Begleichung der Schlusskostenrechnung des Gerichts, Umsatzsteuer, Transaktionsgebühren, Startnext-Unterstütung
Mit dem Crowdfunding "Racial Profiling bei der Bundespolizei" habe ich eine Feststellungsklage gegen die Bundespolizei finanziert. Die Klage war erfolgreich. Ich habe mich selbst vor Gericht vertreten, über vier Jahre hinweg viel Zeit investiert, für mich selbst, aber auch für ein wichtiges Thema; es gibt nun ein Urteil mehr in Sachen Racial Profiling.
Das Verwaltungsgericht Dresden (VG Dresden) hat entschieden, dass das Kopieren meines Ausweises durch die Bundespolizei in Dresden "rechtswidrig" war, meine Rechte "verletzt" hat, eine "Ermessensüberschreitung" darstellt und obendrein gegen das Personalausweisgesetz verstieß.
Das Anhalten und Mitnehmen auf die Wache hielt das VG Dresden hingegen für "formell rechtmäßig". Aus diesem Grund lautet das Urteil, das ich als Kläger 80 % und die Bundespolizei nur 20 % der Verfahrenskosten tragen muss. Nun habe ich die Schlusskostenrechnung des Gerichts erhalten und muss 116,80 € nachzahlen.
Eigentlich bekomme ich noch 20 % meiner Kosten (Gerichtsgebühren, Fahrt-/Übernachtungs-/Portokosten, insgesamt voraussichtlich ca. 80 €) von der Bundespolizei zurück und ein Teil der eingezahlten Gerichtsgebühren werden mir erstattet, aber von diesem Geld habe ich bisher nichts gesehen, während ich bislang Dutzende Stunden Zeit in die Sache investiert habe.
Update vom 14.5.: Heute habe ich bei der Geschäftsstelle der zuständigen Kammer beim VG Dresden angerufen und auf diese Weise - im Schreiben mit der Schlusskostenrechnung steht dazu nichts - erfahren, dass ich von den eingezahlten Gerichtskosten 332,20 € zurückerhalten werde. Wann konnte man mir nicht sagen - dafür sei die Landesjustizkasse Chemnitz zuständig. Zudem würde ich 29,20 € Verfahrenskosten von der Bundespolizei wiederkriegen. Diese habe ich bislang noch ebensowenig von der Bundespolizei erhalten wie eine Erstattung von 20 % der übrigen Verfahrenskosten (Fahrt-/Übernachtungs-/Portokosten). Daher habe ich auch heute die Bundespolizei Direktion Pirna schriftlich aufgefordert, sich zwecks Abrechnung mit mir in Verbindung zu setzen.
Update vom 16.5.: Ich habe jetzt die Landesjustizkasse Chemnitz angeschrieben und zur Erstattung des Betrages aufgefordert.
Update vom 19.5.:
Wegen des illegalen Kopierens meines Personalausweises habe ich im April Schadenersatz nach Artikel 82 Datenschutz-Grundverordnung von der Bundespolizei verlangt. Die Bundespolizei hat den Eingang bestätigt, aber bislang weder meinen Anspruch zurückgewiesen noch gezahlt. Deshalb habe ich heute einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids an das zuständige Amtsgericht abgeschickt. Ich gehe davon aus, dass der Mahnbescheid binnen sechs Tagen erlassen wird. Hier entstehen für mich weitere Kosten in Höhe von 120,05 € (112 € Gebühr für Erlass des Mahnbescheids, 8,05 € Porto).
Mit diesem Crowdfunding möchte ich genug einwerben, um aktuell die Schlusskostenrechnung und die Gebühr für den Mahnbescheid begleichen zu können. Dafür benötige ich einschließlich der Kosten des Crowdfundings 282,11 €.
Mit dem eingenommen Geld decke ich die Schlusskostenrechnung (116,80 €), die Gebühr für den Erlass des Mahnbescheids (120,05 €), die anfallende Umsatzsteuer, die Startnext-Transaktionsgebühren, eine Startnext-Unterstützung sowie Portokosten (8,05 €). Um die Kosten des Crowdfundings möglichst gering zu halten, gibt es weder ein Pitch-Video noch Dankeschöns.
Marvin Oppong (*1982) ist freier Journalist und Dozent aus Bonn. Im Fokus seiner Berichterstattung stehen Korruption, Lobbyismus, Datenschutz und Medienthemen. Oppongs Beiträge erschienen bisher unter anderem in den Nachrichtenmagazinen SPIEGEL und stern, in der Wochenzeitung DIE ZEIT, ebenso wie in den Tageszeitungen Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau oder dem Nachrichtenportal SPIEGEL ONLINE. Weitere Veröffentlichungen der Recherchen strahlten NDR und WDR in TV-Sendungen aus.
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