Bilanz der letzten Wochen und Ausblick
Liebe Unterstützer*innen des Crowdfundinga "Racial Profiling bei der Bundespolizei - Teil 3",
vor mehr als vier Jahren ging die Reise los. Inzwischen gibt es das crowdfinanzierte Urteil, wonach die Bundespolizei meinen Personalausweis rechtswidrig kopiert hat. Ein Rechtsanwalt schrieb mir vor wenigen Tagen, vier Jahre seien extrem lang.
Zitiert in Bundestags-Stellungnahme
Ebenfalls vor wenigen Tagen habe ich gesehen, dass das Urteil, das ich mit Ihrer/Eurer Unterstützung erstreiten konnte, in einer Stellungnahme eines Professors der Deutschen Hochschule der Polizei zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes zitiert wird, abrufbar unter https://www.bundestag.de/resource/blob/999050/63e00122d3b6568828d498da298fff5a/20-4-417-C.pdf (Seite 11, Fußnote 37; Seite 12, Fußnote 41).
Einzelfall
Letzte Woche hat der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) auf meine Beschwerde hin seinen Bescheid "zurückgenommen", weil dieser "teilweise rechtswidrig" war. Die Behörde habe "verkannt", dass die Bundespolizei meinen Personalausweis nicht ohne Zustimmung kopieren durfte. Dass die Bundespolizei meinen Ausweis kopiert hat, nannte der BfDI damals "rechtmäßig" und u. a. "Zeitersparnis" – nun "Datenschutzverstoß", "datenschutzrechtswidrige Verarbeitung" und einen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der BfDI hat die Bundespolizei gebeten, "auf eine erneute Sensibilisierung" der Mitarbeitenden hinzuwirken. Von einer Beanstandung sieht er ab. "Ermessen". Grund: Die Bundespolizei habe sich "kooperativ" gezeigt, die Sensibilisierung "bereits zugesagt". Außerdem sei es ein "besonders gelagerter Einzelfall". Der BfDI glaubt aber auch in dem korrigierten Bescheid, dass das Kopieren "in vermeintlich guter Absicht" geschehen sei.
Mahnbescheid erwirkt
Wegen der rechtswidrigen Ausweiskopie habe ich Schadenersatz gefordert. Die Bundespolizei hat bislang nicht gezahlt. Der Mahnbescheid, der deshalb notwendig wurde, konnte In Teil 3 des Crowdfundings finanziert werden.
Nächster Schritt: Klage
Nun hat die Bundespolizei Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben. Der Widerspruch enthält keine Begründung. Um den nächsten Schritt, das sogenannte streitige Verfahren, einzuleiten, fehlen derzeit 280 Euro – Teil 4 des Crowdfundings: https://www.startnext.com/racial-profiling-teil-4. Zwei Rechtsanwälte haben mir unabhängig voneinander empfohlen, meinen Anspruch durchzusetzen und durchgeprüft, dass die Sache nicht verjährt ist. Die Chancen stehen in meinen Augen mindestens so gut wie bei dem Urteil des Verwaltungsgerichts. Um diesen Fall erfolgreich abschließen und mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchsetzen zu können, bitte ich erneut um Ihre/Eure Unterstützung. Jeder Beitrag hilft, die nächste Etappe zu erreichen.
Herzliche Grüße
Marvin Oppong
PS: Schauen Sie/schau doch gerne auch bei meinem anderen Crowdfunding vorbei, das ich vor wenigen Tagen gestartet habe: https://www.startnext.com/taeter-opfer-umkehr.