Diesen Betrag benötige ich, damit ich meine Schadenersatzforderung wegen der rechtswidrigen Ausweiskopie vor ein Zivilgericht bringen kann.
Das Gericht hat geurteilt, dass die Bundespolizei meinen Personalausweis in Dresden "rechtswidrig" kopiert hat (Mehr Infos). Ich habe daraufhin von meinem Recht Gebrauch gemacht, Schadenersatz nach Art. 82 der Datenschutz-Grundverordnung von der Bundespolizei zu fordern. Die Bundespolizei hat bislang keinen Schadenersatz geleistet. Der Mahnbescheid, der dadurch notwendig wurde, konnte in Teil 3 finanziert werden. Gegen den Mahnbescheid hat die Bundespolizei Widerspruch erhoben. Jetzt geht es darum, den Schadenersatz im sog. streitigen Verfahren vor dem zuständigen Amtsgericht einzuklagen.
Das Verwaltungsgericht (VG) hatte mir am 6.5. eine Schlussrechnung über 116,80 € geschickt. Per Schreiben vom 14.5. schickte mir das VG die selbe Rechnung geändert auf 0 € und eine weitere Rechnung über Minus 304 €. Dieser Betrag wurde mir am 31.5. von der Landesjustizkasse Chemnitz erstattet.
29,20 € Gerichtsgebühren und ca. 131,20 € Verfahrenskosten, die mir die Bundespolizei noch zu erstatten hat, habe ich noch nicht erhalten. Die Bundespolizei hat per Schreiben vom 16.5. 20 € Telekommunikationspauschale geltend gemacht.
Die Rechnung geht wie folgt weiter: In Teil 3 konnten 177,45 € finanziert werden. Da die Schlusskostenrechnung über 116,80 € aufgehoben wurde, bleiben davon 65,45 € übrig. Um das streitige Verfahren einzuleiten, muss ich 560 € Gerichtsgebühren überweisen. Abzüglich der o. g. Erstattung, die ich erhalten habe, fehlen daher noch 190,55 €. Zuzüglich Umsatzsteuer, Startnext-Unterstützung und Transaktionsgebühren ergibt dies das Finanzierungsziel von 248 €.
Sollte die Bundespolizei die ausstehende Erstattung der anteiligen Gerichtsgebühren vornehmen, würde sich das Finanzierungsziel auf 219 € verringern, sollte sie die Erstattung der anteiligen Verfahrenskosten vornehmen, auf 117 € und sollte die Bundespolizei beides erstatten auf 88 €.
PS: Schau doch gerne auch bei meinem anderen Crowdfunding vorbei, das ich vor wenigen Tagen gestartet habe: https://www.startnext.com/taeter-opfer-umkehr.
Mit dem eingenommen Geld bezahle ich die Gerichtsgebühren, die ich überweisen muss, um im Mahn- und Klageverfahren das sogenannte streitige Verfahren einzuleiten (560 €), die anfallende Umsatzsteuer, die Startnext-Unterstützung sowie die Transaktionsgebühren. Um die Kosten des Crowdfundings möglichst gering zu halten, gibt es weder ein Pitch-Video noch Dankeschöns.
Marvin Oppong (*1982) ist freier Journalist und Dozent aus Bonn. Im Fokus seiner Berichterstattung stehen Korruption, Lobbyismus, Datenschutz und Medienthemen. Oppongs Beiträge erschienen bisher unter anderem in den Nachrichtenmagazinen SPIEGEL und stern, in der Wochenzeitung DIE ZEIT, ebenso wie in den Tageszeitungen Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau oder dem Nachrichtenportal SPIEGEL ONLINE. Weitere Veröffentlichungen der Recherchen strahlten NDR und WDR in TV-Sendungen aus.