Urteilstenor liegt vor
Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14.2.2024 hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden: "Es wird festgestellt, dass die Anfertigung einer Fotokopie des Bundespersonalausweises des Klägers in der Bundespolizeiinspektion Dresden, Revier Hauptbahnhof am 27.11.2019 rechtswidrig gewesen ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 80 Prozent und die Beklagte 20 Prozent. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar." Das ausformulierte Urteil soll in voraussichtlich zwei Wochen vorliegen.