Crowdfinanzieren seit 2010
Mit dem Crowdfunding "Racial Profiling bei der Bundespolizei" habe ich eine Feststellungsklage gegen die Bundespolizei finanziert. Weil das Verwaltungsgericht den Verhandlungstermin im Dezember zu spät abgesagt hat, habe ich umsonst einen Tag aufwenden müssen, um nach Dresden zu fahren, und muss für die Verhandlung am 14.02.2024 erneut eine Fahrt und eine Unterkunft buchen. Auch aus anderen Gründen erhöht sich bei der Klage der Aufwand. Dieses Crowdfunding soll die Kosten finanzieren.
Datenschutzhinweis
Finanzierungszeitraum
28.01.24 - 05.02.24
Realisierungszeitraum
Januar/Februar 2024
Mindestbetrag (Startlevel): 314 €

Mit diesem Betrag kann ich eine neue Reise nach und Übernachtung in Dresden buchen sowie die Kosten des Crowdfundings (Umsatzsteuer, Gebühren) begleichen.

Stadt
Bonn
Kategorie
Journalismus
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02.02.2024

Racial-Profiling-Beschwerden zu 95 Prozent abgelehnt

Marvin Oppong
Marvin Oppong1 min Lesezeit

Die Pressestelle der Bundespolizeidirektion Pirna hat mir heute mitgeteilt - so viele Beschwerden im Zusammenhang mit Racial Profiling gab es in den letzten Jahren bei der Bundespolizeidirektion Pirna:

- 2018: gesamt 6; 5 unbegründet, 1 teilweise begründet
- 2019: gesamt 7; 7 unbegründet
- 2020: gesamt 4; 4 unbegründet
- 2021: gesamt 8; 8 unbegründet
- 2022: gesamt 8; 8 unbegründet
- 2023: gesamt 3; 2 unbegründet, 1 teilweise begründet

Von 32 Beschwerden wurden ganze zwei nicht als unbegründet abgewiesen. Das entspricht gerade einmal 5,5 % und einem Schema, das nicht neu ist, siehe auch meinen Artikel "Vermehrte Kontrollen" in der "jungen Welt" vom 5. Mai 2020.

Und so viele Beschwerden im Zusammenhang mit Racial Profiling gab es, welche die der Bundespolizeidirektion Pirna untergeordnete Bundespolizeiinspektion Dresden betreffen. Zu dieser gehört auch das Bundespolizeirevier Dresden-Hauptbahnhof, wo ich das Erlebnis hatte, das zu diesem Crowdfunding führte.

- 2018: gesamt 4; 3 unbegründet, 1 teilweise begründet
- 2019: gesamt 4; 4 unbegründet
- 2020: gesamt 2; 2 unbegründet
- 2021: gesamt 1; 1 unbegründet
- 2022: gesamt 1; 1 unbegründet
- 2023: gesamt 2; 1 unbegründet, 1 teilweise begründet

Bei der Bundespolizeiinspektion Dresden wurden also lediglich 14 Prozent der Beschwerden als begründet angesehen und der Rest als unbegründet abgewiesen.

Im Klartext heißt das: Geht es nach der Bundespolizei, ist von 46 Beschwerden im Zusammenhang mit Racial Profiling keine einzige vollständig begründet.

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Racial Profiling bei der Bundespolizei - Teil 2
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