Racial-Profiling-Beschwerden zu 95 Prozent abgelehnt
Die Pressestelle der Bundespolizeidirektion Pirna hat mir heute mitgeteilt - so viele Beschwerden im Zusammenhang mit Racial Profiling gab es in den letzten Jahren bei der Bundespolizeidirektion Pirna:
- 2018: gesamt 6; 5 unbegründet, 1 teilweise begründet
- 2019: gesamt 7; 7 unbegründet
- 2020: gesamt 4; 4 unbegründet
- 2021: gesamt 8; 8 unbegründet
- 2022: gesamt 8; 8 unbegründet
- 2023: gesamt 3; 2 unbegründet, 1 teilweise begründet
Von 32 Beschwerden wurden ganze zwei nicht als unbegründet abgewiesen. Das entspricht gerade einmal 5,5 % und einem Schema, das nicht neu ist, siehe auch meinen Artikel "Vermehrte Kontrollen" in der "jungen Welt" vom 5. Mai 2020.
Und so viele Beschwerden im Zusammenhang mit Racial Profiling gab es, welche die der Bundespolizeidirektion Pirna untergeordnete Bundespolizeiinspektion Dresden betreffen. Zu dieser gehört auch das Bundespolizeirevier Dresden-Hauptbahnhof, wo ich das Erlebnis hatte, das zu diesem Crowdfunding führte.
- 2018: gesamt 4; 3 unbegründet, 1 teilweise begründet
- 2019: gesamt 4; 4 unbegründet
- 2020: gesamt 2; 2 unbegründet
- 2021: gesamt 1; 1 unbegründet
- 2022: gesamt 1; 1 unbegründet
- 2023: gesamt 2; 1 unbegründet, 1 teilweise begründet
Bei der Bundespolizeiinspektion Dresden wurden also lediglich 14 Prozent der Beschwerden als begründet angesehen und der Rest als unbegründet abgewiesen.
Im Klartext heißt das: Geht es nach der Bundespolizei, ist von 46 Beschwerden im Zusammenhang mit Racial Profiling keine einzige vollständig begründet.