Crowdfinanzieren seit 2010
Mit dem Crowdfunding "Racial Profiling bei der Bundespolizei" habe ich eine Feststellungsklage gegen die Bundespolizei finanziert. Weil das Verwaltungsgericht den Verhandlungstermin im Dezember zu spät abgesagt hat, habe ich umsonst einen Tag aufwenden müssen, um nach Dresden zu fahren, und muss für die Verhandlung am 14.02.2024 erneut eine Fahrt und eine Unterkunft buchen. Auch aus anderen Gründen erhöht sich bei der Klage der Aufwand. Dieses Crowdfunding soll die Kosten finanzieren.
Datenschutzhinweis
Finanzierungszeitraum
28.01.24 - 05.02.24
Realisierungszeitraum
Januar/Februar 2024
Mindestbetrag (Startlevel): 314 €

Mit diesem Betrag kann ich eine neue Reise nach und Übernachtung in Dresden buchen sowie die Kosten des Crowdfundings (Umsatzsteuer, Gebühren) begleichen.

Stadt
Bonn
Kategorie
Journalismus
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12.03.2024

Urteil liegt vor

Marvin Oppong
Marvin Oppong1 min Lesezeit

Mir liegt nun das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden (VG Dresden) vor. Jetzt ist es amtlich, dass das Kopieren meines Ausweises durch die Bundespolizeidirektion Pirna "rechtswidrig" war und meine Rechte "verletzt" hat. Weiter heißt es im Urteil zu der Aktion des Wachleiters: Die Bundespolizei habe ihr Auswahlermessen nach § 23 Bundespolizeigesetz "fehlerhaft ausgeübt". In der Maßnahme liege eine "Ermessensüberschreitung", weil die Maßnahme gegen § 20 Abs. 1 Satz 1 Personalausweisgesetz "verstößt".
Das Anhalten und Mitnehmen auf die Wache hält das VG Dresden hingegen für "formell rechtmäßig", weil es im Einklang mit dem Erlass des BMI zur Anwendung von § 23 Abs. 1 Nr. 3 Bundespolizeigesetz als Maßnahme getroffen worden sei. Die Bundespolizei dürfe im 30-Kilometer-Radius zur Bundesgrenze schleierfahnden: "Der 30-Kilometer-Radius verläuft durch das Bahnhofsgelände und reicht in etwa bis zu dem Beginn des Bürogebäudes 'Prager Spitze'. Der Bereich, in dem der Kläger angetroffen wurde, liegt noch innerhalb dieses Radius", so das Urteil.

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Racial Profiling bei der Bundespolizei - Teil 2
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