Crowdfinanzieren seit 2010
Mit dem Crowdfunding "Racial Profiling bei der Bundespolizei" habe ich eine Feststellungsklage gegen die Bundespolizei finanziert. Weil das Verwaltungsgericht den Verhandlungstermin im Dezember zu spät abgesagt hat, habe ich umsonst einen Tag aufwenden müssen, um nach Dresden zu fahren, und muss für die Verhandlung am 14.02.2024 erneut eine Fahrt und eine Unterkunft buchen. Auch aus anderen Gründen erhöht sich bei der Klage der Aufwand. Dieses Crowdfunding soll die Kosten finanzieren.
Datenschutzhinweis
Finanzierungszeitraum
28.01.24 - 05.02.24
Realisierungszeitraum
Januar/Februar 2024
Mindestbetrag (Startlevel): 314 €

Mit diesem Betrag kann ich eine neue Reise nach und Übernachtung in Dresden buchen sowie die Kosten des Crowdfundings (Umsatzsteuer, Gebühren) begleichen.

Stadt
Bonn
Kategorie
Journalismus
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15.02.2024

Urteilstenor liegt vor

Marvin Oppong
Marvin Oppong1 min Lesezeit

Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 14.2.2024 hat das Verwaltungsgericht Dresden entschieden: "Es wird festgestellt, dass die Anfertigung einer Fotokopie des Bundespersonalausweises des Klägers in der Bundespolizeiinspektion Dresden, Revier Hauptbahnhof am 27.11.2019 rechtswidrig gewesen ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 80 Prozent und die Beklagte 20 Prozent. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar." Das ausformulierte Urteil soll in voraussichtlich zwei Wochen vorliegen.

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Racial Profiling bei der Bundespolizei - Teil 2
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