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Die Feststellungsklage in Sachen Racial Profiling war erfolgreich. Jetzt geht es darum, die Schadenersatzforderung vor ein Zivilgericht zu bringen.

Das Verwaltungsgericht hat bei der Feststellungsklage geurteilt, dass die Bundespolizei meinen Personalausweis "rechtswidrig" kopiert hat. Die Bundespolizei leistet aber jetzt keinen Schadenersatz. Der Mahnbescheid, der deshalb notwendig wurde, konnte in Teil 3 finanziert werden. Gegen den Mahnbescheid hat die Bundespolizei anschließend Widerspruch erhoben. Jetzt geht es darum, die Schadenersatzforderung vor dem Amtsgericht einzuklagen.
Finanzierungszeitraum
18.06.24 - 02.07.24
Realisierungszeitraum
schon dabei bis ca. 12/2024
Finanzierungsziel: 248 €

Diesen Betrag benötige ich, damit ich meine Schadenersatzforderung wegen der rechtswidrigen Ausweiskopie vor ein Zivilgericht bringen kann.

Stadt
Bonn
Kategorie
Journalismus
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10.11.2024

Betreff: Bundespolizei/Racial Profiling

Marvin Oppong
Marvin Oppong1 min Lesezeit

Liebe*r Unterstützer*in,

Du/Sie hast/haben mein Crowdfunding "Racial Profiling bei der Bundespolizei - Teil 4" unterstützt. Vielen Dank noch einmal dafür!
Bei einem Crowdfunding, das thematisch unmittelbar mit dem Thema des von Dir/Ihnen unterstützten Crowdfundings zusammenhängt, benötige ich dringend Unterstützung, egal in welcher Form: https://www.startnext.com/klage-bundespolizei/mehr-infos.
Das Crowdfunding läuft nach aktueller Planung am Dienstag, 12.11.2024, 23.59 Uhr, aus.
Es darf gerne geteilt werden:
https://x.com/MarvinOppong/status/1852313215713071224
https://bsky.app/profile/marvinoppong.bsky.social/post/3l7v37yigkk2e
https://mastodon.social/@marvinoppong/113407486125393748

Danke und herzliche Grüße

Marvin Oppong

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Racial Profiling bei der Bundespolizei - Teil 4
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