OpenSCHUFA ist für den Grimme Online Award nominiert
Das Grimme-Institut hat das Crowdsourcing-Projekt von AlgorithmWatch und der Open Knowledge Foundation Deutschland in der Kategorie SPEZIAL nominiert. Die Preisverleihung findet am 19. Juni in Köln statt. Wir freuen uns sehr über diese Anerkennung. Doch trotz dieses Erfolgs der Kampagne muss gesagt werden, dass die Probleme beim Credit-Scoring bestehen bleiben.
Wir nehmen die Nominierung für den Grimme Online Award zum Anlass für ein Fazit und formulieren unsere Forderungen an die SCHUFA und die Politik.
DIE ERGEBNISSE
Was uns gelungen ist
Wir haben mehr als 1.800 Menschen davon überzeugen können, uns Geld zu spenden, um mehr Licht ins Dunkel der SCHUFA-Geschäftspraktiken bringen zu können. Zusammen haben sie über 43.000 Euro gespendet – ohne Preise und Belohnungen, die bei Crowdfunding-Kampagnen üblich sind. Alles, was wir anbieten konnten, war das Versprechen, so viel wie möglich über die Bonitätsprüfung der SCHUFA herauszufinden.
Wir haben eine funktionierende Datenspende-Plattform aufgebaut und mehr als 4.000 Menschen dafür gewinnen können, uns ihre SCHUFA-Auskünfte zu übermitteln – sehr sensible Informationen, die man normalerweise nicht aus der Hand gibt.
Spiegel Online und BR haben im Herbst 2018 über die Initiative berichtet und die Daten unabhängig von OpenSchufa ausgewertet. Der Verdacht, dass das SCHUFA-Verfahren zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit von 67 Millionen Deutschen Diskriminierung verstärkt und fehlerhaft ist, hat sich erhärtet, auch wenn wir keine gerichtsfesten Beweise liefern können.
Wir haben belegen können, dass die SCHUFA mit ihrer Auskunftspraxis gegen die Datenschutzgrundverordnung verstößt.
Wir haben zeigen können, dass die zuständige Aufsichtsbehörde, der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte, die SCHUFA dabei an einer sehr langen Leine lässt – unserer Einschätzung nach ist er entweder nicht willens oder in der Lage, die SCHUFA angemessen zu kontrollieren.
Insgesamt ist es uns also gelungen, dank Crowdfunding (Spendenkampagne) und Crowdsourcing (Datenspende) das intransparente Gebaren des Privatunternehmens SCHUFA durch die Kampagne selbst und diverse Medienberichte einer breiten Öffentlichkeit zu vermitteln. Als Folge davon hat die Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Katharina Barley, gefordert, mehr Transparenz in Scoring und Bonitätsausküfte zu bringen.
Die Ergebnisse der Datenauswertung durch Spiegel Online und den Bayerischen Rundfunk
Womit wir nicht zufrieden sein können
Es ist uns nicht gelungen, aus unserer „Blase“ herauszukommen. Wir haben die Bevölkerungsgruppen, die wohl am meisten von schlechten SCHUFA-Scores betroffen sind, nicht erreicht. Das hat zugleich dazu geführt, dass die Datenbasis für die Analyse des Verfahrens schlechter war, als wir sie uns gewünscht haben. Zwar war uns bewusst, dass eine Kampagne, die in erster Linie online stattfindet, bestimmte Zielgruppen nur schwer erreicht. Dennoch hatten wir gehofft, durch Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen und lokalen Medien mehr dieser besonders Betroffenen erreichen zu können. Das ist zum einen daran gescheitert, dass wir zu wenig Arbeitskraft dafür hatten, zum anderen aber auch am geringen Interesse lokaler Medien.
Zudem hat uns die SCHUFA selbst behindert. Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Ende Mai 2018 änderte die SCHUFA ihre Auskunftspraxis: Kostenfreie Auskünfte enthalten nun in der Regel wesentlich weniger Daten als zuvor. Wir sind der Ansicht, dass die Auskunftspraxis der SCHUFA gesetzeswidrig ist. Das festzustellen und zu verändern, geht aber nicht auf die Schnelle.
Wir konnten also nicht genug aussagekräftige Daten sammeln, um das SCHUFA- Verfahren systematisch so gut zu verstehen, wie wir es uns gewünscht haben.
