Mit diesem Betrag kann ich vor dem Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit des Racial Profilings der Bundespolizei im Dresdner Hauptbahnhof feststellen lassen.
Im Jahr 2014 habe ich im SPIEGEL und im "Freitag" aufgedeckt, dass sich bei der Bundespolizei Beschwerden im Zusammenhang mit Racial Profiling häuften. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschied 2012, dass Kontrollen der Bundespolizei aufgrund der Hautfarbe gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen und rechtswidrig sind.
Ich hatte damals von der Bundespolizei eine Auflistung mit entsprechenden Fällen erhalten. In diesem Jahr habe ich die selbe Auskunft wie damals für den seitdem vergangenen Zeitraum bei der Bundespolizei beantragt. Nun verlangt die Bundespolizei dafür plötzlich Gebühren. 500 Euro Gebühren muss ich bis zum 3. Februar 2020 überweisen. Kommt das Fundingziel zusammen, muss die Bundespolizei Auskunft zu Beschwerden im Zusammenhang mit Racial Profiling geben.
Ende November wurde ich selbst auf einer Geschäftsreise wieder einmal (in meinem Buch "Ewig anders" und hier schildere ich weitere Fälle) Opfer von Racial Profiling. Im Dresdner Hauptbahnhof wurde ich von drei Bundespolizisten angehalten und sollte mich ausweisen. Als ich mich weigerte, wurde ich auf die Wache gebracht (sog. Sistierung), wo eine Fotokopie meines Personalausweises zurückbehalten wurde.
Meine Recherchen zu Racial Profiling damals ergaben, dass die Bundespolizeidirektion Pirna, der die Wache im Dresdner Hauptbahnhof untersteht, Spitzenreiter bei Beschwerden im Zusammenhang mit Racial Profiling war.
Kommt das erste Fundingziel zusammen, werde ich vor dem Verwaltungsgericht Dresden eine sogenannte Fortsetzungsfeststellungsklage einreichen, um die polizeiliche Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen.
Mit den 750 Euro des ersten Fundingziels werde ich die Gerichtskosten für die Klage (438,00 Euro), die Reisekosten zum Gerichtstermin in Dresden, die Produktion des Pitch-Videos, die Umsatzsteuer und die Startnext-Gebühren begleichen. Da ich mich selbst vertreten werde, fallen keine Rechtsanwaltskosten an, die ansonsten bei 1.200 Euro liegen würden.
Mit den 500 Euro des zweiten Fundingziels werden ich die Gebührenforderung der Bundespolizei im Zusammenhang mit der Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu Beschwerden wegen Racial Profiling begleichen.
Marvin Oppong (*1982) ist freier Journalist und Dozent aus Bonn. Im Fokus seiner Berichterstattung stehen Korruption, Lobbyismus, Datenschutz und Medienthemen. Oppongs Beiträge erschienen bisher unter anderem in den Nachrichtenmagazinen SPIEGEL und stern, in der Wochenzeitung DIE ZEIT, ebenso wie in den Tageszeitungen Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau oder dem Nachrichtenportal SPIEGEL ONLINE. Weitere Veröffentlichungen der Recherchen strahlten NDR und WDR in TV-Sendungen aus.