniken in der journalistischen Aus- und Weiterbildung. Im Fokus meiner Berichterstattung stehen Korruption, Lobbyismus, Datenschutz und Medienthemen. Zu meinen Spezialfeldern gehören das Informationsfreiheitsgesetz, Datenjournalismus und Werkzeuge für Internet-Recherchen.
Nicht die erhoffte Unterstützung in der angepeilten Laufzeit, Verlängerung verspricht Aussicht auf Erfolg, da es bereits sechs Unterstützungen gibt.