Zwar haben wir die SCHUFA ins Schwitzen gebracht. Doch ist es uns bislang nicht gelungen, ausreichend Druck aufzubauen, um das SCHUFA-Verfahren für die Öffentlichkeit nachvollziehbarer zu machen. Uns fehlte es schlicht an Arbeitskraft dafür – dafür, immer wieder nachzuhaken, was die Bundesjustizministerin denn jetzt genau tun will. Die Parteien dazu zu bewegen, Position zu beziehen und Veränderungen zu fordern. Bündnisarbeit zu betreiben, um Verbraucherschutz-, Mieterschutzverbände und andere Akteure für die Kampagne zu gewinnen.
UNSERE FORDERUNGEN
Nachdem wir uns nun also anderthalb Jahre intensiv mit „Credit Scoring” und Profiling auseinander gesetzt haben, stellen wir als Fazit folgende Forderungen auf:
Der Hessische Datenschutzbeauftragte muss seiner Aufsichtspflicht nachkommen (können).
Die Behörde ist für die Kontrolle der SCHUFA zuständig. Offensichtlich ist sie aber damit überfordert. Ein für gesellschaftliche Teilhabe so zentrales Privatunternehmen muss durch demokratisch legitimierte Einrichtungen angemessen und wirksam überprüft werden. Der Datenschutzbeauftrage – oder eine andere, alternativ zu bestimmende Organisation – muss regelmäßig, z.B. alle zwei Jahre, die SCHUFA und vergleichbare Unternehmen umfassend begutachten. Dabei darf es nicht nur um die mathematische/statistische Korrektheit des Verfahren gehen, sondern es sollten folgende Aspekte berücksichtig werden:
- die Datenhaltung und Datenkonsistenz
- die sozialen Auswirkungen durch mögliche Diskriminierungseffekte
- die effektiven Einspruchsmöglichkeiten Betroffener.
Die für diesen Zweck erstellten Gutachten müssen vollständig öffentlich zugänglich sein.
Die DSGVO bzw. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss angepasst werden.
- Die Regelungslücke, dass die SCHUFA – und ähnliche Unternehmen – ihr Verfahren Betroffenen nicht erläutern muss, sollte geschlossen werden (DSGVO Art. 22, BDSG §31). Weil sie aufgrund des von ihrer errechneten Scores selbst keine Entscheidung trifft und/oder keine rein automatischen Entscheidungen aufgrund des Scores getroffen werden, muss das Scoring-Verfahren (Profiling) nicht erläutern werden. Dieser wiedersinnige Zustand muss behoben werden.
- Es muss überprüft werden, ob die SCHUFA und vergleichbare Unternehmen den Kriterien der DSGVO Art. 12 nachkommen. Dort heißt es, dass dem Betroffenen vom Unternehmen „alle Informationen […], die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache“ zu übermitteln sind. Ob die Auskünfte der SCHUFA in der derzeitigen Form dieser Regelung entsprechend, ist mehr als zweifelhaft.
- Die DSGVO muss so geändert werden, dass die SCHUFA und vergleichbare Unternehmen kurzfristig auf digitalen Weg kostenfrei Auskunft über die gespeicherten Daten und weitere Informationen Auskunft erteilen müssen. Dass die SCHUFA derzeit bis zu 30 Tage Zeit hat, auf dem Postweg einen Zugang zu den digitalen Daten zu liefern (als jpg-Bilddatei), ist eine Farce. Unternehmen, die Individuen de facto zur Datenübermittelung zwingen können, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu dürfen, dürfen kein Geschäftsmodell daraus machen, Auskunft zu erteilen. Die SCHUFA muss nach einer einmaligen Online-Registrierung, bei der auch ein Nachweis der Berechtigung erfolgen kann (Postident, Online-Personalausweis-Überprüfung o.ä.), den sofortigen Abruf der Daten ermöglichen, über die Bonitätsprüfungsunternehmen Auskunft geben müssen.
Diese Forderungen müssen Gehör finden und aufgegriffen werden. Das Bundesjustizministerium hat Änderungen angemahnt, bisher aber keine Gesetzentwürfe angekündigt.
DANKSAGUNG
Bei allen, die uns mit Geld und/oder Daten sowie Know-How unterstützt haben, möchten wir uns herzlich bedanken. Das gilt auch allen, die sich mit ihren individuellen Fällen an uns gewandt haben und den Journalist*innen, die das Thema aufgegriffen haben. Nicht zuletzt gilt der Dank den Datenteams von Spiegel Online und dem Bayerischen Rundfunk, die mit viel Energie die „Black Box Schufa“ angegangen sind.