Die bei mir durch die "nachteilige Datenspeicherung" der Polizei entstandenen Kosten für den Mahnbescheid und die Beauftragung eines Rechtsanwalts.
Weil ich als Journalist im Netz beleidigt wurde, musste ich vor einiger Zeit eine Strafanzeige wegen Beleidigung erstatten.
Ich fand dann heraus, dass die Polizei Köln mich - ich bin Schwarz - als Täter speicherte anstatt als Geschädigten. Die Polizei hat den Fehler bereits schriftlich eingeräumt. Mein Personenstatus sei "nachträglich geändert" worden, hieß es da. Und: Es lasse sich "trotz diesseitiger intensiver Recherche von hier aus nicht mehr nachvollziehen...wer, warum und wann den Vorgang nachträglich bearbeitet und angepasst hat".
Die NRW-Datenschutzbeauftragte (LDI) hat sich die Sache genauer angeschaut. Die Kölner Polizei wurde um Stellungnahme gebeten - dort kümmerte sich der Polizeipräsident höchstpersönlich um die Sache - und teilte laut LDI mit, dass die erfolgte Datenänderung "nicht nachvollziehbar sei".
Der LDI spricht von einer "nachteiligen Datenspeicherung" zu meinen Ungunsten. Daher habe ich als Betroffener von meinem Recht nach Artikel 82 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gebrauch gemacht und vom Polizeipräsidium Köln DSGVO-Schadenersatz für den mir entstandenen immateriellen Schaden verlangt. Da das Polizeipräsidium Köln nicht zahlt, musste ich einen Mahnbescheid beantragen. Hierdurch sind mir Kosten in Höhe von 92,60 Euro entstanden. Da das Polizeipräsidium Widerspruch eingelegt hat und nicht zahlt, musste ich einen Rechtsanwalt einschalten, der nun außergerichtlich meine Forderung verfolgt. Hierdurch entstehen mir Kosten in Höhe von 627,13 Euro. Mit diesem Crowdfunding möchte ich die Kosten decken.
Update:
Nachdem das Crowdfunding startete, schickte mir mein Anwalt ein seit Wochen erwartetes Schreiben des Polizeipräsidiums Köln. Das Schreiben trägt als Datum den "31. Mai 2024" und wurde entweder rückdatiert oder lag lange in der Versandablage. In dem Schreiben erklärt das Polizeipräsidium Köln, eine "außergerichtliche Einigung" komme "nicht in Betracht". Die Mahnsache müsste daher jetzt ins sogenannte streitige Verfahren vor dem zuständigen Prozessgericht. Vor Gericht würde die Gegenseite einen Anwalt einschalten und dieser könnte in der Sache Verjährung geltend machen. Deshalb habe ich entschlossen, es dabei zu belassen, um nicht am Ende nur noch höhere Kosten zu haben. Ich freue mich trotzdem über jede Unterstützung, die die finanzielle Last durch die "nachteilige Datenspeicherung" durch die Kölner Polizei für mich verringert.
Das Hauptziel ist die Durchsetzung meines Schadenersatzanspruchs und dass ich als Journalist so gestellt werde, als hätte die Polizei mich nicht zwischenzeitlich zu einem Straftäter gemacht. Über den Verlauf und Ausgang des Verfahrens werde ich öffentlich auf meiner Webseite und auf Twitter informieren. Sollte ich am Ende den geforderten Schadenersatz erhalten, werde ich allen Unterstützer:innen Ihr gefundetes Geld zurückzahlen.
Weil ich mit meinen eigenen Mitteln als einfacher Bürger und freier Journalist meine Rechte hier gegenüber meinem übermächtigen Gegner nicht durchsetzen kann. Die Polizei Köln hat selbst auf den Mahnbescheid hin nicht gezahlt.
Die Einnahmen decken die bei mir bereits entstandenen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Mahnbescheid (92,60 €) sowie der Beauftragung des Rechtsanwalts (627,13 €). Mit dem eingenommenen Geld werde ich daneben die anfallende Umsatzsteuer, die Startnext-Gebühren und eine freiwillige Startnext-Unterstützung bezahlen.
Marvin Oppong (*1982) ist freier Journalist und Dozent aus Bonn. Im Fokus seiner Berichterstattung stehen Korruption, Lobbyismus, Datenschutz und Medienthemen. Oppongs Beiträge erschienen bisher unter anderem in den Nachrichtenmagazinen SPIEGEL und stern, in der Wochenzeitung DIE ZEIT, ebenso wie in den Tageszeitungen Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau oder dem Nachrichtenportal SPIEGEL ONLINE. Weitere Veröffentlichungen der Recherchen strahlten NDR und WDR in TV-Sendungen aus.