Mit diesem Betrag kann ich die Klage einreichen bzw. den Fall vor das Verwaltungsgericht bringen.
Die Vorgeschichte:
2012
Im SPIEGEL mache ich Details öffentlich über Waffentraining für saudi-arabische Sicherheitskräfte durch die Bundespolizei.
2013
Als freier Journalist decke ich im SPIEGEL und in "der Freitag" auf, dass sich bei Bundespolizeidirektionen Beschwerden im Zusammenhang mit Racial Profiling häufen. Meine Recherchen werden von anderen Medien und auch in der Laudatio zum BigBrotherAward, der in dem Jahr auch an die Bundespolizei geht, aufgegriffen.
2015
Die Bundespolizei bezichtigt mich auf einer Dienstreise in Köln Hauptbahnhof zu Unrecht eines Laptopdiebstahls, ein Bundespolizist schubst und beleidigt mich. Ich mache den Fall im torial Blog öffentlich.
2018
Ich fotografiere in Bonn einen Unfall der Landespolizei und erlebe danach Polizeigewalt. Der Fall kommt ins "heute-journal" des ZDF und die "Aktuellen Stunde" des WDR und liegt aktuell vor dem Oberverwaltungsgericht.
2019
Die Bundespolizei hält mich auf einer Dienstreise in Dresden Hauptbahnhof an und zwingt mich, mit auf die Wache zu kommen, wo der Wachleiter meinen Personalausweis kopiert und mir mit weiteren Kontrollen droht. Auf meine Feststellungsklage hin stellt ein Gericht 2024 fest: Das Kopieren meines Ausweises war "rechtswidrig" und eine "Ermessensüberschreitung".
2020
Ein Video von mir zu einem rassistischen Vorfall in Chemnitz, bei dem die Bundespolizei nicht gut weg kommt, erfährt auf Twitter große öffentliche Aufmerksamkeit.
2021
Ein Tweet von mir zu einem Vorfall mit der Bundespolizei in Bonn wird tausendfach geteilt.
Der Sachverhalt:
Als ich am 31.10.2021 im Wuppertaler Hauptbahnhof sah, wie die Bundespolizei zwei Männer mit offensichtlichem Migrationshintergrund kontrollierte, wollte ich die Kontrolle mit einem Foto dokumentieren. Um vorsorglich meine Personalien zu notieren, nicht aber wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs, nahm die Bundespolizei mich mit auf die Wache. In der Wache behauptete einer der Kontrollierten, den die Bundespolizei einer Straftat beschuldigte, ich hätte ihn angestiftet, einen Mann zu schlagen, damit ich dann davon ein Foto machen könne. Die Bundespolizei ließ mich dann gehen und man wünschte mir sogar noch einen schönen Tag.
Monate später habe ich dann über Twitter gesehen, dass die Bundespolizei eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der die irre Geschichte des Beschuldigten in der Wache noch weitergesponnen wird: Ich hätte drei Männer versucht anzustiften, eine Bundespolizeistreife anzugreifen, um dann von Polizeigewalt zu sprechen.
Ich muss annehmen, dass ich aufgrund meiner Veröffentlichungen zum Thema Racial Profiling und Polizeigewalt ins Visier geraten bin. Der Vorgang wiegt schwer und verletzt meine Menschenrechte in erheblicher Weise, da mich eine Behörde, über die ich zuvor wiederholt als Journalist kritisch berichtet habe, mit kriminellen Handlungen in Verbindung bringt. So wird meine Glaubwürdigkeit als Journalist, der zwei mediale Kernthemen der Bundespolizei, nämlich Racial Profiling und Polizeigewalt, wiederholt thematisiert und ins öffentliche Licht gebracht hat, untergraben.
Warum das Funding?
Ich habe die Bundespolizei durch eine Rechtsanwältin zur Entfernung der Pressemitteilung aufgefordert und für die unwahren und rufschädigenden Tatsachenbehauptungen abgemahnt. Die Bundespolizei weigert sich, die Pressemitteilung offline zu nehmen. Deshalb muss ich nun vor dem Verwaltungsgericht klagen. Zwar gibt mir mein Journalistenverband DJV NRW in der Sache Rechtsschutz, dieser deckt aber nicht alle Kosten ab. Deshalb entstehen Anwaltskosten für meine Seite in Höhe von insgesamt ca. 2.400 Euro. In dieser ersten Etappe sollen der Betrag gefunded werden, der ausreicht, um die Klage einzureichen.
Bitte helft mir, meine beschädigte Reputation als Journalist, der über Racial Profiling und Polizeigewalt berichtet, wieder herzustellen und den Fall vor Gericht bringen zu können.
Ziel: Das Ziel ist, einen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch gegen die Bundespolizei vor dem zuständigen Verwaltungsgericht im Klagewege durchzusetzen.
Zielgruppe: Alle, denen es nicht egal ist, wenn ein Journalist, der über Racial Profiling berichtet, in Misskredit gebracht wird und finanziell die Möglichkeit haben, das Crowdfunding zu unterstützen.
Journalistische Berichterstattung über Racial Profiling ist wichtig. Ich bin ein einzelner Journalist mit der mächtigen Bundespolizei auf der Gegenseite. Nur mit Unterstützung der Crowd kann ich mich gegen die Pressemitteilung zur Wehr setzen.
Mit dem Geld begleiche ich die Anwaltsrechnung und honoriere den Cutter des Pitch-Videos. Weitere Posten sind die anfallende Umsatzsteuer, die Startnext-Transaktionsgebühren und die freiwillige Startnext-Unterstützung.
Marvin Oppong (*1982) ist freier Journalist und Dozent aus Bonn. Im Fokus seiner Berichterstattung stehen Korruption, Lobbyismus, Datenschutz und Medienthemen. Oppongs Beiträge erschienen bisher unter anderem in den Nachrichtenmagazinen SPIEGEL und stern, in der Wochenzeitung DIE ZEIT, ebenso wie in den Tageszeitungen Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau oder dem Nachrichtenportal SPIEGEL ONLINE. Weitere Veröffentlichungen der Recherchen strahlten NDR und WDR in TV-Sendungen aus.
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